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FAQ des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vom 22. Juni 2017
Druckfarben enthalten Substanzen, die - sofern keine Maßnahmen dagegen getroffen werden - auf Lebensmittel übergehen und von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgenommen werden können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) hat daher in einem Entwurf zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung die sog. „Druckfarbenverordnung“ vorgelegt.
Im Folgenden hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung häufig gestellte Fragen zu möglichen gesundheitlichen Risiken durch Druckfarben und primäre aromatische Amine in Lebensmittelbedarfsgegenständen, das heißt Produkten mit Lebensmittelkontakt, zusammengestellt.
Fragen und Antworten zu Druckfarben und primären aromatischen Aminen in Lebensmittelbedarfsgegenständen
Nach Angaben des Europäischen Druckfarbenverbandes werden in Druckfarben annähernd 5000 Stoffe verwendet. Für etwa 80 % dieser Stoffe liegen keine oder nur unzureichende toxikologische Daten vor. Es ist daher derzeit nicht möglich, das gesundheitliche Risiko der Verwendung von Druckfarben auf Lebensmittelbedarfsgegenständen umfassend zu bewerten.
Mögliche gesundheitliche Risiken von Druckfarbenübergängen auf Lebensmittel hängen von den Stoffeigenschaften ab. Die Stoffe müssen daher gesundheitlich bewertet und ihr Übergang auf Lebensmittel entsprechend reguliert werden.
Beispielsweise können primäre aromatische Amine (paA) als Verunreinigungen von Pigmenten aus der Bedruckung von Verpackungsmaterialien oder auch von Servietten auf Lebensmittel übergehen. Einige paA weisen krebserzeugende und erbgutverändernde Eigenschaften auf. Bei längerem Kontakt mit Lebensmitteln können paA auf diese übergehen und dann vom Menschen aufgenommen werden.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, den Grenzwert für den Übergang der als krebserzeugend eingestuften paA zu überprüfen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten so wenig wie möglich in Kontakt mit diesen Substanzen kommen. Aus Sicht des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung sollte für diese paA das ALARA-Prinzip gelten, d.h. ihr Vorkommen in Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln sollte so gering sein, wie es technologisch machbar ist. In Ergänzung zum bestehenden Summengrenzwert für paA empfiehlt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, eine zusätzliche Begrenzung des Übergangs der als krebserzeugend eingestuften Einzelsubstanzen. Der Übergang dieser paA auf Lebensmittel bzw. Lebensmittelsimulanzien sollte nicht nachweisbar sein - mit einer analytischen NachweisgrenzeLimit of detectionZum Glossareintrag, die fünffach unter dem bestehenden Summengrenzwert liegt und 0,002 Milligramm je Kilogramm Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz beträgt. Diese Empfehlung wird in dem aktuellen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung („Druckfarbenverordnung“) aufgegriffen.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt darüber hinaus, nur Farbpigmente zu verwenden, die keine krebserzeugende aromatische Aminkomponente enthalten.
Die Empfehlungen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zur Vermeidung von Übergängen von paA aus Azopigmenten auf Lebensmittel richten sich vorrangig an die Managementbehörden bzw. Hersteller.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auf die Verwendung von bedruckten Papierverpackungen bzw. bedruckten Servietten (Farbbereich gelb - orange - rot) für eine langfristige Aufbewahrung von Lebensmitteln im Haushalt zu verzichten.
Weitere Informationen auf der BfR-Website zu Druckfarben und primären aromatischen Aminen in Lebensmittelbedarfsgegenständen
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.