Vergiftungsunfälle: Mehr Schutz durch Produktmitteilungen
Warum das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Produktmitteilungen erhält: Der Markt bietet heute ein großes Angebot an chemischen Produkten, die eine Vielzahl an chemischen Inhaltsstoffen enthalten und bei Unfällen gesundheitsschädlich wirken können. In solchen Situationen ist die genaue Rezepturkenntnis der Produkte wichtig, um die beste medizinische Versorgung sicherstellen zu können. Deshalb besteht für die meisten Produkte, die gesundheitliche oder physikalische Gefahren bergen, die Pflicht, dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung umfassende Informationen mitzuteilen.
Seit dem 1. Januar 2021 müssen diese Mitteilungen zu Verbraucher- und gewerblichen Produkten ausschließlich in einem europäisch harmonisierten Format an das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung erfolgen. Die Produktmitteilungen beinhalten u. a. den Produktnamen, Angaben zur Rezeptur, zum Verwendungszweck, zu den gesundheitsschädlichen Eigenschaften und der sich daraus ergebenen Kennzeichnung der Produkte oder auch Verpackungsangaben. Um die Qualität dieser Daten zu sichern, werden sie vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vor der Weitergabe an die Giftinformationszentren überprüft. Für eine effiziente Notfallberatung sind korrekte, vollständige und gut aufbereitete Produktinformationen unerlässlich.