Sie befinden sich hier:

Gentechnische Veränderungen an der Kartoffel jetzt nachweisbar

10/1996, 05.06.1996

Erste offiziell anerkannte Methode steht der Lebensmittelüberwachung zur Verfügung

Die BgVV-Arbeitsgruppe "Entwicklung von Methoden zum Nachweis mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel", in der Vertreter der Wissenschaft, der beteiligten Wirtschaft und der Lebensmittelüberwachung zusammenarbeiten, hat eine Methode, mit der gentechnische Veränderungen an der Kartoffel nachweisbar sind, erfolgreich in einem Ringversuch getestet. Das Verfahren wurde weltweit als erste offiziell anerkannte Methode zur Identifizierung gentechnisch veränderter Lebensmittel in die Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) aufgenommen und steht damit der Lebensmittelüberwachung zur Verfügung.

Bei der Gewinnung und Verarbeitung von Lebensmitteln werden weltweit immer häufiger gentechnische Verfahren eingesetzt. Aus verbraucherpolitischer Sicht kommt der Erarbeitung von Methoden zum Nachweis von Lebensmitteln, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt wurden, deshalb erhebliche Bedeutung zu. Auf europäischer Ebene wird derzeit die Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten beraten, die u.a. das Inverkehrbringen und die Kennzeichnung solcher Lebensmittel regeln soll. Um die Einhaltung einer Zulassungs- oder der Kennzeichnungspflicht kontrollieren zu können, benötigen die zuständigen Lebensmitteluntersuchungsämter geeignete Nachweisverfahren. Mit der Erarbeitung ist die 1994 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe am Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin beauftragt.

Nachweisverfahren können grundsätzlich für die Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten etabliert werden, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen - wie etwa die Kartoffel - oder solche enthalten, z.B. Joghurt. Bei diesen Verfahren werden die gentechnisch veränderten Sequenzen der Erbsubstanz nachgewiesen. Voraussetzung ist, daß entsprechende Informationen des Herstellers vorliegen und der Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stehen.

Bei der jetzt anerkannten Methode zum Nachweis gentechnisch veränderter Kartoffeln wird zunächst die Erbsubstanz (DNA) aus der Kartoffel extrahiert. Dann werden die gentechnisch veränderten DNA-Sequenzen mit Hilfe der Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR) vervielfältigt, gelelektrophoretisch aufgetrennt und in einem letzten Schritt mit Hilfe von Gensonden überprüft.

Die BgVV-Arbeitsgruppe konzentriert sich z.Z. auf die Erarbeitung von Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Produkte, die die veränderte DNA enthalten. An Nachweismethoden für Rohwürste und Joghurt, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen hergestellt wurden und diese noch enthalten, wird gearbeitet. Die Rohwurst-Methode wurde bereits erfolgreich in einem Ringversuch getestet. Schwieriger ist der Nachweis von Lebensmitteln, wenn die bei der Herstellung eingesetzten gentechnisch veränderten Organismen nicht mehr enthalten sind. Hierfür wird es nur indirekte Verfahren geben können. Mit validierten Methoden für solche Produkte ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Für hochgereinigte Substanzen, die in naturidentischer Form isoliert werden, wie z.B. Zucker oder Zusatzstoffe, wird ein Nachweis voraussichtlich nicht möglich sein.

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.