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Nationaler Ausschuss
Das BfR nimmt die Aufgabe des „Nationalen Ausschusses zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren“ - kurz Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz (TierSchG) - für die Bundesrepublik Deutschland wahr.
Informationen zum Nationalen Ausschuss zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren finden Sie hier.