Datenschutz

Wie wurden die Daten der Studienteilnehmer gesichert?
Die Studie wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BfR unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durchgeführt und alle erhobenen Daten wurden vertraulich behandelt.

Das Studienkonzept wurde der zuständigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgelegt, alle ihre Hinweise wurden berücksichtigt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hatte keine Bedenken gegen die Durchführung der Studie. Weiterhin wurden auch die Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Studie informiert.

Sämtliche Untersuchungs- und Befragungsdaten der KiESEL-Studie wurden mit den Erhebungsdaten der KiGGS Welle 2 zusammengeführt und in pseudonymisierter Form im BfR gespeichert und ausgewertet. Das heißt, dass die Kontaktdaten der Studienteilnehmer von den Untersuchungs- und Befragungsdaten getrennt wurden und lediglich über eine Teilnehmernummer zusammengeführt werden konnten. Die Kontaktdaten wurden stets getrennt von den Befragungs- und Untersuchungsdaten aufbewahrt.

Zugang zur Adressdatei hatten nur Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts, die mit dem Datenschutz der Adressdatei beauftragt wurden sowie zwei Mitarbeiter des Bundesinstituts für Risikobewertung. Nur Mitarbeiter der KiESEL-Studie hatten Zugang zu den pseudonymisierten Untersuchungs- und Befragungsdaten. Die Daten wurden vor fremdem Zugriff geschützt. Es erfolgte keine Weitergabe.

Die Adressdaten wurden im BfR unwiderruflich gelöscht, als sie für die Durchführung der Ernährungsstudie im Rahmen der KiESEL-Untersuchung nicht mehr benötigt wurden. Nach Anonymisierung der Daten ist eine Rückverfolgbarkeit der individuellen Datensätze im BfR nicht mehr möglich.

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