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Pflanzenschutzmittelrückstände im Trinkwasser

Pflanzenschutzmittel werden meist im Freiland angewendet und gelangen so auch in die Umwelt. Manche ihrer Rückstände oder Abbauprodukte können unter Umständen auch in das Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser gelangen.
Um sicherzustellen, dass kein Risiko für Verbraucher entsteht, gilt für Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihre relevanten Stoffwechselprodukte in Grund- und Trinkwasser in der EU ein allgemeiner, stoffunabhängiger Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser (Trinkwasserverordnung, TrinkwV, 2001).
Die Einhaltung dieses Grenzwerts überwachen in Deutschland die Bundesländer. Wenn sie Überschreitungen für einzelne Wirkstoffe oder deren Abbauprodukte feststellen, klären die Landesbehörden, ob für die Verbraucher ein gesundheitliches Risiko besteht. Dabei stützen sich die Bundesländer auf so genannte Trinkwasser-Leitwerte (Mikrogramm [μg] Rückstand pro Liter Trinkwasser). Analog zum ADI-Wert gibt der Trinkwasser-Leitwert die Höchstkonzentration des Rückstandes im Trinkwasser an, die ein Leben lang ohne Gesundheitsschädigung aufgenommen werden kann.
Für in Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittel ermittelt das BfR die Trinkwasser-Leitwerte (37.2 KB) unter Annahme einer täglichen Trinkwasseraufnahme von 2 Litern bei 60 kg Körpergewicht. Aus Vorsorgegründen soll der Trinkwasser-Leitwert den ADI nur zu maximal 10% ausschöpfen. Als absolute Obergrenze für einen Trinkwasser-Leitwert gilt eine Konzentration von 1000 Mikrogramm eines Rückstands je Liter Trinkwasser.
Das Umweltbundesamt (UBA) leitet auf Basis der vom BfR ermittelten Trinkwasser-Leitwerte sogenannte Maßnahmewerte für Trinkwasser ab. Bis zum Maßnahmewert sind Konzentrationen von Pflanzenschutzmittelrückständen in Trinkwasser gesundheitlich und trinkwasserhygienisch duldbar.
Mitteilungen
(1)Datum | Titel | Größe |
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21.08.2017 Aktualisierte Mitteilung Nr. 022/2017 des BfR
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Pestizid-Wirkstoffe: ADI-Werte und gesundheitliche Trinkwasser-Leitwerte |
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