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Merkblatt "Jodmangel und Schwangerschaft" erschienen - Ratschläge für Ärzte

03/1994, 27.07.1994

Das letzte Merkblatt für Ärzte des am 01.07.1994 aufgelösten BGA, das die Nr. 58 trägt, weist auf die gesundheitlichen Gefahren hin, die der in Deutschland immer noch bestehende Jodmangel für Schwangere und Stillende sowie das sich entwickelnde und gestillte Kind darstellt.
Die Zielgruppe Ärzte wird aufgefordert, verstärkt Jodprophylaxe bei diesen Risikogruppen zu betreiben.
Der Rat von Ärzten hat bei Patienten und Verbrauchern einen hohen Stellenwert.

In der Schwangerschaft und Stillzeit kommt es zu einem gesteigerten Jodbedarf, der keinesfalls allein mit der üblichen Nahrung und Verwendung von Jodsalz im Haushalt abgedeckt werden kann.
Wird die notwendige Jodmenge von 230 bzw. 260 Mikrogramm pro Tag nicht vom Körper aufgenommen, kann sich als Zeichen eines Jodmangels ein sog. Schwangerschaftskropf entwickeln.
Das größte Risiko droht jedoch dem ungeborenen Kind.
Spätestens ab 10.-12. Schwangerschaftswoche braucht die Schilddrüse des sich entwickelnden Kindes unabhängig von der Mutter ausreichend Jod, da die Schilddrüsenhormone der Mutter nur in sehr geringem Maße durch die Plazentaschranke zu dem Kind gelangen.
Besonders die frühkindliche Entwicklung des zentralen Nervensystems, Körperwachstum und -reifung sind von einer ausreichenden Jodversorgung abhängig.
Das gilt auch für den gestillten Säugling, da der Jodgehalt der Muttermilch ebenfalls vom Jodversorgungsstatus der Mutter abhängig ist.
Die durch ernährungsbedingten Jodmangel induzierten Krankheitsbilder sind überflüssig und vermeidbar.
Zur unabdingbaren Prophylaxe gehören nach Auffassung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin folgende Maßnahmen:

  1. Ausschließliche Verwendung von jodiertem Speisesalz bzw. jodiertem Kochsalzersatz im Haushalt.
  2. Bevorzugung der unter Verwendung von jodiertem Speisesalz hergestellten Lebensmitteln, insbesondere Brot und Fleischwaren.
  3. Regelmäßiger Verzehr von Seefisch und Milch.
  4. Tägliche Substitution von 150-200 Mikrogramm Jod (z.B. in Tablettenform), sofern alle übrigen genannten Maßnahmen nicht zu einer deutlichen Verbesserung des Jodversorgungsniveaus geführt haben oder nicht möglich sind.

Das Merkblatt nimmt auch zu vermeintlichen Risiken und Kontraindikationen der Jodprophylaxe Stellung.
Die Diskussion über die Notwendigkeit der Jodsalzprophylaxe bzw. über bestehende Vorbehalte in der Bevölkerung muß sachlich geführt werden.

Das Merkblatt ist ausschließlich beim Arbeitskreis Jodmangel, Postfach 1541, 64505 Groß-Gerau (Tel.: 06152/40 021, Fax: 06152/81 788) zu beziehen.

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