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Aufbereitete Abwässer in der Landwirtschaft
Klimatische Veränderungen erhöhen den Druck auf die Wasserressourcen in Deutschland und Europa. Um diesem Druck zu begegnen, wurden in der Verordnung (EU) 2020/741 Mindestanforderungen an die Nutzung von aufbereitetem Abwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung festgelegt. Sie trat am 26. Juni 2020 in Kraft und gilt ab dem 26. Juni 2023 für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Verordnung (EU) 2020/74: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0741&from=DE
Risikobewertungen zur Verwendung von aufbereitetem Abwasser in der Landwirtschaft
Einheitliche Mindestanforderungen an die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser sollen den EU-Mitgliedsstaaten die Umsetzung erleichtern und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten. Das BfR bewertet daher, ob es gesundheitliche Risiken gibt, wenn aufbereitetes Abwasser für die Bewässerung von Obst, Gemüse und frischen Kräutern verwendet wird.
Aufbereitete Abwasser: Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit
Insbesondere das Vorkommen von Krankheitserregern, Arzneimittelrückständen sowie per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im aufbereiteten Abwasser stellt für die Lebensmittelsicherheit eine große Herausforderung dar.
Pathogene Bakterien, Viren und Parasiten können durch die Bewässerung mit aufbereitetem Abwasser in oder auf die Pflanzen gelangen und durch deren Verzehr Erkrankungen beim Menschen auslösen. Zudem kann es zur direkten Verbreitung resistenter Bakterien kommen. Auch Arzneimittelrückstände können die Entstehung und Verbreitung resistenter Bakterien durch Selektionsdruck fördern.
Das BfR geht in mehreren Stellungnahmen der Frage nach, ob und wie Krankheitserreger über aufbereitetes Abwasser in für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedenklichen Konzentrationen auf oder in die zu bewässernden Pflanzen gelangen können und welche Maßnahmen zum Schutz vor Erkrankungen erforderlich sind.
Auch die Industriechemikalien PFAS können aufgrund ihrer vielfältigen Anwendung in industriellen Prozessen und Verbraucherprodukten in kommunale Abwässer gelangen. Sie stellen eine besondere technische Herausforderung für die Aufbereitung von Abwasser dar. Zudem werden sie gut von Pflanzen aufgenommen. Das BfR beschäftigt sich in verschiedenen Arbeitsgruppen und Projekten mit der Frage des Transfers von PFAS entlang der Nahrungskette und hat hierzu bereits Stellungnahmen und Publikationen veröffentlicht.
Stellungnahmen
(4)Datum | Titel | Größe |
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21.04.2020 Stellungnahme Nr. 021/2020 des BfR
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Aufbereitete Abwässer: Bakterielle Krankheitserreger auf frischem Obst und Gemüse vermeiden |
781.2 KB |
27.07.2022 Stellungnahme Nr. 021/2022 des BfR
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Aufbereitete Abwässer: Protozoen auf pflanzlichen Lebensmitteln vermeiden |
586.6 KB |
08.07.2022 Stellungnahme Nr. 019/2022 des BfR
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Aufbereitete Abwässer: Virale Krankheitserreger auf pflanzlichen Lebensmitteln vermeiden |
468.9 KB |
12.04.2019 Stellungnahme Nr. 013/2019 des BfR
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Resistente Keime: Rohkost und Salat gut waschen und frisch selbst zubereiten |
265.8 KB |
Präsentationen
(3)Datum | Titel | Größe |
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12.04.2019 Präsentation Manuela Helmecke, UBA
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Bewässerung mit aufbereitetem Wasser - Mögliche Risiken für Mensch und Umwelt |
1.5 MB |
25.03.2010 Präsentation PD Dr. Hans-Christoph Selinka, UBA
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Viren im Wasserkreislauf |
809.8 KB |
26.03.2021 Präsentation Dr. Christina Förster, UBA
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Vorkommen multiresistenter Bakterien in der aquatischen Umwelt |
1.3 MB |