Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags führt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) Tierversuche durch. Zu welchen wissenschaftlichen Zwecken werden Tiere am Institut eingesetzt, welche Tierarten werden verwendet und wie wird sichergestellt, dass die Tiere so wenig wie möglich leiden müssen? Diese und weitere Fragen hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nachfolgend zusammengestellt und beantwortet.
[Accordion] Fragen und Antworten zu Tierversuchen am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung)
Als Sitz des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) wendet das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung in besonderem Maß das auch gesetzlich geforderte Prinzip an, den Einsatz lebender Tiere zu vermeiden, die geringstmögliche Zahl von Tieren für die Durchführung der Aufgabe zu verwenden und dabei den Tieren das größte Maß an Wohlbefinden zu ermöglichen und Belastungen so weit wie möglich zu reduzieren. Dieses Prinzip ist auch als 3R-Prinzip bekannt (siehe „Was ist das 3R-Prinzip?“). Deshalb werden alle Tierversuchsvorhaben vor Beginn umfassend dahingehend geprüft, ob statt lebenden Tieren alternative Methoden (Ersatz / Replacement) verwendet werden können. Wenn dies nicht möglich ist, wird mit komplexen statistischen Verfahren die kleinste unerlässliche Tierzahl ermittelt, die die Fragestellung beantworten kann (Reduzierung / Reduction). Und alle Tiere am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung werden vor, während und ggf. auch nach dem Einsatz in einem Tierversuch unter den bestmöglichen Bedingungen gehalten und versorgt, um ihre arteigenen Bedürfnisse befriedigen und ihr Wohlbefinden verbessern zu können (Verbesserung / Refinement).
Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben werden Tiere am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung eingesetzt, um Ersatzmethoden zu entwickeln und bessere Haltungs- und Versuchsbedingungen zu etablieren, die international zur Anwendung kommen können. Das zweite große Aufgabenfeld für die Verwendung von Tieren in Versuchen ist die Forschung zur Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln. Ziel dieser Versuche ist es, Risiken für Menschen und lebensmittelliefernde Tiere zu erkennen und einzuschätzen.
In der Versuchstierhaltung des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung werden entsprechend den thematisch breiten Aufgabenfeldern sowohl Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen Hühner, Schweine, Schafe, Ziegen, Rinder, Garnelen sowie Nutzfische und Zebrabärblinge (Zebrafische) gehalten und für wissenschaftliche Fragestellungen eingesetzt. Einige Tierarten wie Hühner oder Meerschweinchen werden nur in einzelnen Versuchsvorhaben und damit nicht in jedem Jahr verwendet. Andere Tierarten wie die Maus werden in verschiedenen Vorhaben jährlich eingesetzt.
Refinement: Entsprechend Artikel 4 der Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wird das „Refinement“ (Verbesserung, Verfeinerung) von den Mitgliedstaaten besonders betont. Dies bedeutet, dass mögliche Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden beim Tier zu vermeiden oder so weit wie möglich zu verringern sind. Die Fachgruppe „Versuchstierkunde“ und die Tierhaltung des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung erforschen, wie man die Belastung von Versuchstieren möglichst objektiv ermitteln und verringern kann. Das Ziel ist, bessere Haltungs-, Vorbereitungs- und Versuchsbedingungen zu etablieren.
Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln: Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben führt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Tierversuche zur Beurteilung der Sicherheit und möglichen Kontamination von tierischen Lebensmitteln durch. Dabei werden Rinder, Schweine oder Hühner in Tierversuchen eingesetzt und ermittelt, ob beispielsweise Substanzen aus der Umgebung oder dem Futter von den Tieren aufgenommen werden und sie sich in Lebensmitteln wiederfinden.
Herstellung von Referenzmaterial: Zu den gesetzlichen Aufgaben des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung gehört das Entwickeln und Verbessern von Nachweismethoden für Erreger, die über Lebensmittel auf den Menschen übertragbar sind, sowie für unerwünschte oder verbotene Substanzen in Lebensmitteln. Zudem überprüfen die Nationalen Referenzlabore regelmäßig die Methodenkompetenz der amtlichen Untersuchungsämter. Dafür wird tierisches Referenzmaterial benötigt. Dieses stammt entweder von unbehandelten Tieren, die nachgewiesen frei von den fraglichen Erregern oder Substanzen sind, oder von solchen Tieren, die gezielt mit bestimmten Erregern infiziert oder mit Substanzen behandelt wurden. Als Referenzmaterial dienen je nach Methode Kot, Spontanurin, Haare oder Federn, Eier, Milch, Blut oder Fleisch.
Ausbildung: Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung schreiben vor, dass nur Personen mit nachgewiesener Sachkunde an der Pflege von Versuchstieren und in Tierversuchen beteiligt werden dürfen. Deshalb bildet das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Tierpflegerinnen und -pfleger der Fachrichtung Forschung und Klinik aus und beteiligt sich am Ausbildungsbund Berlin für diese Fachrichtung. Dabei werden zunächst viele Schulungsmethoden eingesetzt, für die keine Tiere verwendet werden müssen, wie zum Beispiel Unterweisungen, Lehrvideos, die Arbeit mit künstlichen Modellen und die praktische Unterweisung in der täglichen Arbeit. Erst wenn diese Methoden ausgeschöpft sind, werden bestimmte Vorgehensweisen an lebenden Tieren geübt, damit sie im Versuch sicher angewendet und die Versuchstiere so wenig wie möglich belastet werden.
Reduction: In einem Projekt wurde gezeigt, dass die Reproduzierbarkeit von Versuchsergebnissen durch vorherige Gewöhnung (Habituation) der Tiere an die Versuchsapparatur erhöht werden kann. Dies geschieht vornehmlich durch eine Verringerung der zufälligen Variabilität in den Daten zugunsten von stabilen Verhaltensmustern, die sich durch Habituation entwickeln. Durch den gezielten Einsatz solcher Habituierungsmaßnahmen kann die Zahl der benötigten Versuchstiere deutlich verringert werden.
Im Jahr 2024 wurden 8 Tiere in Tierversuchen am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung eingesetzt. Es wurden 4 Schweine und 4 Rinder in insgesamt zwei genehmigten Projekten verwendet. Beide Vorhaben waren mit einer geringen Belastung für die Tiere verbunden. Zusätzlich zu den Tieren, die in Tierversuchen eingesetzt wurden, wurden 15 Mäuse getötet, um ihre Organe zur Entwicklung von Ersatzmethoden zum Tierversuch zu nutzen. Es wurden 77 Hühner getötet, um ihre Organe für Untersuchungen zur Sicherheit von Lebensmitteln zu untersuchen. Diese Tiere wurden vor ihrem Tod keiner Belastung ausgesetzt und sie wurden schmerzfrei getötet. Dies gilt auch für 244 Zebrabärblinge, die nach ihrer Verwendung in der Zucht zur Vermeidung von Belastungen und Leiden in fortgeschrittenem Alter getötet wurden.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat vom Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) die Genehmigung, in seinen Liegenschaften bis zu 70 Rinder, 90 Schafe, 60 Ziegen, 65 Puten, 300 Hühner, 170 Schweine, 50 Kaninchen, 20 Meerschweinchen, 10 Hamster, 100 Ratten, 1000 Mäuse, 600 Speisefische, 2.500 Zebrabärblinge und 70 Kopffüßer zu halten.
Diese Zahlen, die alle fünf Jahre gemäß den jeweils aktuellen Vorgaben zur Haltung von Versuchstieren neu beantragt werden müssen, beschreiben die maximal zulässigen Tierzahlen je Tierart, die gleichzeitig in geeigneten Räumen und Ställen untergebracht werden dürfen. Die tatsächlich gehaltenen und die in Tierversuchen verwendeten Tierzahlen richten sich nach den Vorhaben und den jeweils für die einzelnen Tierversuche als unerlässlich genehmigten Zahlen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen diese höher liegen als die genehmigte Gesamtzahl für die Liegenschaft.
Weiterführende Informationen zu den Erlaubnisvoraussetzungen für die Versuchstierhaltung stellt das LAGeSo Berlin auf seiner Internetseite bereit: Externer Link:https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierschutz/versuchstierhaltung/.
Das 3R-Prinzip wurde 1959 von den britischen Wissenschaftlern William Russell und Rex Burch veröffentlicht und in der 2010 erlassenen Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere gesetzlich verankert. Ziel des 3R-Prinzips ist es, Tierversuche vollständig zu vermeiden (Replacement) oder die Zahl der Tiere (Reduction) und ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Alle Personen und Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, sind gesetzlich verpflichtet, nach diesem Prinzip zu handeln.
Weitere Informationen zu dem 3R-Prinzip finden Sie auf der Internetseite des Bf3R: Externer Link:https://www.bf3r.de/.
Am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung werden kontinuierlich verschiedene Forschungsprojekte geplant und durchgeführt, um den Einsatz von Versuchstieren zu reduzieren. Im Folgenden werden einige Beispiele dargestellt. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Um Möglichkeiten zu erkennen, inwieweit eine Verringerung der Zahl eingesetzter Versuchstiere in der Forschung erreicht werden kann, forscht das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung beispielsweise an neuen statistischen und bioinformatischen Analysemodellen. Mit ihnen sollen Rückschlüsse darauf gewonnen werden, welche methodischen und institutionellen Änderungen der Forschung und des Publikationsprozesses dazu beitragen können, dass weniger Tierversuche durchgeführt werden. Zugleich verfolgt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung mittels neuer biometrischer Ansätze das Ziel, die statistische Planung von Versuchen mit und ohne den Einsatz von Versuchstieren effizienter zu gestalten. Bei angedachten Forschungsvorhaben mit Versuchstieren soll so die Anzahl der dazu notwendigen Tiere auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden. In einem weiteren Projekt konnte gezeigt werden, dass die Reproduzierbarkeit von Versuchsergebnissen durch vorherige Gewöhnung (Habituation) der Tiere an die Versuchsapparatur erhöht werden kann. Dies geschieht vornehmlich durch eine Verringerung der zufälligen Variabilität in den Daten zugunsten von stabilen Verhaltensmustern, die sich durch Habituation entwickeln. Durch den gezielten Einsatz solcher Habituierungsmaßnahmen, kann die Zahl der benötigten Versuchstiere deutlich verringert werden.
Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie auf der Internetseite des Bf3R.
Am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung werden kontinuierlich verschiedene Forschungsprojekte geplant und durchgeführt, um den Einsatz von Versuchstieren zu reduzieren. Im Folgenden werden einige Beispiele dargestellt. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Um Möglichkeiten zu erkennen, inwieweit eine Verringerung der Zahl eingesetzter Versuchstiere in der Forschung erreicht werden kann, forscht das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung beispielsweise an neuen statistischen und bioinformatischen Analysemodellen. Mit ihnen sollen Rückschlüsse darauf gewonnen werden, welche methodischen und institutionellen Änderungen der Forschung und des Publikationsprozesses dazu beitragen können, dass weniger Tierversuche durchgeführt werden. Zugleich verfolgt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung mittels neuer biometrischer Ansätze das Ziel, die statistische Planung von Versuchen mit und ohne den Einsatz von Versuchstieren effizienter zu gestalten. Bei angedachten Forschungsvorhaben mit Versuchstieren soll so die Anzahl der dazu notwendigen Tiere auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden. In einem weiteren Projekt konnte gezeigt werden, dass die Reproduzierbarkeit von Versuchsergebnissen durch vorherige Gewöhnung (Habituation) der Tiere an die Versuchsapparatur erhöht werden kann. Dies geschieht vornehmlich durch eine Verringerung der zufälligen Variabilität in den Daten zugunsten von stabilen Verhaltensmustern, die sich durch Habituation entwickeln. Durch den gezielten Einsatz solcher Habituierungsmaßnahmen kann die Zahl der benötigten Versuchstiere deutlich verringert werden.
Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie auf der Internetseite des Bf3R: Externer Link:https://www.bf3r.de/de/reduce__entwicklung_von_methoden_zur_reduktion_der_versuchstierzahlen-277062.html.
Am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung werden kontinuierlich verschiedene Forschungsprojekte geplant und durchgeführt, um Schmerzen und Leiden von Versuchstieren zu vermindern. Im Folgenden werden einige Beispiele dargestellt. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Um Aspekte wie Schmerzen, Leiden oder Stress bei Versuchstieren zu reduzieren und somit zugleich auch die Qualität von Versuchsergebnissen zu erhöhen, werden Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen und zur Verbesserung des Wohlergehens erforscht. Zudem werden Bewertungskriterien für die Einschätzung des Belastungsgrades entwickelt. Beispiele bisheriger Forschungsprojekte sind:
- Verbesserung der Haltungsbedingungen von Versuchstieren
- Auswirkung von alternativen Haltungssystemen mit angereicherter Umgebung auf die Tiere
- Entwicklung von Wahlversuchen zur Bestimmung der Bedürfnisse aus Sicht der Versuchstiere – welche Futter-, Belohnungs- und Beschäftigungsmittel werden bevorzugt?
- Entwicklung von heimatkäfigbasierten Testverfahren, bei denen die Tiere freiwillig an den Tests teilnehmen (z. B. Lernversuche, die in das Haltungssystem integriert sind)
- Einfluss chronischer Monotonie und Langeweile auf das psychoemotionale Verhalten und die Kognition der Versuchstiere
- Automatisierte Erkennung von Belastung anhand von Gesichtsmerkmalen
- „Tierpersönlichkeit“ - Persönlichkeitsmerkmale und ihr Einfluss auf Versuchsergebnisse und ihre Reproduzierbarkeit
- Schmerzwahrnehmung bei Fischen (am Modellorganismus Zebrabärbling)
- Methodik und WirksamkeitPositiver prädiktiver WertZum Glossareintrag von Trainingsmaßnahmen für Versuchstiere.
Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie auf der Internetseite des Bf3R: Externer Link:https://www.bf3r.de/de/refine__erforschung_von_methoden_zur_verminderung_von_schmerzen_oder_leiden_der_versuchstiere-277065.html.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist im Land Berlin für die Prüfung und Genehmigung von Tierversuchen zuständig. Jeder am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung geplante Versuch beinhaltet einen schriftlichen Antrag, der an das LAGeSo gestellt wird. Zuvor wird jedes Versuchsvorhaben BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-intern ausführlich mit den Tierschutzbeauftragten diskutiert und geplant, auch der Tierschutzausschuss des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist daran beteiligt. Hierbei handeln wir strikt nach dem 3R-Prinzip: Zunächst wird überprüft, ob das Versuchsziel auch mit tierversuchsfreien Methoden erreicht werden kann („Replace“, ersetzen). Ist dies nicht der Fall, wird die Anzahl der zu verwendenden Tiere so gewählt, dass die geringstmögliche Zahl an Tieren eingesetzt wird („Reduce“, verringern). Dies wird erreicht durch eine sorgfältige statistische Berechnung bei der Tierversuchsplanung. Zudem wird darauf geachtet, die Versuchsbedingungen so zu gestalten, dass Schmerzen, Leiden und Schäden auf das unerlässliche Maß reduziert werden („Refine“, verfeinern). Beispiele hierfür sind die kontinuierliche Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere, der Ausgestaltung ihrer Umgebung sowie des Umgangs mit den Tieren. Training der Versuchstiere für bestimmte Maßnahmen reduziert Stress und führt zu geringeren Belastungen. Werden schmerzhafte Eingriffe durchgeführt, so wird das jeweils passende Schmerzmittel verabreicht.
Die Versuche dürfen nur von dafür ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Diese werden bereits im Antrag benannt. Das LAGeSo prüft die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit und wird dabei von einer unabhängigen Tierversuchskommission beraten. Alle hierbei aufkommenden Fragen zum Versuchsvorhaben werden schriftlich beantwortet und erneut vom LAGeSo überprüft. Wenn alle Fragen hinreichend beantwortet sind, kann ein Genehmigungsbescheid für diesen beantragten Versuch für maximal fünf Jahre erteilt werden.
Für die Überwachung der Tierversuche ist die genehmigende Behörde verantwortlich, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Mit angekündigten oder unangekündigten Besuchen kontrolliert das LAGeSo die Versuche. Intern werden alle Tierversuche von den Tierschutzbeauftragten des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung begleitet. Diese verfügen neben ihrer tierärztlichen Ausbildung über eine spezifische Qualifikation im Bereich der Versuchstierkunde. Eine vorschriftsmäßige Ausführung der Experimente liegt im Interesse aller am Versuch beteiligten Personen und wird entsprechend dokumentiert. Der Tierschutzausschuss des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bespricht die laufenden und abgeschlossenen Tierversuche mit den Projektleitungen und allen am Versuch beteiligten Personen und gibt Empfehlungen für künftige Vorhaben ab, insbesondere zur Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere. Er prüft auch kontinuierlich, ob sich die Lebensbedingungen der Tiere und ihr Wohlbefinden innerhalb wie außerhalb von Tierversuchen verbessern lassen.
Einige Tierarten werden am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung speziell für die eigenen Versuche gezüchtet. Andere Tiere werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften von spezialisierten Versuchstierzüchtern oder von ausgewählten landwirtschaftlichen Betrieben erworben.
Bereits bei der Antragstellung für einen Tierversuch wird festgelegt, wie belastend der Versuch für ein Tier maximal sein darf. Dabei werden alle Maßnahmen festgelegt, die die Belastung so gering wie möglich halten. Dazu gehören geeignete Schmerzmittel ebenso wie ausreichende Erholungszeiten und eine tiergerecht gestaltete Umgebung (u. a. bezogen auf Faktoren wie geeignete Spielzeuge oder Lichtverhältnisse). Das Tierschutzgesetz verlangt, dass während des Tierversuchs die Tiere ständig überwacht werden. Dabei werden die Tiere systematisch und regelmäßig auf Anzeichen von Belastungen untersucht. Bei Erreichen einer festgelegten Belastungsgrenze wird der Versuch für das betroffene Tier abgebrochen. Die Überwachung der Anzeichen und die Grenze, ab der das Tier aus dem Versuch genommen werden muss, werden vorab von der zuständigen Behörde genehmigt, ihre Einhaltung wird von ihr überprüft. Alle am Tierversuch Beteiligten sind verpflichtet, tiermedizinische und pflegerische Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere ständig anzuwenden und etwaige Belastung zu reduzieren.
Was mit den Tieren nach dem Versuch passiert, hängt im Wesentlichen von der Art des Versuchs ab. Bei einigen Versuchszwecken ist die tierschutzgerechte Tötung des Tieres notwendig, um weitere Untersuchungen der Organe anstellen zu können. Wenn ein Weiterleben der Tiere ohne Beeinträchtigung ihres Wohlergehens und ohne Gefährdung für Menschen, andere Tiere und die Umwelt möglich ist, bleiben sie entweder im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung oder es wird versucht, die Tiere an sachkundige Privatpersonen zu vermitteln.
Im Zuge der Tierwohl-Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) wurde im Jahr 2015 am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) gegründet. Das Zentrum koordiniert bundesweite Aktivitäten mit den Zielen, Tierversuche auf ein unerlässliches Maß zu beschränken und für Versuchstiere den bestmöglichen Schutz zu gewähren.
Ausgewählte Fragen und Antworten dazu finden Sie hier: Externer Link:https://www.bf3r.de/cm/343/fragen-und-antworten-zum-deutschen-zentrum-zum-schutz-von-versuchstieren-bf3r.pdf.
Am 7. Januar 2019 startete das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung das digitale Tierversuchsregister Externer Link:www.animalstudyregistry.org. Das Register wurde als Reaktion auf die Reproduzierbarkeitskrise eingerichtet und bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Plattform, um vor Beginn ihrer Versuche einen genauen Studienplan zu registrieren und auf diese Weise eine selektive Berichterstattung zu verhindern. Außerdem wird durch animalstudyregistry.org auch weltweit mehr Transparenz geschaffen. Neue Forschungs- und Entwicklungsfelder für mehr Tierwohl können so identifiziert werden.
Nähere Informationen hierzu bieten unsere FAQ: Externer Link:https://www.bf3r.de/cm/343/ausgewaehlte-fragen-und-antworten-zum-digitalen-tierversuchsregister.pdf.
Der Gesetzgeber hat dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zudem die Aufgabe übertragen, allgemeinverständliche Projektzusammenfassungen (NTP) von genehmigten Tierversuchsvorhaben in Deutschland anonymisiert zu veröffentlichen. Diese Zusammenfassungen reichen die Versuchsleitungen mit dem Genehmigungsantrag bei den zuständigen Behörden ein. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht sie in der Onlinedatenbank AnimalTestInfo (www.animaltestinfo.de), um die Bürgerinnen und Bürger über Tierversuche zu informieren. Zusätzlich übermittelt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung die NTPs an die europäische Datenbank ALURES.
Erklärende Hintergrundinformationen dazu finden Sie hier: Externer Link:https://www.bf3r.de/de/animaltestinfo___datenbank_zu_tierversuchsvorhaben_in_deutschland-277078.html.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nimmt zudem gemäß § 15a Tierschutzgesetz (TierSchG) die Aufgabe des „Nationalen Ausschusses zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren“ - kurz Nationaler Ausschuss (TierSchG) - für die Bundesrepublik Deutschland wahr. Der Nationale Ausschuss berät die zuständigen deutschen Behörden und Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz zusammenhängen. Er gewährleistet, dass diesbezüglich ein Austausch über bewährte Praktiken in Deutschland stattfindet und tauscht sich auch mit anderen nationalen Ausschüssen innerhalb der Europäischen Union über die Arbeitsweise der Tierschutzausschüsse, die Projektbeurteilung sowie über bewährte Praktiken aus.
Weitere Hintergrundinformationen sowie Stellungnahmen und Empfehlungen des Nationalen Ausschusses finden Sie hier:
Im Jahr 2021 hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vom BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Auftrag zur jährlichen Meldung der Versuchstierzahlen übernommen. Die jährlich von den Versuchstiereinrichtungen erhobenen und von den zuständigen Behörden an das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung übermittelten Daten wurden erstmals für das Berichtsjahr 2020 auf der Webseite des Bf3R veröffentlicht. Der gesetzliche Auftrag des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung wurde seitdem in der Versuchstiermeldeverordnung (§ 2 VersTierMeldV) verankert. In diesem Zusammenhang übermittelt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung die deutschen Versuchstierzahlen auch an die Europäische Kommission.
Die jeweils aktuelle Versuchstierstatistik finden Sie auf der Webseite des Bf3R: Externer Link:https://www.bf3r.de/de/erfassung_von_versuchstierzahlen_in_deutschland-310435.html.
Die „Initiative Transparente Tierversuche“ ist ein gemeinsames Projekt der Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Initiative „Tierversuche Verstehen“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, die am 1. Juli 2021 gestartet ist.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung unterstützt diese Initiative nicht nur, sondern gehört zudem zu den Erstunterzeichnern. Zu den erklärten Zielen zählen die transparente Information und offene Kommunikation über Tierversuche in der Forschung. Hier ist auch das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung mit seinem Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) schon seit Jahren aktiv. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung setzt sich dafür ein, dass Tierversuche für die Öffentlichkeit transparent sind. Die Datenbanken AnimalTestInfo und AnimalStudyRegistry des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung sollen helfen, Studien nachvollziehbarer zu machen und unnötige Tierversuche zu vermeiden.
Über das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Landwirtschat, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
Über das Bf3R
Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) wurde im Jahr 2015 gegründet und ist integraler Bestandteil des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung). Es koordiniert bundesweite Aktivitäten mit den Zielen, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewähren. Darüber hinaus sollen weltweit Forschungsaktivitäten angeregt und der wissenschaftliche Dialog gefördert werden.