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Zusammenarbeit zwischen BfR und Bundesländern (BLAC)

Von den praktischen Erfahrungen vor Ort erfährt das BfR durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. In der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) beraten Experten über Umsetzungen von Maßnahmen zur Chemikaliensicherheit. Das BfR hat einen Gaststatus.

In der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC), einem Gremium der Umweltministerkonferenz, werden alle Themen der Chemikaliensicherheit in den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz erörtert. Im Vordergrund der Beratungen steht der einheitliche Verwaltungsvollzug in den Bundesländern, die Bearbeitung von Aufträgen aus den Leitungsgremien von Bund und Ländern (Amtschefkonferenz bzw. Umweltministerkonferenz) und ein Austausch der Erfahrungen insbesondere auch zur Erkennung von Risiken.

Aufgabe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC)

Die Beschlüsse der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) haben zwar keine unmittelbaren Rechtswirkungen, bereiten jedoch die politische Entscheidungsfindung vor. Sie leisten einen Beitrag zum koordinierten Vorgehen der Bundesländer unter Mitwirkung der oberen Bundesbehörden. In der Arbeitsgemeinschaft wirken daher die Bundesbehörden („der Bund“) und alle Bundesländer mit. Jedes Bundesland und die Vertretung des Bundesumweltministeriums haben jeweils eine Stimme. Vertretungen fachlich zuständiger Bundesbehörden, wie u. a. das BfR, nehmen als Gäste an den Sitzungen teil.

Die BLAC besteht aus einem Leitungsgremium und den drei ständigen Ausschüssen

  • AS „Chemikalienrecht“
  • AS „Fachfragen und Vollzug“
  • AS „Gute Laborpraxis und andere Qualitätssicherungssysteme“.

Die Arbeitsgemeinschaft befasst sich mit Aufgaben, die sich aus den beiden neuen europäischen Verordnungen REACH (1907/2006) und CLP (1272/2008) ergeben, wie die Anpassung des deutschen Chemikalienrechts und der Überwachungskonzepte sowie die Mitarbeit im Forum der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

Die BLAC erarbeitete auch einen Leitfaden „Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel“, der kleine und mittlere Unternehmen beim Aufbau ihrer Internetpräsenz unterstützen und damit auch Verbraucher vor gefährlichen Angeboten von chemischen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen schützen soll.

Austausch von praktischen Erfahrungen zwischen den Bundesländern und dem BfR

Das BfR ist im Leitungsgremium sowie in allen drei Ausschüssen beratend vertreten. Es informiert die Bundesländer über aktuelle Arbeitsergebnisse, Forschungsvorhaben, Veranstaltungen und Veröffentlichungen aus der Arbeit des BfR und andere Themen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Andererseits können die Vollzugserfahrungen der Länder direkt im BfR zur frühen Erkennung von Gesundheitsrisiken und Konstruktionsmängeln von Vorschriften zur Risikominderung genutzt werden. In diesen Bereich fällt insbesondere die Umsetzung internationaler Leitlinien wie des global harmonisiertem System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen und die CLP-Verordnung und deren Umsetzung in praktischen Gesundheitsschutz zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

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