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Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel schützen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen oder Krankheiten. Sie werden aber auch eingesetzt, um das Pflanzenwachstum zu regulieren. Pflanzenschutzmittel werden, je nach Wirkung, in verschiedene Gruppen eingeteilt:

 

  • Herbizide: Mittel gegen Unkräuter
  • Insektizide: Mittel gegen Insekten
  • Fungizide: Mittel gegen Pilzerkrankungen
  • Molluskizide: Mittel gegen Schnecken
  • Akarizide: Mittel gegen Milben
  • Rodentizide: Mittel gegen schädliche Nagetiere
  • Wachstumsregler: Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse

Rechtsgrundlage und gesetzlich geregelte Verfahren

Die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland durch das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und die zugehörigen Verordnungen sowie europäischen Rechtsvorschriften, maßgeblich die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt.

Genauere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen erhalten Sie hier.

Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur angewendet werden, wenn sie zuvor für den vorgesehenen Einsatzzweck vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen wurden. Das BVL ist die im PflSchG festgelegte Zulassungsbehörde. Im PflSchG ist weiterhin festgelegt, dass das BfR, das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA) an den Verfahren für Pflanzenschutzmittel zu beteiligen sind, und welche Aufgaben sie wahrnehmen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Verfahren und zu den Schritten, die nötig sind, um innerhalb der EU ein Pflanzenschutzmittel zuzulassen, erhalten Sie hier.

Gesundheitliche Risikobewertung

Aufgabe des BfR ist es, die gesundheitlichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu bewerten. Die gesundheitlichen Risikobewertungen des BfR beziehen sich auf folgende Bereiche:

  • Toxikologische Bewertungen von Pflanzenschutzmitteln und den darin enthaltenen Wirk- und Formulierungshilfsstoffen
  • Ableitung von Grenzwerten, bis zu denen die Exposition einem bestimmten Wirkstoff gegenüber als annehmbar gilt
  • Vorschläge zur Einstufung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen, wenn sie die menschliche Gesundheit schädigen können
  • Ermittlung der Menge eines Pflanzenschutzmittels, der die betroffenen Personengruppen ausgesetzt sein können (Exposition)
  • Ableitung von Vorschlägen für Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Lebensmitteln und Futtermitteln
  • Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen für Anwender beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und für indirekt Betroffene
  • Bewertung von Analysemethoden zur Überwachung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen.

Weiterführende Informationen zum Ablauf und Inhalt der Risikobewertung finden Sie hier.

Das BfR berücksichtigt bei der Bewertung alle Personengruppen, die mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen können. Der Kontakt kann bereits bei der Anwendung geschehen:

  • Anwender von Pflanzenschutzmitteln,
  • Arbeiter, die z. B. Nachfolgearbeiten auf einem zuvor behandelten Feld durchführen,
  • zufällig beteiligte Dritte, so genannte „Nebenstehende“ (z. B. Spaziergänger, die während der Behandlung neben dem Feld unterwegs sind) und
  • Anwohner, die neben einem behandelten Feld wohnen.
  • Verbraucher können Pflanzenschutzmittelrückstände über ihre Nahrung oder das Trinkwasser aufnehmen.

Durch die gesundheitlichen Risikobewertungen für die unterschiedlichen Personengruppen wird sichergestellt, dass von Pflanzenschutzmitteln keine unannehmbaren Risiken für die Gesundheit von Menschen ausgehen.

Weitere Informationen enthalten die Seiten zur Bewertung der Verbrauchersicherheit und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und zur Anwendungssicherheit .

Über seine konkreten Risikobewertungen hinaus ist das BfR an der Weiterentwicklung der Prüfrichtlinien und Bewertungskonzepte beteiligt.

Überwachung der gesetzlichen Regelungen

Für die Überwachung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die Kontrolle der Anwendungen erfolgt durch die Pflanzenschutzdienste der Länder. Die Bundesländer kontrollieren auch die auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmittel. Überwachungsämter der Bundesländer prüfen regelmäßig, ob die gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Lebens- und Futtermitteln eingehalten werden und ziehen zu hoch belastete Lebens- und Futtermittel aus dem Verkehr.

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Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
30.07.2017
Stellungnahme Nr. 016/2017 des BfR
Gesundheitliche Bewertung der in Belgien nachgewiesenen Einzeldaten von Fipronilgehalten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs 86.7 KB
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Information

 (1)
Datum Titel Größe
26.03.2013
BfR Information
BfR concept for assessment of endocrine disrupting substances under different regulations 51.8 KB
PDF-Datei

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Mitteilungen

 (15)
Datum Titel Größe
21.10.2014
Mitteilung Nr. 037/2014 des BfR
'Omics'-Methoden in der regulatorischen Toxikologie: Experten diskutierten mögliche Anwendungen 53.3 KB
PDF-Datei
07.05.2015
Mitteilung Nr. 012/2015 des BfR
EU-Kommission diskutiert kritische Fragen bei der Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen 33.2 KB
PDF-Datei
12.04.2016
Mitteilung Nr. 007/2016 des BfR
Endokrine Disruptoren: Wissenschaftliche Diskussion über die Grundlagen der Bewertung hormonell-schädigender Substanzen 33.7 KB
PDF-Datei
04.05.2016
Mitteilung Nr. 011/2016 des BfR
BfR veröffentlicht Workshopbericht des Expertentreffens zu endokrinen Disruptoren 55.5 KB
PDF-Datei
17.06.2016
Mitteilung Nr. 015/2016 des BfR
BfR begrüßt wissenschaftliche Kriterien der EU-Kommission für die Identifizierung endokriner Disruptoren 54.3 KB
PDF-Datei
08.08.2017
Aktualisierte Mitteilung Nr. 017/2017 des BfR
Gesundheitliche Bewertung von ersten Analysenergebnissen zu Fipronilgehalten in Lebensmitteln in Deutschland 33.2 KB
PDF-Datei
10.08.2017
Mitteilung Nr. 019/2017 des BfR
Fipronil in eihaltigen Lebensmitteln: Einschätzungen zum maximal tolerablen täglichen Verzehr 48.4 KB
PDF-Datei
11.08.2017
Mitteilung Nr. 020/2017 des BfR
Gesundheitliche Bewertung von Fipronilgehalten in Hühnerfleisch in Deutschland basierend auf ersten Analysenergebnissen von Jung- und Legehennen aus den wenigen in Deutschland betroffenen Betrieben 36.2 KB
PDF-Datei
18.01.2018
Aktualisierte Mitteilung Nr. 002/2018 des BfR
Aktualisierte Bewertung von gesundheitlichen Risiken durch den längerfristigen Verzehr von Fipronil-haltigen Lebensmitteln 67.0 KB
PDF-Datei
27.10.2017
Mitteilung Nr. 031/2017 des BfR
BfR unterstützt EFSA und ECHA bei der Entwicklung europäischer Leitlinien für die gesundheitliche Bewertung endokriner Disruptoren 46.0 KB
PDF-Datei
20.09.2018
Mitteilung Nr. 029/2018 des BfR
Pflanzenschutzmittel: Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Mittelpunkt 133.7 KB
PDF-Datei
24.07.2019
Mitteilung Nr. 026/2019 des BfR
Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingärten sicher anwenden 167.1 KB
PDF-Datei
24.01.2020
Mitteilung Nr. 006/2020 des BfR vom 23. Januar 2020, aktualisiert am
Gemeinsam für Gesundheit: BfR-Forum diskutierte über sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 129.0 KB
PDF-Datei
07.06.2023
Mitteilung Nr. 023/2023
Studie zur transparenten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Hersteller sollten alle verfügbaren Untersuchungen zu einem Wirkstoff einreichen 383.2 KB
PDF-Datei
07.06.2023
Mitteilung Nr. 022/2023
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Erdbeeren - Gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten 100.6 KB
PDF-Datei

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Präsentationen

 (1)
Datum Titel Größe
26.06.2019
Präsentation
Gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln 2.5 MB
PDF-Datei

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Tagungsunterlagen

 (1)
Datum Titel Größe
18.06.2014
Konferenzbericht des BfR
Europäische Konferenz zum sicheren Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln 23.0 KB
PDF-Datei

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Sonstige Dokumente

 (2)
Datum Titel Größe
11.03.2005
Pressemitteilung des BMVEL
Künast: Aktivitäten zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln verstärken 19.4 KB
PDF-Datei
01.08.2008
Information 037/2008 des BfR
BfR empfiehlt die Beibehaltung der expositionsbasierten Risikobewertung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln 57.9 KB
PDF-Datei

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