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Abteilung Sicherheit von Pestiziden
Die Aufgabe der Abteilung umfasst die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten, die nach der Strukturanpassung im BfR unter dem Oberbegriff Pestizide zusammengefasst werden, entsprechend den Vorgaben der Richtlinie (EG) Nr. 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden.
Zu den Kernaufgaben der Abteilung gehört die Feststellung der inhärenten toxischen Eigenschaften und Dosis-Wirkungsbeziehungen, die Einstufung und Kennzeichnung von Pestizid-Wirkstoffen, die Ableitung von toxikologischen Grenzwerten, die Ermittlung der Exposition von Menschen, Nutz- und Haustieren und die Ableitung von Risikominderungsmaßnahmen und von Rückstandshöchstgehalten mit dem Ziel der Vermeidung von schädlichen Auswirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier. Weiterhin werden analytische Überwachungsmethoden überprüft sowie regulatorische Prüf- und Bewertungsstrategien und technische Leitfäden neu und weiterentwickelt.
Die Bewertung erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Beiträgen oder Kommentierungen zu Bewertungsberichten. Auf den in der Abteilung erstellten gesundheitlichen Risikobewertungen zu den Wirkstoffen und formulierten Zubereitungen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements in nationalen, europäischen und weltweiten regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren gemäß:
- der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM-VO),
- der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO),
- der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen (RHG-VO) sowie
- der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO).
Die Forschung der Abteilung ist vorrangig auf die Unterstützung der regulatorischen Verfahren, aktuell insbesondere auf den Gebieten von „Kombinationswirkungen“ und „dermaler Absorption“, ausgerichtet.
Darüber hinaus erfolgt durch die Abteilung eine fachliche Beratung der Bundesregierung bei der nationalen und europäischen Rechtsetzung zu Pestizid-Wirkstoffen, zur Zulassung der Produkte und zu den Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendungen.
Zur Abteilung 6 gehören folgende sechs Fachgruppen:
- 6 NG 1: Hautmikrobiom
- 6 NG 2: New-Approach-Method-(NAM)-basierte Bewertung von Mischungstoxizitäten
- Fachgruppe 61: Steuerung und Gesamtbewertung Pflanzenschutz
- Fachgruppe 62: Steuerung und Gesamtbewertung Biozide
- Fachgruppe 63: Toxikologie der Wirkstoffe und ihrer Metaboliten
- Fachgruppe 64: Toxikologie der Präparate und Anwendungssicherheit
- Fachgruppe 65: Rückstände und Analyseverfahren
- Fachgruppe 66: Prüf- und Bewertungsstrategien von Pestiziden
Sonstige Dokumente
(1)Datum | Titel | Größe |
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01.04.2023 Druckversion, Stand
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Das Organigramm des Bundesinstituts für Risikobewertung |
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