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Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Deutschland E-mail: nrl_zusatzstoffe@bfr.bund.de
Futterzusatzstoffe sind definiert als Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittel-Ausgangserzeugnisse oder Vormischungen sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um eine oder mehrere in der Verordnung festgelegte Funktionen zu erfüllen. Futterzusatzstoffe dürfen sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirken und keinen Nachteil für den Verbraucher mit sich bringen.
Futterzusatzstoffe sind in die Funktionsgruppen technologische, sensorische, ernährungsphysiologische, zootechnische Zusatzstoffe sowie Kokzidiostatika und Histomonostatika unterteilt. Zu ihnen gehört eine Vielzahl von unterschiedlichen Substanzklassen wie:
Eine der Hauptaufgaben des NRL ist die Implementierung, Validierung und Verifizierung von Analysemethoden, die in der amtlichen Kontrolle verwendet werden. Hierzu zählt u. a. die Teilnahme an Methodenvalidierungsstudien (z.B. CEN) für neue Analyseverfahren. Bei Bedarf entwickelt das NRL Analysemethoden.
Gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 erfüllt das NRL u.a. folgende Aufgaben.
Futterzusatzstoffe werden nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 von der Europäischen Kommission in einem Gemeinschaftsverfahren zugelassen und dürfen ohne diese Zulassung nicht in Verkehr gebracht und verfüttert werden.
In Artikel 34 der Verordnung (EU) 2017/625 ist für Analysemethoden, die in der amtlichen Kontrolle verwendet werden, die sogenannte „Kaskadenregelung“ festgelegt. Das bedeutet, dass beispielsweise bei der Überprüfung der Deklaration von Futterzusatzstoffen in Futtermitteln die in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 genannten Methoden angewendet werden müssen.
Sind keine Unionsvorschriften in dieser EU Verordnung vorgegeben, müssen Analysemethoden eingesetzt werden, die nach international anerkannten Regeln oder Protokollen vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) oder dem EURL validiert wurden.
Stehen auch diese nicht zur Verfügung, können die von nationalen Institutionen, beispielsweise dem NRL oder dem Verband deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA), nach international anerkannten Regeln oder Protokollen validierten Methoden verwendet werden.
Ziel dieser „Kaskadenregelung“ ist ein verlässliches und einheitliches Vorgehen bei amtlichen Kontrollen. Bei der Vielzahl der zugelassenen Futterzusatzstoffe besteht somit ein hoher Bedarf im Bereich der Harmonisierung und folglich Standardisierung der Bestimmungsmethoden.