Nationales Referenzlabor für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung

Hintergrund

Futterzusatzstoffe sind definiert als Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittel-Ausgangserzeugnisse oder Vormischungen sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um eine oder mehrere in der Verordnung festgelegte Funktionen zu erfüllen. Futterzusatzstoffe dürfen sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirken und keinen Nachteil für den Verbraucher mit sich bringen.

Futterzusatzstoffe sind in die Funktionsgruppen technologische, sensorische, ernährungsphysiologische, zootechnische Zusatzstoffe sowie Kokzidiostatika und Histomonostatika unterteilt. Zu ihnen gehört eine Vielzahl von unterschiedlichen Substanzklassen wie:

  • Antioxidationsmittel
  • Konservierungsmittel
  • Emulgatoren
  • Farbstoffe
  • Aromastoffe
  • Vitamine
  • Spurenelemente
  • Enzyme
  • Probiotika

Aufgaben

Eine der Hauptaufgaben des NRL ist die Implementierung, Validierung und Verifizierung von  Analysemethoden, die in der amtlichen Kontrolle verwendet werden. Hierzu zählt u. a. die Teilnahme an Methodenvalidierungsstudien (z.B. CEN) für neue Analyseverfahren. Bei Bedarf entwickelt das NRL Analysemethoden.

Gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 erfüllt das NRL u.a. folgende Aufgaben.

  • Zusammenarbeit mit den Referenzlaboratorien der Europäischen Union sowie Teilnahme an Schulungen und Laborvergleichstests
  • Koordination der Tätigkeiten der zuständigen amtlichen Laboratorien und Behörden mit dem Ziel der Methodenharmonisierung und -verbesserung
  • Weitergabe von Informationen des Europäischen Referenzlaboratoriums (EURL) an die zuständigen amtlichen Laboratorien und Behörden; das EURL für Futterzusatzstoffe ist im Institute for Reference Materials and Measurements des Joint Research Center in Geel (Belgien) angesiedelt
  • Unterstützung der Behörden, die für die Analytik von Futterzusatzstoffen zuständig sind, bei der Umsetzung der in der Verordnung genannten Kontrollprogramme
  • Durchführung von Schulungen für das Personal der amtlichen Laboratorien
  • Entwicklung und Validierung von Analysenverfahren
  • die Durchführung von vergleichenden Tests zwischen den amtlichen Laboratorien und im Anschluss die Einleitung von entsprechenden Folgemaßnahmen

Rechtliche Grundlagen

Futterzusatzstoffe werden nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 von der Europäischen Kommission in einem Gemeinschaftsverfahren zugelassen und dürfen ohne diese Zulassung nicht in Verkehr gebracht und verfüttert werden.

In Artikel 34 der Verordnung (EU) 2017/625 ist für Analysemethoden, die in der amtlichen Kontrolle verwendet werden, die sogenannte „Kaskadenregelung“ festgelegt. Das bedeutet, dass beispielsweise bei der Überprüfung der Deklaration von Futterzusatzstoffen in Futtermitteln die in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 genannten Methoden angewendet werden müssen.

Sind keine Unionsvorschriften in dieser EU Verordnung vorgegeben, müssen Analysemethoden eingesetzt werden, die nach international anerkannten Regeln oder Protokollen vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) oder dem EURL validiert wurden.

Stehen auch diese nicht zur Verfügung, können die von nationalen Institutionen, beispielsweise dem NRL oder dem Verband deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA), nach international anerkannten Regeln oder Protokollen validierten Methoden verwendet werden.

Ziel dieser „Kaskadenregelung“ ist ein verlässliches und einheitliches Vorgehen bei amtlichen Kontrollen. Bei der Vielzahl der zugelassenen Futterzusatzstoffe besteht somit ein hoher Bedarf im Bereich der Harmonisierung und folglich Standardisierung der Bestimmungsmethoden.

Kontakt

Dr. Annika Ostermann Leitung Nationales Referenzlabor für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung Postanschrift: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung)
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Deutschland
E-mail: nrl_zusatzstoffe@bfr.bund.de

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