Sie befinden sich hier:

Stagnation bei Anpassung der PAK-Höchstgehalte für das GS-Prüfzeichen an den Stand der Technik

06/2022, 16.02.2022

BfR empfiehlt erneut, dass PAK-Gehalte in Verbraucherprodukten
so gering wie technisch möglich sein sollten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist an der Entwicklung der Kriterien für die Vergabe des nationalen GS-Prüfzeichens beratend beteiligt. Das Institut setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, dass die bestehenden Höchstgehalte für krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an das nach dem aktuellen Stand der Technik realisierbare Niveau angepasst werden. So sollte die Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit PAK weiter gesenkt werden, da für die krebserzeugenden Stoffgemische keine unbedenkliche Dosis abgeleitet werden kann. Das BfR hatte bereits 2019 betont und weist erneut nachdrücklich darauf hin, dass es mittlerweile technisch möglich ist, den PAK-Gehalt auf unter 0,2 Milligramm je Kilogramm in allen gängigen Gummimaterialien, Elastomeren und Kunststoffen zu minimieren. Dies haben Messdaten unterschiedlicher Prüfinstitute von vielen Produkten mit vergleichsweise niedrigen Gehalten bereits vor mehr als zwei Jahren gezeigt. „Aus wissenschaftlicher Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass dieser Wert bei der Vergabe des GS-Zeichens noch nicht für alle Produkte gilt, bei denen ein längerfristiger oder wiederholter Hautkontakt besteht“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Nur wenn die PAK-Gehalte in Verbraucherprodukten so gering wie möglich gehalten werden, werden Menschen ausreichend gut geschützt“, unterstreicht Hensel.

Griffe und Kontaktflächen von Werkzeugen, Spielzeugen, Elektrogeräten bestehen oft aus Gummi, Elastomeren oder Kunststoffen. Diese können polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Dies sind Substanzgemische aus mehr als hundert Einzelkomponenten, die auch krebserzeugende Substanzen enthalten können. Für alle Verbraucherprodukte, wie Sport- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Bekleidung oder Armbänder, die in der EU vermarktet werden, gilt daher für die acht als krebserzeugend eingestuften PAK ein Grenzwert von 1 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg). Dieser Wert bezieht sich auf die Kunststoff- und Gummiteile mit längerem oder wiederholt kurzfristigem Körperkontakt. Für Spielzeug und Artikel für Kleinkinder oder Säuglinge liegt der Wert bei 0,5 mg/kg. Die Grenzwerte gelten europaweit seit dem 27.12.2015. Sie sind durch die Verordnung (EU) Nr. 1272/2013, in den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingefügt worden.

Das GS-Zeichen ist ein nationales Prüfzeichen für Produktsicherheit und steht für „geprüfte Sicherheit“. Aus Sicht des BfR sollte es sich an den technisch erreichbaren Höchstgehalten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren. Dies entspricht einem Höchstgehalt von 0,2 mg/kg PAK in den Kunststoff- und Gummiteilen des Produkts.

Das GS-Zeichen unterteilt Produkte in verschiedene Kategorien, je nach Kontakt-, Griff- und Betätigungsfläche:

  • In die Kategorie 1 fallen Produkte, welche dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden, oder Materialien in Spielzeug mit bestimmungsgemäßem und längerfristigem Hautkontakt (länger als 30 Sekunden).
  • Kategorie 2 umfasst Produkte, welche nicht in Kategorie 1 fallen, jedoch vorhersehbaren längerfristigen Hautkontakt oder wiederholtem kurzfristigen Hautkontakt haben.
  • Produkte mit vorhersehbarem kurzfristigem Hautkontakt, welche nicht in die ersten beiden Kategorien fallen, sind als Kategorie 3 einzustufen.

Die Vergabekriterien für das GS-Zeichen haben einen Höchstgehalt von 0,2 mg/kg bisher lediglich für Produkte der Kategorie 1 und Spielzeug etabliert.

Aus Sicht des BfR sollte daher ein strengerer GS-Wert vor allem auch bei Produkten greifen, bei denen ein längerfristiger Hautkontakt wie bei Fahrradgriffen oder Uhr-Armbändern vorhersehbar ist, um das GS-Zeichen zu erhalten. Das BfR setzt sich daher nachdrücklich dafür ein, den Wert von 0,2 mg/kg auch für die Produktkategorie 2 umzusetzen, um das Gesundheitsrisiko weiter zu minimieren und den Verbraucherschutz zu verbessern. Analysen zeigen, dass ein Wert von 0,2 mg/kg für alle Produkte der Kategorie 2 technisch möglich ist. Eine Verminderung des PAK-Gehalts auf unter 0,2 mg/kg ist in der Regel in allen gängigen Gummimaterialien, Elastomeren und Kunststoffen technisch möglich. Messdaten unterschiedlicher Prüfinstitute haben dies anhand von vielen Produkten mit vergleichsweise niedrigen Gehalten wiederholt gezeigt.

Das GS-Zeichen zeigt an, dass bei bestimmungsgemäßer und auch bei nicht vorgesehener aber vorhersehbarer Verwendung (z. B. Fehlanwendung) des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Nutzers nicht gefährdet werden. Dies ist vor allem dann gewährleistet, wenn der PAK-Gehalt so niedrig wie technisch möglich ist.

Die Vergabe des GS-Zeichens ist im Produktsicherheitsgesetz geregelt und erfolgt durch den Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS), der die Bundesregierung in Fragen der Produktsicherheit berät. Das GS-Zeichen darf nur auf verwendungsfertige Produkte wie Werkzeug, Spielzeug, Möbel oder Textilien angewendet werden. Hersteller können das GS-Zeichen für ihre Produkte beantragen. Dieser Antrag kann an eine von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannte GS-Stelle gestellt werden. Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.