FAQ des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vom 28. Februar 2008
Regen, Wind und Kälte - die nasskalten Monate sind die typische Zeit für Erkältungen mit Schnupfen, Husten und Heiserkeit. Viele Verbraucher versprechen sich dann Linderung durch die schleimlösende Wirkung von ätherischen Ölen aus Eukalyptus, Pfefferminze und Kampfer. Diese sind Inhaltsstoffe von Erkältungsbädern, Lösungen zum Inhalieren und Einreiben der Brust. Vorsicht ist jedoch bei der Anwendung von Erkältungs- oder Entspannungspräparaten bei Kindern geboten. Das gleiche gilt für Duft- oder Aromaöle, die über Duftlampen an die Raumluft abgegeben werden. Vor allem Säuglinge und Kleinkinder können empfindlich auf kleinste Mengen ätherischer Öle reagieren. Zahlreiche Fälle von Vergiftungen sind bekannt geworden. Im Folgenden hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema „ätherische Öle“ zusammengestellt.
[Accordion] Fragen und Antworten zur Anwendung von ätherischen Ölen
Die Anwendungsgebiete sind vielfältig. Innerlich können ätherische Öle zum Beispiel appetitanregend und verdauungsfördernd wirken. Sie werden in Erkältungspräparaten wie Badeölen oder Erkältungsbädern eingesetzt, aber auch zur Durchblutungsförderung in Sportsalben. Wegen ihres aromatischen Geruchs werden sie kosmetischen Mitteln als Duftstoffe zugefügt und können als Duftöle die Raumluft verbessern. Auch im Wellnessbereich haben ätherische Öle zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Mit ätherischen Ölen werden Wohlbefinden und Heilwirkung assoziiert. Bei Erkältungen und grippalen Infekten wird die Anwendung von Präparaten mit ätherischen Ölen oft als wohltuend und symptomlindernd empfunden. In Arzneimitteln und in kosmetischen Mitteln sind ätherische Öle in der Regel stark verdünnt, jedoch sind auch unverdünnte Öle erhältlich.
Unverdünnte ätherische Öle sind nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet!
Schon kleinste Mengen (z.B. wenige Tropfen), die in Mund oder Nase geraten, können bei Säuglingen und Kleinkindern zu lebensbedrohlichen Verkrampfungen des Kehlkopfs und zu Atemstillstand führen. Weitere unerwünschte Wirkungen sind Haut- und Schleimhautreizungen, Erbrechen, Bewegungsstörungen oder sogar Krampfanfälle.
Verwenden Sie deshalb nur Präparate, die speziell für die Anwendung bei Säuglingen und Kleinkindern ausgewiesen sind. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von fachkundigen Ärzten oder Apothekern beraten. Stark wirksame ätherische Öle wie Kampfer dürfen nicht enthalten sein. Halten Sie die vorgeschriebenen Verdünnungsanweisungen ein. Wenden Sie die Präparate nicht im Gesicht an. Wegen der hautreizenden Wirkung nicht direkt auf die Kinderhaut auftragen. Bewahren Sie ätherische Öle immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Für Teebaumöl hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung eine Stellungnahme erarbeitet und diese auf seiner Homepage veröffentlicht. Teebaumöl ist nicht als Arzneimittel zugelassen und folglich hinsichtlich seiner WirksamkeitPositiver prädiktiver WertZum Glossareintrag und gesundheitlichen Risiken nicht geprüft. Unverdünntes und hochkonzentriertes Teebaumöl wird im Handel als kosmetisches Mittel angeboten. In der Presse wird mit einer Heilwirkung bei Akne, Ekzemen, Hautinfektionen, Wunden und Warzen, aber auch bei verschiedenen Infektionskrankheiten geworben. Teebaumöl kann jedoch Allergien auslösen und sollte nach Auffassung des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nicht unverdünnt angeboten werden. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt außerdem, die Konzentration von Teebaumöl in kosmetischen Mitteln auf maximal 1 % zu begrenzen. Zudem sollten Produkte, die Teebaumöl enthalten, durch eine lichtundurchlässige Verpackung geschützt und mit Antioxidanzien versetzt werden.
Die Kommission für Kosmetische Mittel des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat für einzelne ätherische Öle Richtkonzentrationen für den Einsatz in kosmetischen Mitteln empfohlen. Danach sollten Produkte, die auf der Haut verbleiben, maximal 1 % Eukalyptusöl, Kampfer, Menthol oder Methylsalicylat enthalten. Für Produkte, die abgespült werden, liegen die empfohlenen Gehalte bei 5 % für Kampfer, 4 % für Menthol und 2,5 % für Methylsalicylat.
Die Expertengruppe kosmetische Mittel beim Europarat hat Monographien verschiedener Pflanzeninhaltsstoffe mit Empfehlungen für die Anwendung veröffentlicht (Plants in cosmetics, Vol III, Potentially harmful components, zu beziehen über Council of Europe Publishing: book.coe.int/EN/ficheouvrage.php.