Pferdefleisch in der Lebensmittelkette

Die deutschen Behörden haben über das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) eine Meldung über mögliche falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch erhalten. Nach Aussagen des Handels sind auch in Deutschland bei Laboruntersuchungen in einzelnen Stichproben Anteile von Pferdefleisch gefunden und Produkte vorsorglich aus dem Verkehr genommen worden.

Die britische Lebensmittelsicherheitsbehörde Food Standard Agency (FSA) hat in Proben von Pferdefleisch Rückstände von Phenylbutazon gefunden. Ob Produkte in Deutschland mit dem Arzneistoff belastet sind, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Der Wirkstoff Phenylbutazon darf bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, nicht angewandt werden. Die britischen Behörden berichten bislang lediglich von Spuren von Phenylbutazon in Pferdefleisch. Wenn sich aus der deutschen und europäischen Lebensmittelüberwachung bestätigt, dass höhere Rückstandgehalte nicht vorkommen, ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Lebensmittel unwahrscheinlich.

Bezüglich des Nachweises von Pferdefleisch in Lebensmitteln ist in der Bundesrepublik bereits seit dem Jahr 2002 eine amtliche Methode verfügbar. Die Bestimmung wird mittels einer molekularbiologischen Methode durchgeführt. In der Polymerase-Kettenreaktion (Polymerase Chain Reaction, PCR) erfolgt der Nachweis von Pferdefleisch über die gezielte Suche nach pferdespezifischer DNA. Das unter Federführung des BfR im Rahmen der Arbeitsgruppe "Tier- und Pflanzenartendifferenzierung" validierte PCR-Verfahren zum Nachweis von Pferdefleisch ist Bestandteil der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren gemäß §64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).

Darüber hinaus hat das BfR ein Europäisches Forschungsprojekt zum Thema Tier- und Pfanzenartendifferenzierung initiiert und geleitet (MolSpec-ID) und war in einem weiteren durch die EU geförderten Projekt „Tracing the origin of food“ (TRACE) zum Nachweis des Ursprungs von Lebensmitteln beteiligt. Dabei wurde eine frei zugängliche Datenbank etabliert, die verschiedene validierte PCR Verfahren zum Nachweis von Tier- und Pflanzenarten enthält (http://www.trace.eu.org/mbdb/).

Die Überprüfung der Verkehrsfähigkeit von Produkten liegt in der Verantwortung der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden. Das BfR bewertet aufgrund wissenschaftlicher Kriterien gesundheitliche Risiken, die von Lebensmitteln ausgehen können.

Stand 15.02.2013

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.