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Rückstandskontrollen bei Schlachttieren und Fleisch belegen die fortwährende illegale Anwendung bestimmter Substanzen
17/1996, 07.08.1996
Die illegale Anwendung bestimmter Substanzen in der Tiermast hat im Jahr 1995 zugenommen. Dies zeigen die Ergebnisse der Kontrollen auf Rückstände bei Schlachttieren und Fleisch, deren Durchführung in Deutschland seit 1989 auf der Grundlage des nationalen Rückstandskontrollplanes vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin koordiniert wird.
Über ein Jahr nach dem totalen Anwendungsverbot von Chloramphenicol bei lebensmittelliefernden Tieren Ende August 1994 muß davon ausgegangen werden, daß die Anwendung dieses Antibiotikums in Deutschland immer noch weit verbreitet ist. Chloramphenicol war unter anderem deswegen verboten worden, weil neuere wissenschaftliche Untersuchungen Hinweise auf ein genotoxisches Potential geben und die Bedeutung dieser Ergebnisse nicht geklärt ist. Unmittelbar nach dem Anwendungsverbot war Chloramphenicol in die Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen worden, die von den Überwachungsbehörden der Bundesländer im Rahmen der unangekündigten Probenahmen in den Kälber- und Rindermastbetrieben kontinuierlich überprüft werden.
Danach konnten in den Kälbermastbetrieben im Jahr 1995 bei 18% aller auf Chloramphenicolrückstände untersuchten Urin- und Blutproben Rückstände des verbotenen Antibiotikums nachgewiesen werden. Bemerkenswerterweise konnten jedoch im Schlachthof bei Kälbern keine positiven Chloramphenicolbefunde erhoben werden, so daß zwar aufgrund der Befunde in den Beständen die illegale Anwendung bewiesen ist, bei der Schlachtung aber keine Rückstände mehr nachgewiesen werden können. Die mißbräuchliche Anwendung von Chloramphenicol scheint jedoch nicht nur auf Kälbermastbetriebe beschränkt zu sein, wie die bei geschlachteten Schweinen festgestellte Nachweisrate von 3,2% im Jahr 1995 belegt. Insgesamt konnten im Jahr 1995 bei 3,8% aller auf Chloramphenicol untersuchten Tiere Rückstände dieser Substanz nachgewiesen werden, gegenüber 0,5% im Jahr 1994 und 0,3% im Jahr 1993. Die bei verschiedenen Tierarten gefundenen Rückstandskonzentrationen im Fleisch liegen in der Größenordnung von µg/kg, Konzentrationen die beim Verbraucher zu Aufnahmen führen, die ca. 1 Millionstel der Dosis betragen, die beim Menschen therapeutisch eingesetzt wird. Solche Dosen führen zu keiner nachweisbaren Gesundheitsgefährdung beim Verbraucher.
Nach wie vor problematisch gestaltete sich im Jahr 1995 die Kontrolle der mißbräuchlichen Anwendung von Clenbuterol. Diese zur Gruppe der ß-Agonisten gehörende Substanz wirkt in hohen Konzentrationen als Anabolikum. Im europäischen Ausland (Spanien, Frankreich, Italien) wurden in den vergangenen Jahren mehrere Fälle von Vergiftungen bei Verbrauchern nach Verzehr von Lebern und Fleisch beobachtet, die mit Clenbuterolrückständen hoch belastet waren. Dies macht deutlich, daß die Anwendung von Clenbuterol als Anabolikum ein akutes Verbraucherrisiko darstellen kann. In Deutschland wurden derart hohe Rückstandskonzentrationen, die zu Vergiftungen hätten führen können, bei Untersuchungen von Schlachttieren und Fleisch nicht beobachtet.
Rückstände von Clenbuterol konnten im Jahr 1995 in 1,6% aller nach Rückstandskontrollplan untersuchten Tiere nachgewiesen werden, im Vergleich zu 1,3% im Jahr 1994 und 2,5% im Jahr 1993. Dabei stammten 80 - 90% der Clenbuterolnachweise vom Kalb, d.h. daß im Jahr 1995 bei 5,1% der untersuchten Kälber aus landwirtschaftlichen Betrieben und 4,3% der Kälber aus dem Schlachthof Rückstände von Clenbuterol festgestellt wurden.
Seit mehreren Jahren bemühen sich die Bundesländer mit einem großen Aufwand an Untersuchungskapazität, den Einsatz von Clenbuterol als Masthilfsmittel zu verhindern. Weil jedoch Clenbuterol in niedrigen Konzentrationen auch ein Bestandteil zugelassener Tierarzneimittel ist, wird immer wieder versucht, eine therapeutische Anwendung als Erklärung für positive Rückstandsbefunde von Clenbuterol vorzuschieben.
Aus Gründen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Rückstandskontrolle wurde kürzlich auf EU-Ebene ein bis auf wenige Ausnahmen geltendes Anwendungsverbot von Clenbuterol und anderen ß-Agonisten bei lebensmittelliefernden Tieren beschlossen.
Neben Chloramphenicol und Clenbuterol konnten die Überwachungsbehörden bei den über 2.800 Mastkälbern und Mastrindern, die im Jahr 1995 in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen unangekündigter Kontrollen überprüft wurden, nur vereinzelt verbotene Stoffe nachweisen. Mehrere Nachweise des Hormons 17ß-Östradiol in Tierbeständen von Kälbermastbetrieben legen allerdings den Verdacht nahe, daß dieses Östrogen erneut als illegales Masthilfsmittel Verwendung findet.
Die zur Rückstandsuntersuchung auf Schlachthöfen genommenen Proben umfaßten u.a. mehr als 200.000 Proben zur Hemmstoffuntersuchung, einem mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis antibakteriell wirksamer Stoffe, was etwa einer Probenahmehäufigkeit von 0,5% aller geschlachteten Rinder, Schweine, Schafe und Pferde sowie von 2% aller geschlachteten Kälber entspricht. Weiterhin wurden Proben von insgesamt ca. 26.000 geschlachteten Tieren auf Rückstände verschiedener Substanzgruppen mittels spezifischer chemisch-physikalischer Nachweisverfahren untersucht.
Höchstmengenüberschreitungen bei den zugelassenen Tierarzneimitteln fielen wie bereits in den letzten Jahren vor allem bei den Sulfonamiden und hier insbesondere bei Schweinen auf. Bei 2,1% der untersuchten Proben von Schlachtschweinen konnten im Jahr 1995 überhöhte Sulfonamidrückstände nachgewiesen werden. Im Vergleich dazu waren es 3% im Jahr 1994 und 1,6% im Jahr 1993. Bei anderen Antibiotika lagen die Höchstmengenüberschreitungen bei den verschiedenen Tierarten zwischen 0,1 und 0,6% der untersuchten Proben.
Das für Schlachttiere und Fleisch angewendete EU-einheitliche Konzept der Rückstandskontrolle wurde im Jahr 1995 auf nationaler Ebene erstmalig auf Schlachtgeflügel und Geflügelfleisch ausgedehnt. Zuverlässigen Aussagen über die Rückstandssituation beim Geflügel können jedoch noch nicht getroffen werden. Verbotswidrige Rückstände konnten im Jahr 1995 in 0,9% aller in den Mastbetrieben entnommenen Proben nachgewiesen werden, beim geschlachteten Geflügel lag die Nachweisrate bei 0,1%.
Positiv ist anzumerken, daß sich die Mitgliedstaaten der EU kürzlich auf eine weitere Intensivierung der Rückstandskontrollen bei Lebensmitteln tierischer Herkunft geeinigt haben. Danach werden zukünftig weitere tierische Erzeugnisse (Fisch aus Teichwirtschaften, Milch, Eier, Honig, Kaninchen- und Wildfleisch) in die EU-weit harmonisierten Rückstandskontrollprogramme aufgenommen. Im Sinne einer wirkungsvollen Rückstandskontrolle sollen nach den neuen EU-Vorgaben die unangekündigten Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben und die Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung im Bereich der Tiermast deutlich verstärkt werden.