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Umweltmedizinische Fragestellungen nehmen im BgVV immer breiteren Raum ein

14/1996, 18.06.1996

Bundesinstitut legt Jahresbericht 1995 vor

Umweltmedizinische Fragestellungen haben das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin im Geschäftsjahr 1995 mehr denn je beschäftigt. Prof. Dr. Dr. h.c. Arpad Somogyi, Direktor des BgVV, sieht in der Umweltmedizin auch einen Schwerpunkt der künftigen Arbeit. Grundlage sind die Daten aus Vergiftungszentralen, Kliniken und umweltmedizinisch tätigen Praxen, die im Institut zusammenlaufen. Die steigende Zahl der eingehenden Meldungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Chemikalien ist ein klarer Indikator für die zunehmende Bedeutung, die das Institut als Anlaufstelle im Rahmen der Meldepflicht nach dem Chemikaliengesetz erlangt. Aus der Auswertung der Daten resultieren Ratschläge an Ärzte, direkte Maßnahmen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz oder Empfehlungen für gesetzgeberische Maßnahmen. Wo für die Bewertung zunächst eine wissenschaftliche Basis geschaffen werden muß, wie bei den idiopathischen umweltbedingten Unverträglichkeiten, ist das BgVV maßgeblich in die wissenschaftliche Vorarbeit eingebunden. Praxisnähe soll eine enge Kooperation mit Kliniken gewährleisten.

Ein umweltmedizinisches Thema stand auch im Mittelpunkt eines wissenschaftlichen Symposiums zur aktuellen Dioxinbelastung und der Bewertung der gesundheitlichen Relevanz für die Bevölkerung, das gestern unter internationaler Beteiligung im BgVV zu Ende ging. Zwanzig Jahre nach Seveso scheint es keine Hinweise auf schädliche Langzeiteffekte durch die damals sehr hohen Belastungen mit Tetrachlordibenzodioxinen (TCDD) zu geben. Auch ein Anstieg der Krebsinzidenzen ist offenbar nicht zu verzeichnen; eine abschließende Aussage wäre hier allerdings nach nur 20 Jahren verfrüht. Anders scheint sich die Situation nach chronischen Expositionen durch Dioxine im Arbeitsbereich darzustellen. Positiv anzumerken ist, daß sich die Dioxinbelastung in Deutschland in den letzten Jahren deutlich verringert hat, gleichwohl müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, diese weitverbreiteten Umweltkontaminanten zu minimieren.

Im Berichtsjahr 1995 konnte nach langwierigen datenschutzrechtlichen Prüfungen die sogenannte "Pyrethroidstudie" abgeschlossen werden, eine klinisch-neurologische Bestandsaufnahme zur Frage neurotoxischer Erkrankungen durch Pyrethroide beim Menschen, die das BgVV im Akademischen Lehrkrankenhaus Spandau der Berliner Humboldt Universität in Auftrag gegeben hatte. Die Untersuchung von 23 Patienten gab keine Hinweise auf Langzeitschäden durch den Einsatz von Pyrethroiden, warf jedoch die Frage auf, inwieweit chemische Substanzen idiopathische umweltbedingte Unverträglichkeiten auslösen können. Dieses Ergebnis war Anlaß für ein Treffen internationaler Wissenschaftler im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation in Berlin. An einem zweiten Treffen sollen nach dieser ersten Bestandsaufnahme alle im Gesundheitswesen Verantwortlichen beteiligt werden.

Die öffentliche Diskussion um die fruchtbarkeitsbeeinträchtigende Wirkung östrogener Substanzen hält unvermindert an. Nach dem Chemikaliengesetz müssen Hersteller bei der Anmeldung neuer Chemikalien, deren jährliche Produktionsmenge eine Tonne überschreitet, Informationen zur Fertilitätsbeeinträchtigung vorlegen. Auf EU-Ebene wird angestrebt, diese Daten in einem in-vitro-Test zu erheben. Seit 1993 wird am BgVV an einem solchen in-vitro-Prüfverfahren zur Erfassung von Fertilitätsstörungen gearbeitet. Erste Ergebnisse sind vielversprechend. Durch die Einbeziehung weiterer chemischer Stoffe sollen die Aussagen zur Brauchbarkeit embryonaler Stammzellen der Maus als Modell für Säuger-Keimzellen in einem Zytotoxizitätstest auf eine breitere Datenbasis gestellt werden.

Weiterhin stand im Berichtsjahr die kritische Frage nach der Qualität von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Vordergrund. Der illegale Einsatz von ß-Agonisten in der Tiermast, Antibiotikarückstände im Fleisch, Nikotin in Hühnereiern, Kupfer in Kalbsleber, EHEC-Keime in Milch und schließlich die anhaltende Diskussion um eine mögliche Gefährdung durch BSE erschütterten das Vertrauen der Verbraucher und resultierten in der Forderung nach einer effektiveren Kontrolle und schärferen Verfolgung von Straftatbeständen. Anders gelagert, aber von ebensolcher Relevanz, ist die Diskussion um die mögliche Ausbildung von Resistenzen gegen Humanarzneimittel durch den Einsatz verwandter Stoffe in der Tierernährung.

In allen Fragen war das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz gefordert, konnte wesentliche gesundheitspolitische Maßnahmen initiieren und wichtige Erfolge für den Verbraucherschutz verbuchen: So erließ der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Anwendungsverbot für Avoparcin, ein Glykopeptid-Antibiotikum, das in der Europäischen Union als Leistungsförderer für die Tierernährung zugelassen ist. Avoparcin war in Verdacht geraten, für die Ausbildung von Resistenzen in der Humanmedizin mit verantwortlich zu sein. Nach einem Expertengespräch im BgVV und weiteren Recherchen hatte sich der Verdacht soweit erhärtet, daß das Bundesinstitut dem Bundesminister zu einer Aussetzung der Zulassung riet. Das Anwendungsverbot steht gegenwärtig in den zuständigen Gremien der Europäischen Union zur Diskussion und Abstimmung an. Die deutsche Delegation ist weiterhin der Auffassung des BgVV, daß Glykopeptidantibiotika für die Humanmedizin wichtige Reserveantibiotika darstellen, die ausschließlich für diesen Einsatz vorbehalten werden sollten.

Vor dem Hintergrund hoher Kupfergehalte in Kalbslebern legten die Bundesländer nach wissenschaftlicher Beratung durch das BgVV einen "vorläufigen Eingriffswert" fest. Ist dieser überschritten, gehen die Überwachungsbehörden der Bundesländer den Ursachen nach, um einen eventuellen Mißbrauch zu verfolgen und zu unterbinden.

Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC), sind keine "neuen" Keime im engeren Sinne des Wortes, haben aber aufgrund des gravierenden Krankheitsbildes, das sie auslösen können, in den letzten Monaten erheblich an Bedeutung gewonnen. Gestiegen ist auch die Zahl der Erkrankungsfälle; eine bundesweite Meldepflicht wird zur Zeit diskutiert. EHEC-Keime können u.a. durch rohe Milch und rohes Rindfleisch übertragen werden. Das BgVV hat Verbraucherempfehlungen ausgesprochen und ein Testsystem zum empfindlichen Nachweis dieser Keime in Milch entwickelt. Die Methode wurde der amtlichen Lebensmittel-überwachung zur Verfügung gestellt.

Eine bessere Qualität von Geflügelfleisch soll in Zukunft durch verstärkte Kontrollen im Erzeugerbetrieb und durch eine effektivere Schlachttieruntersuchung gewährleistet werden. Erstmals müssen dem für die Schlachtgeflügel-Untersuchung verantwortlichen Tierarzt dann bisher betriebsinterne Daten zur Bewertung des Gesundheitszustandes der Tiere zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahmen erfolgen im Rahmen der nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie. Eine Pilotstudie am BgVV soll ihre Effizienz im Vorfeld prüfen und Indikatoren festlegen, die sich für eine Beurteilung des Gesundheitszustandes der Tiere im Bestand eignen. Gewichtsentwicklung und Mortalitätsraten zeichnen sich bereits jetzt als aussagekräftige Parameter ab. Experten erwarten, daß sich die Maßnahmen sowohl hinsichtlich der mikrobiologischen Belastung des Fleisches mit Krankheitskeimen als auch hinsichtlich der Rückstandsproblematik positiv auswirken werden.

Erfolge im gesundheitlichen Verbraucherschutz kann das BgVV auch in der Diskussion um eine mögliche Übertragbarkeit des Erregers der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) auf den Menschen verbuchen. Für ein umfassendes Importverbot für britisches Rindfleisch, wie es heute gilt, hatte sich das Institut seit Jahren eingesetzt. Da eine abschließende Beurteilung der gesundheitlichen Risiken aufgrund zahlreicher offener wissenschaftlicher Fragestellungen zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich ist, hat sich das BgVV eindeutig für das höchstmögliche Maß an Verbrauchersicherheit ausgesprochen und diese Haltung innerhalb der Europäischen Union und in den Expertengremien der Weltgesundheitsorganisation vertreten.

Zu den thematischen Schwerpunkten des BgVV zählt die Entwicklung und Validierung analytischer Nachweisverfahren für die Überwachungsbehörden der Bundesländer in den verschiedensten Bereichen der Lebensmittelwissenschaft. Hierzu gehören auch Methoden zum Nachweis gentechnisch veränderter Lebensmittel. Sie werden aus der Sicht des Verbraucherschutzes benötigt, um nach Inkrafttreten der Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten eine vorgeschriebene Zulassung bzw. Kennzeichnung zu kontrollieren. Als erstes Verfahren wurde jetzt von einer BgVV-Arbeitsgruppe eine Methode zum Nachweis gentechnisch veränderter Kartoffeln in einem Ringversuch erfolgreich geprüft und weltweit als erste Methode in die Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes aufgenommen. Die Arbeiten werden gegenwärtig auch auf andere Lebensmittel ausgedehnt.

Methodenentwicklungen waren im Berichtsjahr auch im Bereich des Tierschutzes von erheblicher Bedeutung. Die Acute Toxic Class (ATC)-Methode wurde am BgVV erarbeitet und in die Methodensammlung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aufgenommen. Die Methode zur Prüfung der akuten oralen Giftigkeit von Stoffen, mit der sich die Zahl der bisher hierfür benötigten Tierversuche um durchschnittlich 70 Prozent reduzieren läßt, ist damit auch international anerkannt.

Im Rahmen des Abwasserabgabengesetzes wird die Fischgiftigkeit kommunaler und industrieller Abwässer noch immer anhand des in der Öffentlichkeit umstrittenen Goldorfentests überprüft. Am BgVV wird derzeit an einer Alternativmethode gearbeitet. Der Zytotoxizitätstest an Leberzellen der Regenbogenforelle weist zwar eine etwas geringere Sensitivität auf, scheint aber hinreichend sicher reproduzierbar zu sein, um den Fischtest nach einer Validierungsphase zu ersetzen.

Zum Ende dieses kurzen Überblicks über Aktivitäten des BgVV im Berichtsjahr 1995 eine positive Bilanz auch aus dem Bereich der Tierarzneimittelzulassung: Hier ist es gelungen, die Zahl der beschiedenen Anträge deutlich zu erhöhen und den bei der Auflösung des Bundesgesundheitsamtes übernommenen Stau deutlich abzubauen. Dies trifft auch auf Widerspruchsbearbeitungen, Zulassungsverlängerungen und Änderungsanzeigen zu. 1995 erhielten insgesamt 35 neue (und 39 bekannte) Stoffe eine nationale Zulassung, 12 (15) wurden abgelehnt. Drei Stoffe erhielten eine europäische Zulassung. Details und viele weitere Themen enthält der Tätigkeitsbericht 1995.

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