FAQ vom 10. Oktober 2012
Bubble Tea ist ein Trendgetränk, das vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt ist. Die bunten Getränke bestehen aus grünem oder schwarzem Tee und werden mit Milch und Fruchtsirup gemischt. Als Besonderheit werden dem Getränk Kügelchen aus Stärke zugesetzt, die teilweise mit süßer Flüssigkeit gefüllt sind. Bubble Tea wird mit einem breiten Strohhalm getrunken, durch den auch die Bubbles eingesaugt werden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) wird häufig gefragt, ob mit dem Verzehr von Bubble Tea gesundheitliche Risiken verbunden sind. Im Folgenden hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Fragen zum Trendgetränk Bubble Tea beantwortet.
[Accordion] Fragen und Antworten zum Trendgetränk Bubble Tea
Bubble Tea besteht aus gesüßtem grünen oder schwarzen Tee und wird mit Milch und Fruchtsirup versetzt. Als Besonderheit werden dem Getränk Kügelchen (Bubbles) aus Stärke zugesetzt, die teilweise mit einer süßen Flüssigkeit gefüllt sind. Die Bubbles, die mit einem breiten Strohhalm eingesaugt werden, sind etwa 10 bis 15 mmkurz fürMillimeter groß.
Beim Verzehr von Bubble Tea können die Stärkekügelchen versehentlich in die Lunge eindringen. Werden Fremdkörper in die Lunge verschluckt, spricht man von „Aspiration“. Diese Gefahr besteht insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren.
Verschiedene Faktoren begünstigen solche Aspirationsunfälle. Dazu gehört das Saugen mit einem Strohhalm, weil dabei durch den Unterdruck, der im Rachenraum entsteht, auch der Kehlkopfdeckel angehoben werden kann. Dadurch wird die beim Schlucken normalerweise verschlossene Luftröhre geöffnet und Flüssigkeiten oder Feststoffe können leicht in die Lunge gelangen. Zudem ist bekannt, dass Fremdkörper, die so groß sind wie Erdnüsse, gerade von Kindern bis zum Alter von vier Jahren besonders leicht in die Lunge verschluckt werden. Die in Bubble Tea verwendeten Kügelchen haben eine ähnliche Größe.
Dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung sind bislang keine Aspirationsunfälle durch den Verzehr von Bubble Tea gemeldet worden. Nach Einschätzung des Instituts sind solche Fälle aber vorhersehbar, vor allem für Kinder bis zum Alter von vier Jahren. Berichte in der Presse über erste Notfälle sind vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bisher nicht verifiziert, werden jedoch als plausibel eingeschätzt.
Aus Sicht des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung sollte beim Verkauf von Bubble Tea deutlich sichtbar auf das Risiko hingewiesen werden, dass Kleinkinder bis zum Alter von vier Jahren Bubbles in die Lunge verschlucken könnten.
Die Gefahr, dass Bubbles in die Lunge verschluckt werden, besteht vor allem bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren. Aufgrund der Erfahrungen mit Fremdkörpern, die mit Bubbles vergleichbar sind, wird die Aspirationsgefahr bei älteren Kindern und Erwachsenen als geringer eingeschätzt.
Da eine Aspirationsgefahr insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren gesehen wird, sollten Kinder bis zu diesem Alter möglichst keinen Bubble Tea trinken. Wenn sie dennoch Bubble Tea trinken, sollte auf den Strohhalm verzichtet werden, weil das Saugen mit einem Strohhalm Aspirationsunfälle begünstigen kann.
Wenn Kleinkinder nach dem Verzehr von Bubble Tea einen länger anhaltenden Husten oder Atembeschwerden bekommen, sollte das Kind unbedingt einem Arzt vorgestellt werden.
Ein Becher Bubble Tea kann bis zu 500 Kalorien enthalten. Das entspricht ungefähr der Hälfte des Tagesenergiebedarfs eines vierjährigen Kindes oder einem Drittel des Tagesenergiebedarfs eines siebenjährigen Kindes.
Lebensmittelzusatzstoffe, zum Beispiel Farbstoffe, dürfen nur in Lebensmitteln verwendet werden, wenn Sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Es dürfen nur zugelassene Zusatzstoffe verwendet werden. Eine Zulassung wird von den Europäischen Zulassungsbehörden (EU-Kommission im Zusammenwirken mit den EU-Mitgliedstaaten) nur erteilt, wenn die Verwendung der Stoffe in Lebensmitteln gesundheitlich unbedenklich ist. Auf Lebensmitteln müssen die Zusatzstoffe, die enthalten sind, angegeben werden. Bei lose verkaufter Ware müssen Verbraucher bspw. mit Aushängen über die verwendeten Zusatzstoffe informiert werden.