Gesundheitliche Risikobewertung spezieller Lebensmittelgruppen

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bewertet die gesundheitlichen Risiken, die auf die Zufuhr von Nährstoffen und sonstigen Stoffen zurückzuführen sind, die über gewöhnliche Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel, oder über diätetische, neuartige und gentechnisch veränderte Lebensmittel aufgenommen werden.

Hände greifen in Sojabohnen.
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Lebensmittel kann man wie folgt klassifizieren:

  • Diätetische Lebensmittel

    Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung beschäftigt sich mit den Ernährungserfordernissen von bestimmten Peronengruppen, wie beispielsweise Diabetikern. Aufgrund des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes empfiehlt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung keine speziellen diätetischen Lebensmittel für Personen mit Diabetes mellitus.

  • Angereicherte Lebensmittel

    Angereicherte Lebensmittel sind Lebensmittel, denen bestimmte Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugesetzt wurden, so dass die Mengen dieser Stoffe deutlich über denen liegen, die natürlicherweise in dem jeweiligen Lebensmittel vorkommen.

  • Nahrungsergänzungsmittel

    Normalerweise sind sie überflüssig, nur in bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, Nahrungsergänzungsmittel mit bestimmten Nährstoffen zu sich zu nehmen. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung berät die Bundesregierung und die Länder zur Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln.

  • Neuartige Lebensmittel (Novel Food)

    Unter dem Begriff neuartige Lebensmittel (Novel Foods) versteht man Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union (EU) für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und die mindestens einer der in der Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 genannten Lebensmittelkategorien zugeordnet werden können.

  • Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel

    In der Europäischen Union dürfen genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel erst in Verkehr gebracht werden, nachdem sie ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Dieses Verfahren wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 festgelegt.

Rechtliche Grundlagen

Artikel 2 der Externer Link:Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittelbasisverordnung) definiert Lebensmittel als „alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden."

Sie können sowohl von Pflanzen als auch vom Tier sowie mit neuen Methoden gewonnen werden.

Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, die Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) und Verfahren zur Lebensmittelsicherheit fest.

Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 regelt, dass Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

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