Die Trinkwasserverordnung legt für Kupfer einen Grenzwert von 2 Milligramm je Liter fest. Wird dieser nicht überschritten, sind gesundheitliche Beeinträchtigungen auch für Kleinkinder und Säuglinge als empfindlichste Gruppen nicht zu erwarten. Kupfer ist auf Grund seiner hohen Korrosionsbeständigkeit, der glatten Oberfläche und seiner guten Verbindungstechnik ein häufig verwendeter Werkstoff in der Trinkwasserinstallation. Auf Kupferrohren bildet sich im Kontakt mit Trinkwasser eine Deckschicht aus, welche durch Korrosionsprodukte entsteht und nach deren Bildung die weitere Metallabgabe ins Trinkwasser reduziert sein kann.
Das Risiko einer erhöhten Kupferaufnahme über Trinkwasser hängt maßgeblich vom pH-Wert des durch die Kupferleitungen fließenden Wassers ab. Der pH-Wert gibt an, wie sauer oder basisch eine Lösung ist. Laut Trinkwasserverordnung darf der pH-Wert von Trinkwasser zwischen 6,5 und 9,5 liegen. Wasser mit einem pH-Wert unter 7 oder niedriger ist jedoch sauer und löst, abhängig vom Säuregrad und der Härte des Trinkwassers, vermehrt Kupferionen aus dem Kupferrohr. Bei harten, sauren Trinkwässern (pH-Wert unter 7) mit hohem TOC-Anteil ist die Kupferlöslichkeit dauerhaft erhöht.
Kupferrohre können in Trinkwässern mit einem pH-Wert ab 7,4 und höher bedenkenlos eingesetzt werden. Im pH-Wert Bereich zwischen 7,0 und 7,4 darf zusätzlich der TOC (Gesamtorganischer Kohlenstoff) den Wert 1,5 mgkurz fürMilligramm/l nicht überschreiten. Die Verwendung von Kupferrohren ist bei Trinkwässern mit einem pH-Wert unter 7,0 nicht erlaubt.
Bei zentraler Wasserversorgung durch die Wasserwerke, also auch bei dezentralen Wasserversorgungsanlagen, existieren kaum Trinkwässer, in welchen Kupferrohre nicht verwendet werden dürfen. Der pH-Wert der Trinkwässer dieser Wasserversorgungen liegt meistens mit 7-8 im neutralen bis leicht basischen Bereich, so dass kein Kupfer aus Trinkwasserleitungen herausgelöst wird. Der pH-Wert liegt oft aber auch höher, vor allem wenn das Trinkwasser aufbereitet wird, um das Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht einzustellen.
Ein potenzielles Risiko stellen Wohngebäude mit Trinkwasserleitungen aus Kupfer mit einer individuellen Hauswasserversorgung, d.h. Eigenwasserversorgungsanlagen dar, wenn der pH-Wert des selbst gewonnenen Trinkwassers nicht durch geeignete Maßnahmen der Betreiber überwacht und auf 7-8 oder höher eingestellt wird. Bei diesen Wasserversorgungsanlagen existieren vermehrt Trinkwässer, mit welchen Kupfer nicht verwendet werden darf.
Zuständig für die Festlegung von Grenzwerten für Kupfer und anderen Stoffen im Trinkwasser ist das Bundesministerium für Gesundheit. Die wissenschaftliche Grundlage dafür erarbeitet das Umweltbundesamt.