Aktualisierte FAQ des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vom 16. Juli 2021
In Deutschland wurden am 15. Juli 2021 die ersten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen in zwei Betrieben in Brandenburg festgestellt. Die ASP ist eine Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Für Verbraucher besteht somit kein Gesundheitsrisiko durch den Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen. Um eine weitere Ausbreitung des Erregers der ASP zu verhindern, ist es wichtig, Lebensmittelreste nur so zu entsorgen, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) hat ausgewählte Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.
[Accordion] Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege zwischen den Tieren übertragen werden. Neben direkten Infektionen ist die Übertragung durch bestimmte Zeckenarten möglich. Aufgrund des begrenzten Verbreitungsgebiets der relevanten Zecken spielt dieser Übertragungsweg allerdings in Nordeuropa keine Rolle. Das Virus wird vielmehr hauptsächlich über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Der Erreger kann, sobald er in die Umwelt gelangt ist, über längere Zeit infektiös bleiben.
Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Tieren hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren aufgenommen werden können. In aus infizierten Tieren hergestellten Lebensmitteln, beispielsweise in Schinken, kann das Virus über mehrere Monate infektiös bleiben. Über solche Lebensmittel kann der Erreger in zuvor ASP-freie Regionen gelangen und zu Erkrankungen bei Schweinen und Wildschweinen führen. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.
Das Einschleppen des ASP-Virus in zuvor ASP-freie Schweine- und Wildschweinbestände durch Lebensmittel, die in Regionen mit ASP-Verbreitung hergestellt wurden, kommt immer wieder vor. Um eine weitere Einschleppung aus Drittländern zu verhindern, ist es wichtig, die Vorschriften zum Mitbringen von Lebensmitteln konsequent einzuhalten. Generell sollten nicht verzehrte Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen für Tiere unerreichbar entsorgt werden.
Weitere Informationen zum Thema:
Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung in Europa und Deutschland durch Verordnungen und Gesetze geregelt ist. Eine Übersicht über die rechtlichen Bestimmungen zur ASP findet sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.(Externer Link:https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/rechtsvorschriften/afrikanische_schweinepest/rechtliche-bestimmungen-zur-afrikanischen-schweinepest-121748.html)
Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema Lebensmittelinfektionen
- http://www.bfr.bund.de/cm/350/verbrauchertipps_schutz_vor_lebensmittelinfektionen_im_privathaushalt.pdf
- http://www.bfr.bund.de/cm/350/verbrauchertipps-schutz-vor-viralen-lebensmittelinfektionen.pdf
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
Das Friedrich Loeffler-Institut (FLIkurz fürFriedrich-Loeffler-Institut), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, ist in Deutschland die Forschungseinrichtung, die u.a. auf dem Gebiet der Tierseuchen forscht. Das FLIkurz fürFriedrich-Loeffler-Institut hat Maßnahmen für den Fall eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen in Deutschland erarbeitet, um eine anschließende weitere Verbreitung der Tierseuche möglichst zu verhindern. Die Maßnahmen betreffen vor allem Jäger und Landwirte und sind auf der Internetseite des FLIkurz fürFriedrich-Loeffler-Institut veröffentlicht.
Weiterführende Informationen zur Seuchenbekämpfung: