Kontroverse zwischen BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und Greenpeace über die wissenschaftliche Ableitung sicherer EU-Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelrückständen

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und die Umweltschutzorganisation Greenpeace bewerten die derzeitigen in der EU gültigen Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittel unterschiedlich: Greenpeace hält die EU-Pestizidhöchstgehalte für unsicher - im Gegensatz zu Greenpeace kommt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bei seinen Bewertungen der Höchstgehalte des Anhang III (Verordnung Nr. 396/2005) für Pflanzenschutzmittelrückstände aber zu dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsrisiken für Verbraucher bestehen.

Anhang III enthält Höchstgehalte, die zum 1. September 2008 erstmals EU-weit harmonisiert wurden. Greenpeace nimmt die unterschiedlichen Positionen zum Anlass, um die Rolle des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung grundsätzlich in Frage zu stellen (Artikel im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ mit dem Titel „Offene Tür zum Missbrauch“ (Nr. 51/2008). Im nachfolgenden veröffentlicht das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung einen Brief von Greenpeace an das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und das Antwortschreiben mit Anlage des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Präsidenten Professor Dr. Dr. Andreas Hensel an Greenpeace.