Gesundheitliche Risikobewertung spezieller Lebensmittelgruppen
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bewertet die gesundheitlichen Risiken, die auf die Zufuhr von Nährstoffen und sonstigen Stoffen zurückzuführen sind, die über gewöhnliche Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel, oder über diätetische, neuartige und gentechnisch veränderte Lebensmittel aufgenommen werden.

Lebensmittel kann man wie folgt klassifizieren:
Rechtliche Grundlagen
Artikel 2 der Externer Link:Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittelbasisverordnung) definiert Lebensmittel als „alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden."
Sie können sowohl von Pflanzen als auch vom Tier sowie mit neuen Methoden gewonnen werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, die Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) und Verfahren zur Lebensmittelsicherheit fest.
Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 regelt, dass Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.