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Gesundheitliche Bewertung von kosmetischen Mitteln

Produkte, die mit der menschlichen Haut in Kontakt kommen, müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Das BfR bewertet die Risiken kosmetischer Mittel mit Unterstützung der Kosmetik-Kommission - vom Lippenstift bis zum Zahnbleichmittel.
Hautcreme, Zahnpasta, Haarshampoo - unter kosmetischen Mitteln versteht das BfR nicht nur dekorative Kosmetika wie Lippenstift oder Make-Up, sondern alle Stoffe und Zubereitungen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle angewendet zu werden. Dazu gehören auch Sonnenmilch, Seifen und andere Körperpflegemittel. Gemeinsam ist ihnen, dass sie zur Reinigung, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zum Parfümieren oder zur Veränderung des Aussehens dienen. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit für Verbraucher von kosmetischen Mitteln ist das dringlichste Anliegen des BfR.
Zulassung und Meldung
Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig. Zugelassen werden müssen nur bestimmte Inhalts- und Zusatzstoffe wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder UV-Filter.
In jedem Fall müssen Hersteller kosmetischer Mittel aber die Unbedenklichkeit ihrer Produkte durch Sicherheitsbewertungen garantieren.
Die Europäische Kommission betreibt ein Internetportal, über das kosmetische Mittel notifiziert werden müssen, bevor sie vermarktet werden. Die Hersteller sind unter anderem verpflichtet, die Rezeptur ihres Produktes zu hinterlegen, damit die Giftinformationszentren bei ihrer Beratungsarbeit darauf zugreifen können. Zudem müssen Informationen über Inhaltsstoffe in Nanogröße angegeben werden.
Weitere Informationen zum Notifizierungsverfahren stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung.
Das BfR bewertet bei Bedarf die Inhaltsstoffe von Kosmetika hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit.
Bewertet werden unter anderem Duftstoffe, Inhaltsstoffe von Haarfärbe- und Zahnbleichmitteln sowie UV-Filter.
Beratung
Das BfR berät in Fragen zur gesundheitlichen Risikobewertung von kosmetischen Mitteln das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Rechtliche Grundlagen
Stellungnahmen
(51)Fragen und Antworten
(9)Information
(3)Datum | Titel | Größe |
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28.05.2010 Information Nr. 023/2010 des BfR
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Einfuhr kosmetischer Produkte |
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14.09.2007 Information Nr. 029/2007 des BfR
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Teebaumölprodukte zur Fellpflege von Katzen nicht ausnahmslos geeignet |
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28.07.2006 Gemeinsame Information Nr. 036/2006 des BfR, BfS, RKI und UBA
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Sommer! Sonne! Gesundheit! - Tipps zur Vermeidung von Gesundheitsbelastungen durch Umwelteinflüsse im Sommer |
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Mitteilungen
(3)Datum | Titel | Größe |
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13.12.2019 Mitteilung Nr. 049/2019 des BfR
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Wieviel Aluminium geht durch die Haut? BfR prüft neues Gutachten |
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28.08.2019 Mitteilung Nr. 033/2019 des BfR
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Körber-Stiftung zeichnet BfR-Wissenschaftlerin mit Deutschem Studienpreis aus |
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29.10.2018 Mitteilung Nr. 033/2018 des BfR
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Gibt es ein Gesundheitsrisiko für den Menschen durch Mikroplastik? Mehr Forschung und wissenschaftliche Daten notwendig |
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Sonstige Dokumente
(4)Datum | Titel | Größe |
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26.05.2008 Protokoll eines Sachverständigengesprächs im BfR
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Aktionsplan gegen Allergien: Hoher Forschungsbedarf zur allergieauslösenden Wirkung von eingeatmeten Duftstoffen |
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26.03.2003 Information des BfR
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Polyzyklische Moschusverbindungen in kosmetischen Mitteln |
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11.03.2003 Pressemitteilung des BMVEL;
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Künast begrüßt neue Kosmetik-Richtlinie der EU |
22.3 KB![]() |
21.06.2002 Bewertung des BgVV
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Genotoxicity of Lawson |
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