Der erste Entwurf des Bewertungsberichts auf Basis der Antragsunterlagen der GTF und eigenen Literaturrecherchen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung wurde nach dem Zeitplan der Europäischen Kommission bis Ende 2013 erstellt und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) übergeben. Darin sind neben der Zuarbeit des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, die das gesundheitliche Risiko für Mensch und Tier bewertet, auch die Berichte des Umweltbundesamts (Prüfung der Auswirkungen für die Umwelt) und des Julius-Kühn-Instituts (Prüfung der und der Auswirkungen auf die Bienengesundheit) enthalten.
Es erfolgte Anfang 2014 die Konsultation mit den Fachleuten der anderen Mitgliedsstaaten und der Antragsteller im Peer Review-Verfahren sowie eine öffentliche Konsultation unter der Leitung der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit). Die in Deutschland beteiligten Behörden haben danach in den überarbeiteten Gesamtbericht die umfangreichen Kommentare und zusätzlich gelieferten Studien aus der Konsultation mit den Mitgliedsstaaten und der interessierten Öffentlichkeit eingearbeitet und diesen auftragsgemäß im Dezember 2014 an die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) weitergeleitet.
Nach einer Konsultation mit den Experten der Mitgliedsstaaten, die im Februar 2015 in der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) stattfand, waren noch offene Fragen zu beantworten. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat dann alle geforderten Zuarbeiten am 1. April 2015 an das BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gesandt, das den nochmals überarbeiteten Gesamtbericht an die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) weitergeleitet hat.
Nach der Veröffentlichung der IARC Monographie zur Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen, Kanzerogen Kategorie 2A“ Ende Juli 2015 wurde das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung von der Bundesregierung und der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) beauftragt, diese Einschätzung der IARC zu prüfen. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hatte diese Prüfung noch im August 2015 abgeschlossen und seinen Bericht in Form eines Addendums zum Renewal Assessment Report an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) übermittelt. Bas BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit leitete die deutsche Einschätzung an EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) weiter. Diese hat noch im September 2015 ein Peer Review zum Addendum und ein zusätzliches Expertentreffen der Mitgliedsstaaten unter Beteiligung von Vertretern der WHO, der IARC und der US-EPA organisiert. Somit konnte die Bewertung der IARC noch bei der Neubewertung von Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung berücksichtigt werden. Basierend auf dem überarbeiteten RAR und dem Addendum haben die Experten der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) den zusammenfassenden Bericht (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) Conclusion) für die Bewertung von Glyphosat zur erneuten Genehmigung erstellt. Damit ist der wissenschaftliche Bewertungsprozess im Genehmigungsverfahren abgeschlossen.