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Fragen und Antworten zur Mitteilung zu gefährlichen Produkten zur medizinischen Notfallversorgung in Deutschland für Mitteilungspflichtige nach Art. 45 der CLP-Verordnung

Fragen und Antworten des BfR vom 23. Dezember 2020

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt Produktmitteilungen der Industrie entgegen und unterstützt dadurch die medizinische Notfallberatung in den Giftinformationszentren.

Personen und Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, müssen dem BfR relevante Informationen mitteilen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist Art. 45 der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP: classification, labelling and packaging), die über das Chemikaliengesetz (§ 16e ChemG) im nationalen Recht verankert ist.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat häufig gestellte Fragen zur Mitteilung von gefährlichen Produkten zusammengestellt, um schnell und in gleichbleibender Qualität Antworten zu geben. Teilweise beziehen sich die Fragen auf das (herkömmliche) nationale Mitteilungsverfahren für Deutschland (XProduktmeldung), teilweise auf das neue europäisch harmonisierte Poison-Centre-Notification-Verfahren (PCN). Um die Zuordnung zu verdeutlichen, sind diese mit XProd bzw. PCN am Rand gekennzeichnet. Die hier zusammengestellten Informationen können nicht immer alle Teilaspekte der einzelnen Frage wiedergeben. Ergänzende Informationen sind in den verlinkten Quellen zu finden.

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