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In der Europäischen Union ist die Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein* (VTP) an Nutztiere verboten (Verordnung (EG) Nr. 999/2001). Unter VTP werden Proteine aus Nebenprodukten der Schlachtung verstanden, welche von gesunden, verzehrsfähigen Tieren stammen.
Darüber hinaus bestehen neben strikten Verboten jedoch auch Ausnahmen, so z. B. für Milch oder Ei und daraus gewonnenen Produkten. Eine Übersichtstabelle zu den erlaubten und verbotenen Stoffen verdeutlicht die Komplexität der gesetzlichen Regelungen.
*hierunter werden Proteine aus Nebenprodukten der Schlachtung verstanden, welche von gesunden, verzehrsfähigen Tieren stammen
Das Nationale Referenzlabor für tierische Proteine in Futtermitteln im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist dafür zuständig, dass die in der EU offiziell validierten Methoden zum Nachweis verbotener tierischer Bestandteile in Futtermitteln in Deutschland von allen zuständigen Überwachungslaboren ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Das NRL-TP nimmt folgende gesetzliche Aufgaben gemäß VO (EG) Nr. 882/2004 wahr:
Mit Blick auf die im Jahr 2013 erfolgte EU-weite Freigabe von verarbeiteten tierischen Proteinen von Nichtwiederkäuern für die Aquakultur (Verordnung (EU) Nr. 56/2013) werfen die oben genannten offiziellen Analysemethoden Probleme auf. Die mikroskopische Untersuchung, welche vor der Gesetzesänderung ausreichend war, ermöglicht nicht die Unterscheidung von Tierarten. Mittels PCR ist zwar der hoch empfindliche Nachweis von Tierarten möglich, das Verfahren liefert aber keine Aussage darüber, ob die aufgespürte DNA z. B. aus erlaubtem Milchpulver vom Rind oder unerlaubten Tiermehlen stammt. Falsch positive Befunde können die Folge sein. Daher sind für Routineuntersuchungen neue Methoden zu entwickeln, welche auch den gewebespezifischen Nachweis der Tierart ermöglichen.
Ein Forschungsprojekt des Nationalen Referenzlabors beschäftigte sich unter dem Akronym „ANIMAL-ID“ mit der Entwicklung und Validierung innovativer Methoden zur Rückverfolgbarkeit und Authentifizierung von tierischen Proteinen in Lebens- und Futtermitteln.
Die offiziellen validierten Methoden zum Nachweis verbotener tierischer Bestandteile in Futtermitteln basieren auf der Mikroskopie und einem hoch empfindlichen Polymerasekettenreaktions-(PCR)-Verfahren zur Detektion von Wiederkäuer-DNA (Verordnung (EG) Nr. 152/2009).