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BfR und Afssa schließen Kooperationsvereinbarung

10/2009, 26.05.2009

Enge wissenschaftliche Zusammenarbeit und gemeinsame Forschungsprojekte geplant

Am 25. Mai 2009 haben das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Französische Agentur für Lebensmittelsicherheit (Afssa) eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel dieser deutsch-französischen Kooperation ist es, die gemeinsame Arbeit auf dem Feld der Lebensmittelsicherheit auch im europäischen Rahmen noch besser und effizienter als bisher zu gestalten. „Wir wollen ein starkes Netz von Fachleuten der Risikobewertung in unseren beiden Institutionen aufbauen und so für den schnellen Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse sorgen“, sagte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung in Paris, „ von der gemeinsamen Nutzung der Ressourcen profitieren wir und die französischen Kollegen gleichermaßen“. Madame Pascale Briand, Generaldirektorin der Afssa, fügte hinzu : „Die Afssa und das BfR haben gleiche Ziele und Aufgaben: Wir wollen deshalb den Fluss profunder wissenschaftlicher Informationen nicht nur unter den Wissenschaftlern, sondern auch in Richtung Politik und Verbraucher beschleunigen. Das gilt ganz besonders im Fall von Krisen.“ Anlässlich der Vertragsunterzeichnung besuchte eine Delegation ausgewiesener Fachleute aus dem BfR die französische Schwesterinstitution.

Das deutsche BfR und die französische Afssa haben ähnliche Aufgaben und sind auch in ihrer Struktur vergleichbar. Auch sehen sich beide Institutionen vor ähnliche Problemen gestellt und verfolgen ein vergleichbares Konzept der wissenschaftlichen Risikobewertung. Eine Kooperation in einem gemeinsamen strukturellen Rahmen erscheint daher nur natürlich.

Die Vereinbarung ermöglicht den Aufbau einer formellen Zusammenarbeit von Afssa und BfR sowohl auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Risikobewertung als auch in der Forschung sowie die technische und administrative Kooperation in diesen Feldern. Zu diesem Zweck wird zunächst jede Institution eine Arbeitsgruppe bilden, die die Koordination der bilateralen Aktivitäten übernimmt. Die beiden Arbeitsgruppen sollen sich jährlich einmal treffen und gemeinsame Projekte und Aktivitäten für das jeweils kommende Jahr vorschlagen sowie bereits laufende Aktivitäten evaluieren. Geplant sind vor allem

  • die Zusammenarbeit der (Referenz)-Laboratorien, Forschungseinheiten und Experten
  • ein kontinuierlicher Austausch des Wissensstandes auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit
  • das gemeinsame Training von Fachleuten auf den verschiedenen Arbeitsgebieten zur Lebensmittelsicherheit
  • die gegenseitige Information und der Austausch strategischer Dokumente über Forschungsprogramme
  • die Informationen über Expertentreffen in den jeweiligen Institutionen

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