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Fragen und Antworten zur unterschiedlichen Einschätzung der krebserzeugenden Wirkung von Glyphosat durch BfR und IARC

FAQ des BfR vom 11. Dezember 2015

Nach dem Toxikologie-Experten-Meeting bei der EFSA im Februar 2015 im Verfahren zur erneuten Prüfung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO den Wirkstoff als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen, Kanzerogen Gruppe 2A“ ein.

Die Einschätzung der IARC stimmt aufgrund ihres Bewertungsansatzes nicht mit den Bewertungen des BfR, der EFSA und den zuständigen nationalen, europäischen und anderen internationalen Institutionen einschließlich des WHO/FAO Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) überein. Die WHO selbst hat eine „ad hoc expert task force" mit der Aufgabe eingerichtet, die Gründe für die unterschiedliche Bewertung der Daten durch ihre eigenen Gremien, der IARC einerseits und des JMPR andererseits, aufzuklären. Es handelt sich dabei um ein wissenschaftliches Divergenzverfahren innerhalb der WHO, das noch nicht abgeschlossen ist.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kam nach erneuter Prüfung seiner Bewertung des gesundheitlichen Risikos zum Ergebnis, dass sich nach dem derzeitigen Stand des Wissens bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Glyphosat kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen ableiten lässt. Die Experten aus den Behörden der 28 EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben ebenfalls alle Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der abschließenden Expertendiskussion war Grundlage der EFSA-Schlussfolgerung (EFSA Conclusion), die in Übereinstimmung mit der Einschätzung des BfR steht.

Das BfR hat Fragen und Antworten zur unterschiedlichen Einschätzung der krebserzeugenden Wirkung von Glyphosat durch BfR und IARC zusammengestellt.

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11.12.2015
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