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Codex Alimentarius Komitee für Ernährung und diätetische Lebensmittel tagte in Berlin

14/2000, 26.07.2000

Bericht von der 22. Sitzung ab sofort auf der BgVV-Homepage

Rund 140 Regierungsvertreter, Beobachter und Experten aus 51 Mitgliedstaaten und von 18 Internationalen Organisationen nahmen an der 22. Sitzung des Codex Alimentarius Komitees für "Ernährung und diätetische Lebensmittel" teil, die vom 19. bis 23. Juni 2000 am Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin stattfand. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gastgeberland für das seit 1966 bestehende Codex Komitee, das seit 1998 in Berlin tagt. Das Komitee befasst sich mit diätetischen Lebensmitteln und Aspekten der Ernährung, die für die Arbeit anderer Komitees der Codex Alimentarius Kommission von Bedeutung sind.

Auf der Tagesordnung der 22. Sitzung standen unter anderem Richtlinien für die Werbung für Lebensmittel, der Standard für glutenfreie Lebensmittel, der Richtlinienentwurf über Vitamin- und Mineralstoffsupplemente (Nahrungsergänzungsmittel), die Standards für Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie Säuglingsanfangsnahrung. Erörtert wurden ausserdem die Bestimmungen zu Vitaminen und Mineralstoffen in bilanzierten Diäten sowie die Einstufung von Sport- und Energydrinks. Der englischsprachige Bericht der Sitzung kann ab sofort auf der BgVV-Homepage eingesehen werden.

Hauptthema der Sitzung war die gesunde Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern. Stillen stellt nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation und des BgVV den besten Start ins Leben dar und garantiert eine gesunde Entwicklung. Aber auch nicht gestillte Säuglinge haben Anspruch auf einwandfreie Anfangsnahrung. Der seit 1981 bestehende Standard für Säuglingsanfangsnahrung wird vom Codex Komitee derzeit überarbeitet, um den aktuellen wissenschaftlichen Stand für Muttermilchersatzprodukte zu garantieren. Überarbeitet wird auch der Standard für Beikost für ältere Säuglinge und Kleinkinder, um weltweit eine bedarfsgerechte Ernährung sicherzustellen. Beikostprodukte sollten, ausgehend von im Lande produzierten Lebensmitteln und angepasst an lokale Verhältnisse, Mindestanforderungen an Energiegehalt und Nährstoffzusammensetzung erfüllen. Die Arbeit an den genannten Standards wird das Komitee weiter beschäftigen, da die Auffassungen in verschiedenen Ländern der Welt über verbindliche Regelungen naturgemäss differieren.

In den Geltungsbereich des Codex Komitees für Ernährung und diätetische Lebensmittel fallen auch Nahrungsergänzungsmittel aus Vitaminen und/oder Mineralstoffen, die isoliert in Kapsel-, Tabletten-, Pulver- oder flüssiger Form als Lebensmittel angeboten werden. Auf der Basis eines von Brasilien, der Europäischen Union, Mexiko und den USA vorgelegten Diskussionspapiers wurde im Codex Komitee eine intensive Debatte über die Notwendigkeit der Ausarbeitung von Richtlinien geführt. Einige Delegationen, wie z.B. die aus Kanada, sprachen sich gegen weltweite Richtlinien aus, da Vitamin- und Mineralstoffsupplemente in diesen Ländern als Arzneimittel eingestuft sind. Die Mehrheit der Delegationen befürwortet die Ausarbeitung von Richtlinien aber mit dem Hinweis, dass die Produkte weit auf dem Markt verbreitet sind und der Verbraucher vor zu hohen Dosierungen solcher Supplemente und Irreführungen geschützt werden muss. Unterschiedliche Auffassungen bestehen auch im Hinblick auf die Festlegung von Obergrenzen. Einige Delegationen befürworten eine Orientierung an empfohlenen Tagesverzehrsmengen, andere Delegationen wünschen die Erarbeitung von Obergrenzen auf der Grundlage von Risikoanalysen. Die Arbeit an den Richtlinien wird fortgesetzt.

Die Codex Alimentarius Kommission wurde 1962 als gemeinsame Einrichtung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegründet. Ihr Ziel ist es, die Gesundheit der Verbraucher durch die Erarbeitung internationaler Lebensmittelstandards zu schützen und redliche Praktiken im internationalen Verkehr mit Lebensmitteln sicherzustellen. Der Codex Alimentarius dient der Erarbeitung und Festlegung von Definitionen und Anforderungen an Lebensmittel, der Mitwirkung bei der Harmonisierung und der Förderung des Internationalen Handels. Die Codexnormen besitzen einen hohen Stellenwert bei Streitschlichtungsverfahren im Rahmen der Welthandelsordnung. Standards werden nach einem festgelegten, achtstufigen Verfahren erarbeitet. Die Ausarbeitung eines weltweiten Codex-Standards muss von der Kommission beschlossen werden. Die Vorentwürfe werden allen Mitgliedern der Kommission und interessierten internationalen Organisationen auf jeder Stufe zur Prüfung und Änderung zugeleitet. Erst nach Annahme der achten Stufe wird der Codex-Standard veröffentlicht.

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