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Vierzig Jahre Arbeit für den gesundheitlichen Verbraucherschutz

18/1996, 06.11.1996

Die Kunststoffkommission des BgVV tagt zum 100. Mal

Auf einem Symposium aus Anlaß ihrer 100. Sitzung zog die Kunststoffkommission des BgVV heute in Berlin eine positive Bilanz: In vierzig Jahren ist es über Lebensmittel zu keiner gesundheitlichen Gefährdung des Verbrauchers durch Kunststoffe und andere Polymere, wie Papier und Kautschuk, gekommen. Neben 52 Empfehlungen für diese Materialien hat die Kommission in dieser Zeit Beurteilungsgrundlagen für Mikrowellengeschirr, Hygienepapiere und Intimhygieneerzeugnisse erarbeitet und 193 Mitteilungen zur gesundheitlichen Beurteilung von Kunststoffen im Rahmen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes veröffentlicht. Die Kunststoff-Empfehlungen haben auch international Maßstäbe gesetzt.

Ins Leben gerufen wurde das wissenschaftliche Beratungsgremium am 13. Dezember 1956 durch einen Erlaß des Bundesministeriums des Innern. Seit 1994 berät die Kunststoffkommission das in diesem Jahr errichtete Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, in Berlin. Ihr gehören Vertreter der amtlichen Lebensmittelüberwachung, der Lebensmittel-, analytischen und Kunststoff-Chemie, Pharmakologen und Toxikologen, Vertreter von Forschungs- und Prüfinstituten sowie der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher an.

Die Kunststoff-Empfehlungen umfassen in Form einer Positivliste Stoffe für die Herstellung von Kunststoffen und Hochpolymeren, die auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft wurden. Die Kommission erarbeitet darüber hinaus Analysenmethoden, um die Zusammensetzung der Kunststoffe und den Übergang auf Lebensmittel zu überprüfen. Die Analysenmethoden bilden die Basis für die Kontrolle der im Handel befindlichen Lebensmittelbedarfsgegenstände durch die amtliche Überwachung.

Als Ergebnisse der Arbeit der Kunststoffkommission sind exemplarisch die Reduzierung der Gehalte an monomerem Vinylchlorid in PVC-Bedarfsgegenständen, die Begrenzung des Übergangs in Lebensmittel und die Optimierung der Nachweismethode zu nennen sowie die Minimierung der Weichmacherbelastung. Ein weiteres Beispiel der erfolgreichen Arbeit der Kommission ist die Begrenzung von Nitrosaminen in Babysaugern.

Zur Zeit beschäftigt sich die Kunststoffkommission u.a. mit der Beurteilung von Bisphenol A-diglycidylether (BADGE), einem Monomer, das zur Herstellung von Lacken zur Innenlackierung von Konservendosen verwendet wird. Untersuchungen haben gezeigt, daß BADGE unter bestimmten Umständen in den Doseninhalt übergehen kann. Die Kommission befaßt sich mit Fragen der toxikologischen Bewertung, der Analytik und Technologie. Letztere ist von Bedeutung, weil das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vorschreibt, daß keine Stoffe auf Lebensmittel übergehen dürfen, ausgenommen gesundheitlich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind.

Ein anderes aktuelles Thema, mit dem sich die Kunststoffkommission befaßt, ist der mögliche Übergang der potentiell östrogen wirkenden Substanz Nonylphenol aus Flaschenverschlüssen für Mineralwasser in das Lebensmittel. Auch hier stehen neben der gesundheitlichen Bewertung, Fragen der Analytik und Technologie im Vordergrund.

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