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Risikobewertung von Biozidrückständen in Lebensmitteln
Das BfR bewertet, ob Rückstände in oder auf Lebensmitteln, die aus Biozid-Anwendungen resultieren, ein Risiko für Verbraucher darstellen. Rückstände auf Lebensmitteln müssen so gering sein, dass sie die Gesundheit der Verbraucher weder bei lebenslanger täglicher Aufnahme mittlerer Lebensmittelmengen noch bei einmaligem Verzehr großer Mengen schädigen können.
Für jede einzelne Anwendung eines Biozidprodukts prüft das BfR bereits vor der Zulassung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Das BfR bewertet auch das Risiko nachgewiesener Biozidrückstände in Lebensmitteln, die im Rahmen der Lebensmittelüberwachung gefunden wurden.
Wie kommt es zu Rückständen auf Lebensmitteln?
Insbesondere bei Insektiziden und Desinfektionsmitteln, in geringerem Umfang aber auch bei Holzschutzmitteln und anderen Produktarten, spielen Anwendungen eine Rolle, die zu einer Belastung von Lebens- bzw. Futtermitteln führen können. Beispiele hierfür sind:
- die Desinfektion von Tierställen, bei denen ein Übergang von Rückständen aus Futtermitteln oder von behandelten Oberflächen auf tierische Lebensmittel möglich ist
- die Behandlung von Holzkisten mit einem Holzschutzmittel und ihre anschließende Verwendung zur Lagerung oder zum Transport von Lebensmitteln
- die Desinfektion im Küchenbereich, bei denen das Biozidprodukt in Kontakt mit Lebensmitteln kommt oder
- die Behandlung von Lebensmittellagern mit Insektiziden
Leitfäden zur Expositionsabschätzung
Konkrete Leitfäden zur Abschätzung und Bewertung von Biozid-Rückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs existieren bislang für:
- Anwendungen mit Exposition lebensmittelliefernder Tiere (Guidance on the Biocidal Products Regulation, Vol III Parts B+C, section 6, Guidance on Estimating Livestock Exposure to Active Substances used in Biocidal Products)
https://echa.europa.eu/documents/10162/23036412/biocides_guidance_human_health_ra_iii_part_bc_en.pdf/30d53d7d-9723-7db4-357a-ca68739f5094
- Verwendung von Biozidprodukten in privaten Haushalten durch nicht-berufliche Anwender (Guidance on BPR: Volume III, Part B+C, Human Health - Assesment & Evaluation, Section 5, Guidance on Estimating Dietary Risk from Transfer of Biocidal Active Substances into Foods - Non-professional Uses)
https://echa.europa.eu/documents/10162/23036412/biocides_guidance_human_health_ra_iii_part_bc_en.pdf/30d53d7d-9723-7db4-357a-ca68739f5094
Für Anwendungen durch berufliche Anwender von Biozidprodukten, die nicht in der Tierhaltung erfolgen, gibt es derzeit noch keinen abgestimmten Leitfaden. Nichtsdestotrotz ist vom Antragsteller auch für diese Anwendungen eine Rückstandsbewertung vorzulegen. Diese sollte sich an den Prinzipien orientieren, die in den oben genannten Leitfäden enthalten sind.
Bei vergleichbaren Anwendungen wie im Pflanzenschutz (Beispiel: Behandlung von Lebensmittellagern) greift das BfR derzeit auf Leitfäden zurück, die für die Bewertung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen entwickelt wurden. Ansonsten wird derzeit im Einzelfall entschieden, welche Daten für die Bewertung der Verbraucherexposition erforderlich sind.
EU-Arbeitsgruppe ARTFood
Die Entwicklung geeigneter Ansätze zur Bewertung von Biozidrückständen in Lebensmitteln ist eine der Aufgaben der EU-Arbeitsgruppe ARTFood, der Adhoc Arbeitsgruppe „Assessment of Residue Transfer into Food“ des Biocidal Product Committee der ECHA (ehemals DRAWG, Dietary Risk Assessment Working Group).Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Experten mehrerer EU-Staaten, u.a. Vertreterinnen und Vertretern des BfR, zusammen. .
In den beiden ersten Projekten der Arbeitsgruppe wurden die oben genannten Leitfäden erstellt: (1) zur Abschätzung der Exposition lebensmittelliefernder Tiere und (2) zur Abschätzung der Verbraucherexposition gegenüber Biozidrückständen in Lebensmitteln (aus Biozidanwendungen in privaten Haushalten durch nicht-berufmäßige Verwender). In einem dritten Projekt wird nun ein Leitfaden erstellt für die Rückstandsbewertung von Biozidanwendungen durch berufliche Anwender, die nicht in der Tierhaltung erfolgen.
Risikobewertung des BfR
Das BfR bewertet das Risiko für Verbraucher, indem die Menge des Rückstands, den Verbraucher mit der Nahrung aufnehmen (Exposition), mit dessen Toxizität verglichen wird. Zur Bewertung der lebenslangen Belastung wird die Exposition aus einer mittleren Lebensmittelmenge und einem mittleren Rückstand errechnet und mit dem toxikologischen Grenzwert ADI verglichen. Zur Bewertung einer einmaligen Belastung wird die Exposition aus einer hohen Lebensmittelmenge und dem höchsten zu erwartenden bzw. gemessenen Rückstand errechnet und mit dem toxikologischen Grenzwert ARfD verglichen. Bei der Festsetzung von toxikologischen Grenzwerten orientiert sich das BfR an internationalen Standards.
Stellungnahmen
(4)Datum | Titel | Größe |
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13.07.2012 Stellungnahme Nr. 032/2012 des BfR
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Gesundheitliche Bewertung der Rückstände von Benzalkoniumchlorid in Lebensmitteln |
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09.07.2012 Stellungnahme Nr. 027/2012 des BfR
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Gesundheitliche Bewertung der Rückstände von Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) in Lebensmitteln |
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25.06.2012 Stellungnahme Nr. 024/2012 des BfR
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Gesundheitliche Bewertung der Rückstände von Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) in Obst- und Gemüseerzeugnissen |
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15.09.2009 Stellungnahme Nr. 034/2009 des BfR
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DEET-Rückstände in Pfifferlingen aus Osteuropa sind kein Gesundheitsrisiko |
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