Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Externer Link:Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG) und der Externer Link:Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 14. Mai 2025) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website. Ein BITV-Test steht aufgrund des Website-Relaunch derzeit noch aus und wird im Jahr 2025 durchgeführt.

Aufgrund vorangegangener Überprüfungen ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Downloads, die vor September 2018 eingestellt wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften und sind nicht barrierefrei. Sie enthalten den Zusatz „nicht barrierefrei“.
  • Die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Website kann PDF-Dateien enthalten, die ebenfalls als HTML-Seite vorhanden sind. In diesem Fall ist die HTML-Seite als barrierefreie Alternative zur PDF-Datei anzusehen, sodass es keine barrierefreie PDF-Version gibt. Sie enthalten den Zusatz „nicht barrierefrei“. Ausnahme hierfür gilt für BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Stellungnahmen, die sowohl in HTML als auch als barrierefreie PDF-Datei vorliegen. Die für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) maßgebliche EU-Norm (EN 301 549 V 3.2.1) nimmt Bezug auf die Externer Link:Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), die festhalten, dass Informationen sich auch über die Bereitstellung einer „konformen Alternativversion“ erreichen lassen.
  • Einige Videos wurden ohne Textalternativen oder Audiodeskriptionen veröffentlicht. Diese sollen in Einzelfällen zukünftig überarbeitet werden.
  • PDF-Präsentationen sind grundsätzlich nicht barrierefrei, da teilweise die Rechte bei externen Urhebern liegen. BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung eigene Präsentationen können aufgrund ressourcentechnischen nicht barrierefrei gestaltet werden. Sie enthalten den Zusatz „nicht barrierefrei“.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bfr.bund.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular Externer Link:https://www.bfr.bund.de/de/kontakt.html

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung)
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Telefon: 030 18412 - 0
Telefax: 030 18412 - 99099
E-Mail: pressestelle@bfr.bund.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand wird nicht benötigt.

Auf der Externer Link:Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: Externer Link:www.schlichtungsstelle-bgg.de