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Novel Foods
Die Kategorie „neuartige Lebensmittel“ umfasst alle Lebensmittel, die vor dem In-Kraft-Treten der „Novel-Food-Verordnung“ im Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang auf dem europäischen Markt waren. Im Zweifelsfall befragt die EU-Kommission die Mitgliedstaaten, ob ein Produkt als „neuartig“ einzustufen ist.
Neuartige Lebensmittel oder Novel Food unterliegen einem strengen Prüf- und Genehmigungsverfahren. Der Hersteller oder Vertreiber eines solchen Lebensmittels muss nachweisen, dass es gesundheitlich unbedenklich ist. Kann der Hersteller oder Vertreiber den Nachweis nicht erbringen, darf er das Lebensmittel nicht in den Handel bringen.
Wer ein neuartiges Lebensmittel erstmals auf den europäischen Markt bringen möchte, muss sich an die zuständige Behörde seines Landes wenden. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unterstützt das BVL mit wissenschaftlichem Sachverstand bei der gesundheitlichen Bewertung der Produkte.
Stellungnahmen
(4)Datum | Titel | Größe |
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08.01.2020 Stellungnahme Nr. 001/2020 des BfR
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Zuckerersatz Allulose: Für eine gesundheitliche Bewertung als Lebensmittelzutat sind weitere Daten erforderlich |
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29.03.2007 Stellungnahme Nr. 009/2007 des BfR
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90-Tage-Studie an Ratten mit MON863-Mais: Keine Hinweise auf gesundheitliches Risiko |
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02.04.2003 Stellungnahme des BfR
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Süße Blätter von Stevia rebaudiana und dem Chinesischen Brombeerstrauch |
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14.09.2001 Aktualisierte Stellungnahme des BgVV
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Brotaufstriche mit Zusatz von Phytostanolestern |
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Information
(1)Datum | Titel | Größe |
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28.09.2006 Aktualisierte Information Nr. 045/2006 des BfR
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Können Noni-Säfte die Gesundheit schädigen? |
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Mitteilungen
(1)Datum | Titel | Größe |
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27.06.2023 Mitteilung Nr. 029/2023
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Noch wenige Erkenntnisse zu allergischen Reaktionen nach Insektenverzehr |
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Sonstige Dokumente
(126)Presseinformationen
(5)Datum | Titel | Schlagworte |
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13.02.2001 07/2001
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Noni-Säfte dürfen in Deutschland nicht verkauft werden | |
02.07.1998 15/1998
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BgVV als Erstprüfstelle für Novel Foods benannt | |
20.11.1997 28/1997
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Novel Foods müssen ebenso sicher sein wie konventionelle Lebensmittel | |
12.05.1997 11/1997
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Sicherheit neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten gewährleistet! | |
12.05.1997 A/1997
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Gesundheitliche Bewertung von Novel Foods - Basisinformationen |