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BgVV rät zur Vorsicht bei der Anwendung von kosmetischen Mitteln mit Alphahydroxysäuren
22/1998, 12.11.1998
Verschiedene kosmetische Mittel zur Straffung der Haut wie Cremes, Lotionen und Lösungen enthalten Alphahydroxysäuren. Alphahydroxysäuren (AHAs) sind natürliche Säuren, die in kleinen Konzentrationen in Zitrusfrüchten, Weintrauben und Äpfeln vorkommen. Ihr Einsatz in kosmetischen Mitteln ist bisher nicht speziell geregelt. Die am häufigsten verwendeten AHAs sind Glykolsäure, Milchsäure, Apfelsäure, Citronensäure und Weinsäure. Das BgVV weist daraufhin, daß hohe Konzentrationen der Alphahydroxysäuren gesundheitlich bedenklich sind.
AHAs bewirken eine Steigerung der Festigkeit und Elastizität sowie eine Glättung der Haut bis hin zum Peeling. Diese Effekte sind stark abhängig von der Konzentration der Säuren und dem pH-Wert der verwendeten Mittel. Dabei gilt: Je saurer und höher konzentriert, desto stärker die Wirkung, aber auch die Nebenwirkung der Säuren. Die Haut reagiert mit zunehmender Konzentration und Anwendungsdauer der AHAs, sie rötet sich, schwillt an, brennt, es können sich Blasen bilden, Hautausschlag und Jucken können auftreten. Die Einwirkung von Sonnenlicht würde solche Reaktionen noch verstärken.
Von mehreren Mitgliedstaaten der EU wurde eine Regulierung der AHAs in der EU-Kosmetik-Richtlinie mit maximalen Einsatzkonzentrationen und obligatorischen Warnhinweisen für die Verbraucher und Verbraucherinnen gefordert. Aus Untersuchungen, die dem BgVV vorliegen, läßt sich ableiten, daß für Glykolsäure eine maximale Konzentration von 4% im Fertigerzeugnis als sicher für den Verbraucher angesehen werden kann, wenn der pH-Wert 3,8 oder größer ist. Bei Milchsäure können Konzentrationen unter 2,5% und ein pH-Wert von über 5 als sicher gelten. Der europäische Herstellerverband Colipa schlägt jedoch höhere Konzentrationen bis zu 10 oder 12% bei einem pH- Wert gleich oder größer als 3,5 vor. Ob diese Konzentrationen von Glykolsäure und Milchsäure sowie die Verwendung der übrigen AHAs gesundheitlich unbedenklich sind, ist noch nicht ausreichend nachgewiesen.
Das BgVV empfiehlt deshalb zum jetzigen Zeitpunkt Verbrauchern und Verbraucherinnen:
Informieren Sie sich über die Zusammensetzung des Produktes, bitten Sie beim Kauf um genaue Angaben zur Konzentration der AHAs und zum pH-Wert.
Setzen Sie sich nach dem Eincremen nicht sofort der Sonne aus oder schützen Sie sich gegen Sonneneinstrahlung (Hut, Bekleidung, Sonnenschutz).
Achten Sie darauf, AHA-haltige kosmetische Mittel nicht in der Nähe der Augen oder der Schleimhäute aufzutragen.
Sobald Sie eine ungewöhnliche Rötung oder Reizung der Haut bemerken, verwenden Sie das Produkt nicht mehr und suchen Sie gegebenenfalls einen Hautarzt auf.