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Lebensmittelüberwachung - Verzeichnis der obersten für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer
Stand: Februar 2016
In dem föderalen System der Bundesrepublik Deutschland unterliegt die Lebensmittelüberwachung den obersten Länderbehörden. Diese koordinieren - je nach Bundesland unterschiedlich - eine mehrstufige Behördenorganisation bis hin zu den lokalen Ämtern der Lebensmittelüberwachung.
Welche Behörde im konkreten Einzelfall vor Ort zuständig ist, kann bei der obersten Landesbehörde des Bundeslandes erfragt werden. Diese obersten Länderbehörden sind hier aufgelistet:
Baden-Württemberg |
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz |
Bayern |
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Berlin |
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin |
Brandenburg |
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg |
Bremen |
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz |
Hamburg |
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg |
Hessen |
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Mecklenburg-Vorpommern |
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen |
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Nordrhein-Westfalen |
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, |
Rheinland-Pfalz |
Ministerium für Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz |
Saarland |
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes |
Sachsen |
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz |
Sachsen -Anhalt |
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein |
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein |
Thüringen |
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie |