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Nachweis einer Bestrahlung ist auch bei getrockneten Feigen, Mangos und frischen Erdbeeren möglich

02/1997, 10.02.1997

Zwei neue BgVV-Hefte zum Thema Strahlenbehandlung erhältlich.

Ab sofort steht der amtlichen Lebensmittelüberwachung eine neue Methode zur Identifizierung bestrahlter Lebensmittel zur Verfügung. Mittels Elektronenspinresonanzspektroskopie können strahlenspezifisch gebildete Radikale, die bei der Strahlenbehandlung getrockneter Feigen, Mangos und frischer Erdbeeren auftreten, sicher nachgewiesen werden. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, hat die Methode gemeinsam mit 23 Laboratorien in Deutschland in einem Ringversuch erfolgreich getestet. Sie wird in die Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes aufgenommen. Damit wird die Palette von anerkannten Methoden zum Nachweis einer Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen weiter ausgebaut. Der Umfang erlaubt heute die Untersuchung nahezu aller Lebensmittel, die für eine Strahlenbehandlung in Frage kommen.

Frische Früchte können zur Reifeverzögerung, zur Reduzierung von Keimzahlen und zur Verbesserung technologischer Eigenschaften mit ionisierenden Strahlen behandelt werden. Eine Strahlenbehandlung von Trockenfrüchten wird hauptsächlich zur Bekämpfung des Insektenbefalls vorgenommen. Früchte sind dem Angriff von Insekten besonders während des natürlichen Trocknungsprozesses ausgesetzt. Vor allem in Entwicklungsländern werden die Früchte häufig in der Sonne getrocknet und sind damit, vor allem in den Tropen, Insekten und der Kontamination mit Pilzen ausgesetzt.

Bei Erdbeeren ist der Befall mit Schimmelpilzen die Hauptursache für den Verderb. Neben wirtschaftlichen Einbußen durch den Verlust von Lebensmitteln, können durch derart kontaminierte Produkte lebensmittelbedingte Krankheiten hervorgerufen werden. Ionisierende Strahlen sind eine Möglichkeit, dieser Gefahr zu begegnen. In Deutschland ist jedoch die Vermarktung bestrahlter Lebensmittel nicht erlaubt. Nach den Erfahrungen des BgVV wird dieses Verbot weitgehend respektiert. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß den Lebensmitteluntersuchungsämtern die entsprechenden Nachweismethoden zur Verfügung stehen.

Die Elektronenspinresonanzspektroskopie wird bereits zum Nachweis der Strahlenbehandlung von knochenhaltigem Fleisch, Fisch, Nüssen und einigen Gewürzen eingesetzt. Zum Nachweis strahlenbehandelter Lebensmittel geeignet sind außerdem Lumineszenz- und gaschromatographische Verfahren.

Die Ergebnisse des Ringversuchs wurden unter dem Titel „Elektronenspinresonanzspektroskopische Untersuchungen zur Identifizierung bestrahlter getrockneter Feigen und Mangos sowie frischer Erdbeeren“ als BgVV-Heft 03/1996 veröffentlicht. Das Heft richtet sich vorrangig an Anwender/innen der Methode. Es kostet 30,-- DM und kann schriftlich oder per Fax in der Pressestelle des BgVV angefordert werden.

Zum Thema Strahlenbehandlung ist eine weitere Publikation erschienen. Als BgVV-Heft 01/1996 ist die Literaturstudie „Der Einfluß der Strahlenbehandlung auf Arzneimittel und Hilfsstoffe“ zum Preis von 45,-- DM ebenfalls in der Pressestelle erhältlich.

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