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Lebensretter aus Ziffern und Buchstaben - UFI im Fokus der BfR-Nutzerkonferenz zu Produktmeldungen

43/2021, 08.11.2021

UFI-Code auf der Verpackung liefert wichtige Informationen für eine schnelle medizinische Beratung

Was tun, wenn mein Kind Abflussreiniger getrunken hat? Um schnell handeln zu können, muss die genaue Rezeptur vorliegen. Deshalb gibt es für als gefährlich eingestufte Produkte eine Mitteilungspflicht. Am 15. November 2021 findet die zwölfte Nutzerkonferenz dazu am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin statt. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wird auf der Hybridveranstaltung unter anderem ihre Kommunikationskampagne zum Unique Formula Identifier (UFI, dt.: Eindeutiger Rezepturidentifikator) vorstellen. Der UFI-Code auf dem Etikett gibt den Giftinformationszentren der Länder (GIZ) Zugriff auf Rezepturen, die als Betriebsgeheimnisse nicht auf der Verpackung zu finden sind. „Im Notfall können Betroffene und medizinische Einrichtungen mit Hilfe des Codes schnell Auskunft über das Vergiftungsrisiko und die beste medizinische Versorgung erhalten“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „So kann der UFI im Ernstfall Leben retten.“ Das BfR hat den UFI vor zehn Jahren mit angeregt und ist seitdem wesentlich an der konzeptionellen Entwicklung und der technischen Umsetzung beteiligt.

12. BfR-Nutzerkonferenz zu Produktmeldungen:

Wann: Montag, 15. November 2021 | 10:00-17:00 Uhr

Anmeldung: Bis Mittwoch, 10. November 2021 unter

Zielgruppe: Vertreterrinnen und Vertreter von Industrie, Behörden und Giftinformationszentren (alle Vorträge werden simultan ins Englische übersetzt).

Zum Programm:

Link zur BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“:

Chemische Produkte wie zum Beispiel Waschmittel, Farben und Klebstoffe enthalten oft Bestandteile, die als gefährlich eingestuft sind. Unfälle damit können jederzeit und überall passieren - vor allem mit Kleinkindern. Erster Kontakt bei einem Vergiftungsunfall ist der Rettungsdienst oder ein GIZ. Oftmals kann das Produkt dort jedoch nicht eindeutig identifiziert werden. Der UFI auf dem Etikett soll das ändern: Der 16-stellige Code aus Ziffern und Buchstaben verweist das GIZ auf wichtige Informationen über Inhaltsstoffe und Eigenschaften und ermöglicht somit eine gezielte medizinische Beratung.

Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle neuen Haushaltsprodukte und gewerblich genutzten Produkte, die als gefährlich eingestuft sind, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen UFI-Code tragen. Ab dem Jahr 2025 wird der UFI auch für Produkte Pflicht, die bereits vor dem Jahr 2021 in einem Mitgliedsstaat des EWR verkauft wurden. Eine Ausnahme bilden rein industriell genutzte Produkte. Hier kann der UFI auch alleinig im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden. Neue industrielle Produkte müssen ab dem 1. Januar 2024 den UFI abbilden. Unternehmen sollten den UFI gleichermaßen für Produkte verwenden, die nicht als gefährlich eingestuft werden. Diese freiwillige Angabe unterstützt das GIZ, auch bei Unfällen mit diesen Produkten gezielt und schnell beraten zu können.

Ziel der ECHA-Kampagne - an der sich das BfR beteiligt - ist es, Eltern mit kleinen Kindern für das Thema UFI zu sensibilisieren: Zum einen soll vermittelt werden, warum es den Code gibt und wo er zu finden ist. Zum anderen sollen Eltern motiviert werden, die Sicherheit im eigenen Haushalt zu prüfen.

Mit dem UFI-Generator auf der ECHA-Website können Unternehmen den Code erzeugen und anschließend dem BfR Eigenschaft und Rezeptur ihrer Produkte im europäisch harmonisierten PCN-Format (engl.: Poison Centres Notification) mitteilen. Das neue PCN-Format hat das BfR-eigene XProduktmeldungs-Format für viele Produkte im Januar 2021 abgelöst. Auf der BfR-Nutzerkonferenz soll es auch um die Klärung offener Fragen zum neuen Verfahren gehen. Als Hilfestellung hat das BfR das Verfahren auf seiner Website ausführlich beschrieben und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Produktmitteilungen veröffentlicht.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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