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Aus für Menthol in Zigaretten und Rauchtabak

19/2020, 29.05.2020

BfR begrüßt Erfolg für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und weist zum Weltnichtrauchertag auf die Gesundheitsgefahren durch Tabak hin

Menthol überdeckt den Tabakgeschmack und fördert so den Einstieg in das Rauchen. Für Jugendliche, die sich häufig noch in der Einstiegs- oder Gewöhnungsphase befinden, ist ein besonders hohes Gefährdungspotential durch Mentholzigaretten belegt. Daher dürfen in der EU seit dem 20. Mai 2020 keine Mentholzigaretten mehr verkauft werden. In Deutschland ist darüber hinaus seit dem 20. Mai jede Verwendung von Menthol als Zusatzstoff in Zigaretten und Rauchtabak verboten. Menthol löst ein Kälteempfinden aus, wodurch Tabakrauch, der kratzig und hustenreizend ist, leichter eingeatmet werden kann. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits im Jahr 2015 in seiner gesundheitlichen Risikobewertung zu Zusatzstoffen für Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten auf diesen Zusammenhang hingewiesen. In der Stellungnahme hat das BfR die Gesundheitsgefahren von Tabakzusatzstoffen, die zur Unterdrückung von körpereigenen Warnreizen führen können, sowie ihre Auswirkungen auf das Suchpotential bewertet. „Das Aus für Menthol in Rauchtabak ist ein Erfolg unserer wissenschaftlichen Arbeit, die dem Gesetzgeber als Grundlage für wissenschaftsbasierte, politische Entscheidungen dienen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai 2020 weist das BfR auf die Gefahren des Zigarettenrauchens hin. Das BfR bewertet unter anderen die gesundheitlichen Risiken von Zusatzstoffen in Tabak. Der Zigarettenkonsum stellt ein großes Problem für den gesundheitlichen Verbraucherschutz dar. Neben Erkrankungen wie Lungen-, Kehlkopf- oder Blasenkrebs erhöht der Zigarettenkonsum auch das Erkrankungsrisiko für Herzinfarkt, Schlaganfälle, Gefäßerkrankungen (Raucherbein) und chronisch-obstruktive Lungenkrankheit. Die gesundheitliche Bewertung von Tabakerzeugnissen, Wasserpfeifen und E-Zigaretten gehört zu den Kernaufgaben des BfR.

Einen aktuellen Erfolg der wissenschaftlichen Bewertungsarbeiten des BfR stellt das Mentholverbot in Zigaretten und allen Rauchtabakprodukten wie Zigarillos oder Wasserpfeifentabak dar, das am 20. Mai 2020 in Kraft trat. Menthol aktiviert bestimmte Rezeptoren (TRPM8) und löst damit ein Kälteempfinden aus. Dies erleichtert die Inhalation von Aerosolen wie z.B. Zigarettenrauch. Damit werden der Einstieg in den Zigarettenkonsum erleichtert und die warnenden Körpersymptome des Zigarettenrauches wie Halskratzen und Husten, die u. a. auf dem Gehalt an Aldehyden (z. B. Formaldehyd und Acrolein) und Reizgasen wie Ammoniak beruhen, unterdrückt. In einer Forschungsarbeit wies das BfR nach, dass bereits sehr geringe Mentholgehalte ausreichen, um die sensorischen TRPM8-Rezeptoren zu aktivieren. Diese Gehalte liegen unterhalb der Werte, die zu einem charakteristischen Aroma führen.

Die Erleichterung der Inhalation wurde in der Tabakproduktrichtlinie der EU (2014/40/EU) im Jahr 2014 als einer der Gründe genannt, warum Zusatzstoffe im Tabak verboten werden können. Ziel der Richtlinie ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen abzuhalten und die Attraktivität der Erzeugnisse für diese Altersgruppe zu reduzieren. Das BfR hat in der Vorbereitung der nationalen Gesetzgebung die Bundesregierung wissenschaftlich beraten. Im Jahr 2016 wurde die Tabakproduktrichtlinie der EU durch das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Übergangsfrist für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen endete am 19. Mai 2020.

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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