Konsiliarlabor für Leptospiren

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Hintergrund

Die Leptospirose ist eine Zoonose mit weltweiter Bedeutung, die durch die Infektion mit Bakterien der Gattung Leptospira spp. verursacht wird. Entscheidend für die Verbreitung der Leptospirose sind vor allem Nagetiere, die als Hauptreservoir des Erregers gelten, aber auch Haus- und Nutztiere, wie z.B. Hund, Schwein und Rind. Tiere können den Erreger in hoher Anzahl ausscheiden, auch wenn sie selbst keine Symptomatik zeigen. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt in der Regel durch indirekten Kontakt (Kontakt zu mit belasteten Ausscheidungen kontaminiertem Wasser, Schlamm) oder direkten Kontakt mit dem Urin infizierter Tiere über kleine Hautverletzungen oder die Schleimhäute. 

Bisher wurden pro Jahr zwischen 37 bis über 300 humane Leptospirosefälle gemeldet. Aufgrund der häufig unspezifischen klinischen Symptomatik der Leptospirose kann man aber von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Das klinische Bild der Leptospirose ist ausgesprochen vielseitig und reicht von milden grippeähnlichen Symptomen bis hin zu fulminant verlaufenden septischen Erkrankungen, die innerhalb weniger Tage zum Tode führen können. Bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Kanal- und Feldarbeiter, Stallpersonal, Tierärzte und Metzger sind aufgrund des Kontakts mit dem Urin infizierter Tiere besonders gefährdet. Auch Freizeitaktivitäten wie Reisen (v.a. in die Tropen) aber auch Wassersport in Binnengewässern ohne Reiseanamnese sowie die Heimtierhaltung gewinnen als mögliche Risiken für eine Leptospirose zunehmend an Bedeutung.

Aufgaben

Nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten ist die Leptospirose bei Schafen und Schweinen sowie für nicht in der Verordnung aufgezählte „andere Tierarten“ meldepflichtig. Derzeit sind Impfstoffe nur für Hunde, Schweine und Rinder in Deutschland zugelassen. Hunde sollte man, auch zum Schutz des Menschen, regelmäßig gegen Leptospirose impfen. 

Zu den Arbeitsschwerpunkten des Konsiliarlabors für Leptospirose gehören die

  • Beratung zu Fragen der mikrobiologischen Diagnostik und Erregertypisierung
  • Direkter und indirekter Nachweis des Erregers mittels Mikroagglutinationstest (Referenzmethode), ELISA, PCR, Kultivierung
  • Erregertypisierung mittels PCR basierter Methoden und nachfolgender Sequenzierung
  • Beratung zu Anforderungen an Untersuchungsmaterial und Versandbedingungen
  • Methodenetablierung und -validierung zum Nachweis von Leptospiren
  • Forschung zum Vorkommen und der Bedeutung von Leptospiren beim Menschen, Reservoirtieren und der Umwelt

Weitere Hinweise zur Externer Link:Beratung und Spezialdiagnostik des Robert Koch Instituts.

Kategorie Für Labore

Einsendung von Materialien zur Untersuchung am Konsiliarlabor für Leptospiren

Für die Einsendung von Materialien (Isolate, Lebensmittel, sonstige) zur Untersuchung in den mikrobiologischen Nationalen Referenzlaboratorien (NRL) und Konsiliarlaboratorien (KL) des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung steht ein elektronisches Einsendeformular zur Verfügung.

Rechtliche Regelung

In Deutschland besteht nach § 7 Abs.kurz fürAbsatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine Meldepflicht für den direkten oder indirekten Nachweis humanpathogener Leptospiren, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. 

Externer Link:Gesetz zur Meldepflicht

Externer Link:Infektionsgesetz

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