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PVC-Weichmacher in Säuglingsnahrung - BgVV fordert Aufdeckung der Quellen und Minimierung der Belastung

12/1996, 13.06.1996

Unter Bezugnahme auf Berichte in den Medien, in denen vor PVC-Weichmachern in Säuglingsnahrung gewarnt wird, nimmt das BgVV wie folgt Stellung: In Deutschland wurde Säuglingsnahrung auf Rückstände von PVC-Weichmachern (Phthalsäureestern) untersucht. Es wurden geringe Mengen gefunden, die alle weit unterhalb der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge, dem gültigen Tolerable Daily Intake (TDI)-Wert, und deutlich unterhalb der Werte liegen, die in England bei der Untersuchung von Säuglingsmilchpulver gefunden wurden. Aus den vorliegenden Belastungsdaten läßt sich keine akute Gesundheitsgefährdung ablesen. Gleichwohl fordert das BgVV aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, auch unabhängig von den aktuellen Ergebnissen, bereits seit Jahren Untersuchungen zur Aufdeckung der Eintragsquellen und eine generelle Minimierung der Belastung mit Phthalsäureestern.

Phthalate werden in großem Umfang u.a. als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzt. Sie kommen heute nahezu in allen Bereichen des täglichen Lebens vor. Im Kontakt mit Lebensmitteln kann es deshalb theoretisch von der Herstellung bis zur Produktreife auf allen Ebenen zu einem Übergang von Phthalaten und damit zu einer Kontamination kommen. Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte sind die Hersteller im Rahmen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) verantwortlich. Sie sind deshalb aufgefordert, die Eintragsquellen aufzudecken und zu verschließen. Wegen des breiten Einsatzes von Phthalsäureestern hält es das BgVV unabhängig davon für erforderlich, die Belastungssituation zu verbessern, wie dies durch wirksame Maßnahmen auf der Basis unserer wissenschaftlichen Beratung bereits bei anderen Umweltkontaminanten gelungen ist.

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