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Datenbank AnimalTestInfo: Deutsche Initiative für mehr Transparenz bei Tierversuchsvorhaben

07/2015, 09.03.2015

Informationen zum Zweck von Tierversuchen und zur erwarteten Belastung der Tiere werden bereitgestellt

Die Dritte Novelle des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass Tiere beim Einsatz für wissenschaftliche Zwecke besser geschützt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erhielt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Öffentlichkeit über alle genehmigten Tierversuchsvorhaben in Deutschland zu informieren. Dazu hat das BfR die Datenbank AnimalTestInfo entwickelt und unter www.animaltestinfo.de online gestellt. „Mit dieser Datenbank kann sich jeder schnell und umfassend über genehmigte Tierversuchsvorhaben informieren", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die BfR-Anwendung stellen wir ab sofort auch anderen europäischen Mitgliedsstaaten, die die Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere umsetzen, zur Verfügung.“ Das BfR hat diese Initiative in einem Artikel im Wissenschaftsmagazin „Nature“ veröffentlicht (Nature, 519, 33, 5 March 2015; doi:10.1038/519033d)

In der Europäischen Union werden jährlich circa 12 Millionen Tiere für wissenschaftliche Experimente eingesetzt, allein 3 Millionen davon in Deutschland. Dem Anspruch, Tierversuche durchzuführen, stehen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Fähigkeiten von Tieren gegenüber, Schmerzen, Leiden, Ängste und dauerhafte Schäden zu empfinden und auszudrücken.

Am 13. Juli 2013 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes in Kraft getreten. Dieses Gesetz setzt auf nationaler Ebene die Ziele der Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere um. Zu den besonderen Zielen der neuen Gesetzgebung gehört die konsequente Umsetzung des 3R-Prinzips, d.h. die Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz von Alternativmethoden (Replacement), Verringerung der Anzahl der Versuchstiere auf das Minimum (Reduction) und Verminderung des Leidens der Versuchstiere (Refinement).

Die Datenbank AnimalTestInfo enthält allgemeinverständliche Zusammenfassungen über alle Tierversuchsvorhaben in Deutschland, deren Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsinstituten der Universitäten, der Industrie und des Bundes beantragt und von den zuständigen Behörden der Bundesländer genehmigt wurden. Die Antragsteller sind für den Inhalt der vom BfR veröffentlichten Projektzusammenfassung selbst verantwortlich.

Diese Zusammenfassungen enthalten Informationen darüber, welchem Zweck die Tierversuche dienen, was experimentell geplant ist, welcher Nutzen aus den Tierversuchen hervorgehen könnte und welche Auswirkungen auf die Tiergesundheit zu erwarten sind. Angegeben werden auch die Anzahl und die Art der zur Verwendung vorgesehenen Tiere (Mäuse, Ratten usw.) sowie alle getroffenen Maßnahmen, um die Verwendung von Tieren im Voraus zu vermeiden, deren Zahl im Versuch zu vermindern oder ihr Wohlergehen zu verbessern. Nach diesen Kriterien kann in der Datenbank gesucht werden.

Am BfR ist auch die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) angesiedelt.

Über die ZEBET am BfR

Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) am BfR erforscht, entwickelt und validiert im eigenen Labor Alternativmethoden nach dem 3R-Prinzip, vorwiegend im Bereich gesetzlich vorgeschriebener, toxikologischer Testverfahren. Sie hat besonders Erfolge vorzuweisen bei der Entwicklung von Alternativmethoden im Bereich der Phototoxizität, der Toxizität an Haut und Auge und der Entwicklungstoxizität unter Einsatz embryonaler Stammzellen, eine Methode, die das Potenzial eines Stoffes untersucht, Wachstum und Entwicklung von Organismen zu beeinträchtigen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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