Sie befinden sich hier:

Bewertung von Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln - Hintergrundinformation

A/2005, 09.11.2005

Hintergrundinformation für Journalisten

Schlagzeilen über Pestizide in Früchten und Gemüse sorgen in regelmäßigen Abständen für großes Aufsehen. Verbraucherschützer, Lebensmittelüberwachungsbehörden genauso wie Umweltschutzorganisationen präsentieren immer wieder Ergebnisse, die sich dem Verbraucher nicht ohne Weiteres erschließen. Auch die Erläuterung der Funde macht die Sache für den Verbraucher nicht in jedem Fall übersichtlicher. Eine der häufig diskutierten Fragen bezieht sich auf die so genannten Mehrfachrückstände, also die Reste gleich mehrerer Wirkstoffe in oder auf einem Lebensmittel. Moderne Analysenmethoden und immer empfindlichere Nachweismethoden sorgen dafür, dass mehr und mehr Stoffe erfasst und immer geringere Substanzmengen nachgewiesen werden. Damit sind auch die Mehrfachrückstände verstärkt in das öffentliche Interesse gerückt.

Unklar ist, ob und wenn welche Gesundheitsrisiken mit Mehrfachrückständen verbunden sind. Die Verbraucher sind verunsichert. Ist der Mensch gleichzeitig mehreren chemischen Stoffen ausgesetzt, sind gesundheitliche Wechselwirkungen grundsätzlich denkbar. Für die Bewertung von Mehrfachrückständen existiert derzeit noch keine wissenschaftliche überzeugende Konzeption. Ansätze zur Berücksichtigung von Kombinationswirkungen beschränken sich weitgehend auf die Effekte von Stoffen mit gleichartigem Wirkprofil. In der EU-Verordnung 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs heißt es dazu: „Es ist [auch] wichtig, dass weitere Arbeiten durchgeführt werden, um Methoden zur Erfassung kumulativer und synergistischer Wirkungen zu entwickeln.“

Das BfR-Verbraucherschutzforum „Mehrfachrückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln“ will den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch zwischen Behörden und Interessengruppen, von den Herstellern über die Anwender bis hin zu Verbraucherverbänden, anregen. Der Blick über den nationalen Tellerrand auf Ansätze in anderen europäischen Ländern sowie Erfahrungen aus den USA soll zusätzliche Erkenntnisse liefern. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, die Grundlage für die Entwicklung geeigneter Bewertungsmodelle für Mehrfachrückstände zu verbessern.

Was sind Mehrfachrückstände?

Wenn von Rückständen die Rede ist, sind in den allermeisten Fällen die Reste von Spritzmitteln in oder auf Lebensmitteln gemeint. Diese Spritzmittel werden bei Früchten und Gemüse zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten, Milben, Ackerwildkräutern oder Pilzen angewendet. Kann mehr als eine Substanz im Lebensmittel nachgewiesen werden, spricht man von Mehrfachrückständen.

Im Jahr 2002 wurde laut Bericht der EU in rund einem Drittel der in Deutschland untersuchten Proben pflanzlicher Lebensmittel mehr als ein Rückstand nachgewiesen.

Wie kommt es überhaupt zu Mehrfachrückständen?

Das gleichzeitige Vorkommen von Rückständen mehrerer Pflanzenschutzmittel (PSM) auf oder in einem Lebensmittel kann ganz verschiedene Ursachen haben. So werden PSM gezielt gegen bestimmte schädliche Wirkungen eingesetzt: Herbizide werden gegen Ackerwildkräuter, Fungizide gegen Schimmelpilze, Insektizide und Akarizide gegen Insekten und Milben angewendet. Jedes einzelne Pflanzenschutzmittel kann mehrere Wirkstoffe enthalten, die sich in ihren Wirkungen ergänzen (Kombinationspräparat). Sowohl durch die zeitlich aufeinander folgende Anwendung verschiedener Mittel in der Fruchtfolge (z.B. zur Vorbeugung von Resistenzen) als auch durch den Einsatz von Kombinationspräparaten kann es zu Mehrfachrückständen kommen.

Neben diesen funktions- bzw. anwendungsbedingten Ursachen wird in der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Fehlanwendung diskutiert.

In welchen pflanzlichen Lebensmitteln werden Mehrfachrückstände nachgewiesen?

Rückstände mehrerer Wirkstoffe werden aktuell vor allem bei Tafeltrauben, Erdbeeren, aber beispielsweise auch in Kernobst, wie Äpfeln und Birnen, in Zitrusfrüchten sowie in Tomaten, Paprika und einigen Salatarten nachgewiesen.

Als Beispiel ein Untersuchungsergebnis der Lebensmittelüberwachung aus den vergangenen Jahren: Von 133 Traubenproben wiesen rund 90 Prozent Mehrfachrückstände auf. Durchschnittlich enthielten die Trauben Rückstände von vier bis fünf Wirkstoffen. Die Überwachung berichtete von bis zu 17 verschiedenen Wirkstoffen in einer Probe. Ähnliche Ergebnisse lieferten die Untersuchungen von Erdbeeren. Gleichwohl lässt sich aus diesen Zahlen allein keine Aussage zu gesundheitlichen Risiken ableiten!

Nach welchem Verfahren werden Pflanzenschutzmittel zugelassen?

Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland angewendet werden, müssen amtlich zugelassen sein. Hierzu stellt der Hersteller einen Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Bonn. Die Zulassung durch das BVL ist an eine Reihe von Prüfungen durch andere Bundesbehörden geknüpft:

  • Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in Braunschweig prüft die Wirksamkeit des Mittels und legt die Anwendungsbedingungen für das Produkt fest.
  • Das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau prüft die Umweltverträglichkeit.
  • Das Berliner Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) prüft die gesundheitliche Unbedenklichkeit bei bestimmungsgemäßer Anwendung. Hierzu begutachtet das Institut sowohl die von den Herstellern vorgelegten toxikologischen Daten als auch die Rückstandsdaten und Analysenmethoden. Auf dieser Grundlage beurteilt es die gesundheitlichen Risiken für Verbraucher und Anwender.

Grundsätzlich gilt: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln dürfen die Gesundheit des Verbrauchers nicht beeinträchtigen. Um das sicherzustellen werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens Rückstandshöchstmengen festgesetzt. Diese orientieren sich im Wesentlichen an drei Faktoren:

  • Der guten landwirtschaftlichen Praxis: Es darf nur so viel angewendet werden, wie bei guter landwirtschaftlicher Praxis notwendig ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, ohne die Ausbildung von Resistenzen zu fördern.
  • Der ADI-Wert: Als Expositionsgrenzwert für die Langzeitaufnahme eines Pflanzenschutzmittelrückstandes mit der Nahrung wird der so genannte ADI-Wert ("Acceptable Daily Intake“, duldbare tägliche Aufnahmemenge) herangezogen. Die Weltgesundheits- und die Welternährungsorganisation definieren ihn als die Substanzmenge, die ein Verbraucher unter Berücksichtigung aller vorhandenen Kenntnisse täglich und lebenslang ohne erkennbares Risiko für die Gesundheit aufnehmen kann. Der ADI-Wert wird für jedes Pflanzenschutzmittel festgelegt und in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG) angegeben.
  • Der ARfD-Wert: Zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen und schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen auslösen können, eignet sich der ADI-Wert nur eingeschränkt. Da er aus längerfristigen Studien abgeleitet wird, charakterisiert er eine akute Gefährdung durch Rückstände in der Nahrung möglicherweise unzureichend. Ende der 1990er Jahre wurde deshalb neben dem ADI-Wert ein weiterer Expositionsgrenzwert eingeführt, die so genannte Acute Reference Dose (akute Referenzdosis, ARfD). Die Weltgesundheitsorganisation hat die ARfD als diejenige Substanzmenge definiert, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher resultiert. Anders als der ADI- wird der ARfD-Wert nicht für jedes Pflanzenschutzmittel festgelegt, sondern nur für solche Wirkstoffe, die die Gesundheit schon bei einmaliger Exposition schädigen.

Grundlage für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in allen Staaten der Europäischen Union ist die Richtlinie 91/414/EWG. Hier sind sowohl die Anforderungen an die Daten als auch die Grundsätze für die Entscheidungen geregelt. Im Anhang I dieser Richtlinie werden alle Wirkstoffe aufgeführt, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sein dürfen. Da die Entscheidung über die Aufnahme in diesen Anhang bei vielen Wirkstoffen noch nicht getroffen wurde, ist Anhang I noch unvollständig. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der einzelne Mitgliedsstaat. Zugelassen werden Produkte, nicht Wirkstoffe.

Eine Zulassung gilt in der Regel für zehn Jahre. Danach kann eine erneute Zulassung beantragt werden, die mit einer neuen Prüfung verbunden ist. Mit der Zulassung wird festgelegt, bei welchen Kulturen, wie häufig und in welchen Mengen das Mittel angewendet werden darf. Die Wartezeiten zwischen letzter Behandlung und Ernte werden bei der Zulassung ebenso festgelegt, wie weitere Umwelt- und Anwendungsauflagen. Derzeit sind in der Bundesrepublik Deutschland rund 250 wirksame Stoffe in knapp 660 verschiedenen Handelsprodukten zugelassen. EU-weit dürfen derzeit rund 500 Wirkstoffe eingesetzt werden.

Worin liegt die Problematik?

Wie alle Chemikalienreste sind auch (Mehrfach-)Rückstände von PSM in Lebensmitteln grundsätzlich unerwünscht. Sie sind allerdings technisch nicht immer zu vermeiden. Wie bereits ausgeführt, dürfen sie nur in einer Höhe enthalten sein, die mit Sicherheit kein gesundheitliches Risiko darstellt. Nicht jede Höchstmengenüberschreitung geht zwangsläufig mit einem gesundheitlichen Risiko einher. Trotzdem darf ein Lebensmittel mit Rückständen über der Höchstmenge im Handel nicht mehr angeboten werden.

Die Öffentlichkeit ist gegenüber Pflanzenschutzmittelrückständen sensibilisiert: Sie werden per se als Risiko angesehen. Eine differenzierte Betrachtung, in die zum Beispiel die tatsächlich nachgewiesenen Mengen und der durchschnittliche Verzehr des Lebensmittels einfließen, ist dabei eher die Ausnahme. Das gilt umso mehr für Mehrfachrückstände.

Ob und welche Gesundheitsrisiken tatsächlich mit Mehrfachrückständen verbunden sein können, ist wissenschaftlich bis heute nicht eindeutig geklärt. Grundsätzlich sind gesundheitsschädliche Wechselwirkungen denkbar, wenn der Organismus gleichzeitig mehreren chemischen Stoffen ausgesetzt ist. Doch welche Wirkung ein Gemisch verschiedener Wirkstoffe auf den Menschen haben kann, ist nur für wenige Wirkstoffgruppen bekannt. Eine detaillierte Prüfung ist schwierig, weil die gefundenen Mehrfachrückstände aufgrund der Vielzahl eingesetzter Wirkstoffe sehr unterschiedliche Zusammensetzungen haben. Außerdem wäre zur dezidierten Prüfung der Effekte eine Vielzahl umstrittener Tierversuche erforderlich.

Um Mehrfachrückstände gesundheitlich zu bewerten, bedarf es deshalb eines speziellen Konzepts. Einen wissenschaftlich umfassenden Vorschlag, der die grundlegenden Fragen der Risikobewertung berücksichtigt und gleichzeitig von einer breiten Akzeptanz in der Öffentlichkeit getragen wird, gibt es bislang nicht. Von internationalen Experten aus den USA, Großbritannien und den Niederlanden wird folgende grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen:

  • Stoffe mit unterschiedlichen Wirkmechanismen wirken unabhängig voneinander und sollten als einzelne Stoffe bewertet werden.
  • Stoffe mit gleichem toxikologischen Wirkmechanismus wirken additiv und sollten gemeinsam bewertet werden. Dabei gilt folgende Annahme: Alle Stoffe in der Mischung wirken in gleicher Weise. Sie unterscheiden sich nur in ihrer Wirkungsstärke und damit in der Form der Dosis-Wirkungsbeziehung. Damit wird es möglich, den Gesamteffekt durch die Addition der relativen Rückstandsmengen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wirkstärke (Potenz) der einzelnen Stoffe (relative potency factor, RPF) zu bestimmen.

Nach Ansicht des BfR können die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der amerikanischen, britischen und niederländischen Wissenschaftler, die auf dem Forum präsentiert werden, auf die deutsche Situation übertragen werden.

Wie sind die öffentlich diskutierten Positionen?

Die Anwender weisen in der öffentlichen Diskussion darauf hin, dass der gezielte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln notwendig ist, um den Ertrag und die Qualität der Lebensmittel sicherzustellen. Die Anwendung nach den Regeln der „Guten Landwirtschaftlichen (Agrar) Praxis (GAP)“ soll dabei den gebotenen Schutz von Verbrauchern und Umwelt gewährleisten.

Nach Ansicht von Nichtregierungsorganisationen werden die Mehrfachrückstände bei der Risikobewertung im Hinblick auf mögliche Kombinationswirkungen nicht ausreichend berücksichtigt. Für sie ist die Beurteilung von Stoffgemischen notwendig und möglich. Sie vertreten die Ansicht, dass „sowohl additive als auch unabhängige Wirkungen mehrerer Stoffe stärker sind als die der Einzelstoffe“.

Das BfR verfolgt in seiner Risikobewertung derzeit verschiedene Ansätze:

  • Für einige wenige Wirkstoffgruppen mit einheitlichem Wirkmechanismus werden für die Abschätzung von Mehrfachrückständen Summenhöchstmengen herangezogen. Möglich ist dies zum Beispiel für Fungizide wie Dithiocarbamate, die Stoffe der Benomylgruppe oder Captan/Folpet.
  • Der Großteil der Wirkstoffe wird aber nach wie vor einzeln bewertet. Die Festlegung der Rückstandshöchstmenge für den Einzelwirkstoff erfolgt dabei - wie bereits ausgeführt - nach zwei Grundsätzen: Sie muss gesundheitlich unbedenklich sein und darf nicht über der Menge liegen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Mittels als Wirkstoffrückstand im Erntegut (landwirtschaftlichen Erzeugnis) unvermeidlich ist. Als Maß für die gesundheitliche Unbedenklichkeit werden die aus den Toxizitätsuntersuchungen unter Verwendung hoher Sicherheitsfaktoren abgeleiteten Werte ADI (Acceptable Daily Intake) und ARfD (Akute Referenz-Dosis) zugrunde gelegt.

Zur gesundheitlichen Bewertung von Mehrfachrückständen will das BfR ein Konzept entwickeln, das auf den internationalen Kenntnissen und Erfahrungen aufbaut. Dafür werden vor allem umfangreiche Daten zur Exposition (das ist der Umfang, in dem ein Verbraucher mit einem Stoff in Kontakt kommt) benötigt. Des Weiteren sind Untersuchungen zu Wirkmechanismen und möglichen Interaktionen der Substanzen untereinander notwendig. Auf der Basis dieser Daten können dann Wirkstoffgruppen mit gleichem Wirkungsmechanismus identifiziert und Äquivalenzfaktoren abgeleitet werden.

In der öffentlichen Diskussion wird das Thema Mehrfachrückstände häufig mit dem Verdacht auf eine unsachgemäße Anwendung und einen sorglosen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln verknüpft. Im gleichen Atemzug mit Mehrfachrückständen werden außerdem regelmäßig die Pflanzenschutzmittel-Rückstände bei Importware als „in Deutschland nicht zugelassen“ kritisiert. Diese Mittel sind bei uns nicht zugelassen, weil zum Beispiel die Schaderreger aus klimatischen Gründen nicht vorkommen, somit keine Notwendigkeit für ihren Einsatz besteht und deshalb keine Zulassung beantragt wurde. Eine Zulassung ist ihnen nicht etwa versagt worden, weil sie ein Risiko für den Verbraucher darstellen. Für diese Pflanzenschutzmittel gilt quasi „automatisch“ eine Höchstmenge von 0,01 Milligramm pro Kilogramm. Dieser Wert entspricht in etwa der analytischen Nachweisgrenze, über die gesundheitliche Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit eines Stoffes sagt er zunächst nichts aus. Nur wenige Verbraucher kennen diese Hintergründe: Sie gehen davon aus, dass ihnen im Handel ein bedenkliches Produkt angeboten wird und sind verunsichert.

Was ist das Ziel der Veranstaltung?

Das BfR veranstaltet sein zweites Forum Verbraucherschutz zu diesem wichtigen Thema, um  den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch anzuregen. Ziel der Veranstaltung soll es sein, die Basis für die Entwicklung geeigneter wissenschaftlicher Bewertungsmodelle für Mehrfachrückstände zu legen und dabei auch die Erfahrungen der Forums-Gäste in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.