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Nationale Stillkommission an das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin verlagert

12/1999, 23.07.1999

Empfehlungen künftig auch über die Homepage des BgVV abrufbar

 

Durch Erlaß hat das Bundesministerium für Gesundheit die Nationale Stillkommission am 1. März 1999 vom Robert-Koch-Institut an das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin verlagert.

Die Kommission war am 1. September 1994 durch das Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet worden, nachdem sich die Bundesregierung einem Beschluß der Weltgesundheitsversammlung von 1992 angeschlossen hatte, die sogenannte INNOCENTI DECLARATION von 1990 zum "Schutz, zur Förderung und Unterstützung des Stillens" auf nationaler Ebene zu unterstützen. Weil Stillen von großer Bedeutung für die Gesundheit von Müttern und Kindern ist, werden in der Deklaration alle Regierungen aufgerufen, Stillförderung als Bestandteil ihrer gesundheitspolitischen Aktivität anzuerkennen und durch entsprechende Maßnahmen zu betreiben.

Die Nationale Stillkommission hat folgende Aufgaben:

  • Beratung der Bundesregierung in Bezug auf politische Initiativen zur Beseitigung von Stillhindernissen
  • Koordinierung der Durchführung von Maßnahmen zur Stillförderung
  • Hilfe bei der praktischen Umsetzung von Rechtsverordnungen, Richtlinien, Empfehlungen
  • Leistung von Überzeugungsarbeit zur Stillförderung innerhalb der Berufsorganisationen
  • Evaluation und Berichterstattung

Der Nationalen Stillkommission gehören Vertreter und Vertreterinnen aller Gruppen an, die sich beruflich mit gestillten Kindern und stillenden Müttern befassen. Weiterhin sind darin Organisationen vertreten, die Stillförderung und Stillhilfe zum Ziel haben. Um das Stillen als Regelernährung des Säuglings im Bewußtsein der Bevölkerung zu verankern, gibt die nationale Stillkommission Informationsblätter (zum Einlegen in den Mutterpaß bzw. in das Kinderuntersuchungsheft) sowie Empfehlungen zum Stillen bzw. zur Stillförderung in den Krankenhäusern heraus. Damit soll gewährleistet werden, daß alle beteiligten Gruppen mit einer Sprache sprechen und in gleicher Weise für das Stillen argumentieren.

Die nationale Stillkommission befaßt sich auch mit den Problemen von Rückständen in Frauenmilch. Schon in ihrer Stillempfehlung vom 20.11.1995 vertritt die Kommission die Auffassung, daß die derzeitigen Rückstände kein gesundheitliches Risiko für den Säugling darstellen und somit kein Anlaß für irgendwelche Einschränkungen gegeben ist. Sie empfiehlt den Müttern, bis zum Übergang auf Löffelnahrung (d.h. vier bis sechs Monate lang) voll zu stillen und sieht auch kein gesundheitliches Risiko für den Säugling, wenn danach - zusätzlich zur Beikost und Kleinkindernahrung - noch weiter gestillt wird.

Im übrigen sieht die nationale Stillkommission keinen Anlaß, aufgrund der jetzt bekannt gewordenen Dioxin-Kontamination von Futtermitteln und einigen, vereinzelten Lebensmittelproben (s. BgVV Homepage, http://www.bgvv.de/presse/aktuell) die Stillempfehlungen zu ändern. Die Dioxinbelastung der Frauenmilch ist in den letzten Jahren um weit über 50% gesunken. Selbst bei kurzzeitigem Verzehr von dioxinbelasteten Lebensmitteln durch die stillende Mutter ist eine gesundheitlich relevante Erhöhung der Dioxinbelastung in der Frauenmilch nicht zu erwarten.

Die Adresse der Nationalen Stillkommission lautet:

Nationale Stillkommission
Geschäftsstelle BgVV
Thielallee 88-92
14195 Berlin
FAX 030/8412-3715
E-mail:stillkommission@bgvv.de

Die Veröffentlichungen der Nationalen Stillkommission sind auf schriftliche Anfrage unter der oben genannten Adresse bzw. per Fax erhältlich.

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