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Gesundheitliche Trinkwasser-Leitwerte

Pflanzenschutzmittel gelangen bei Ausbringung in die Umwelt. Manche ihrer Komponenten können unter Umständen auch in das Roh- und Trinkwasser gelangen.

Deshalb gilt für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und ihre relevanten Stoffwechselprodukte in Trinkwasser in der EU ein allgemeiner, stoffunabhängiger Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser (Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001). Diesen Grenzwert überwachen die Bundesländer. Wenn sie Überschreitungen feststellen, klären die Landesbehörden, ob für die Verbraucher eine gesundheitliche Besorgnis gegeben sein könnte.

Dabei stützen sich die Bundesländer auf den gesundheitlichen Trinkwasser-Leitwert, der vom BfR ermittelt wird.

Gesundheitlicher Trinkwasser-Leitwert

Das BfR ermittelt den gesundheitlichen Trinkwasser-Leitwert (LWTW). Trinkwasser-Leitwerte werden für eine bestimmte Wirkstoffmenge in Mikrogramm (μg) pro Liter Trinkwasser festgesetzt.

Das BfR berechnet Trinkwasser-Leitwerte für in Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auf der Basis von ADI-Werten, d.h. auf Grundlage von der Dosis, die ohne gesundheitliches Risiko täglich ein Leben lang aufgenommen werden kann (ADI = acceptable daily intake).

Analog zum ADI-Wert gibt der Trinkwasser-Leitwert die Höchstkonzentration des betreffenden Stoffes im Trinkwasser an, die ein Leben lang ohne Gesundheitsschädigung aufgenommen werden kann. In Übereinstimmung mit Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) rechnet das BfR 10 % Ausschöpfung des ADI-Wertes einer täglichen Wasseraufnahme von 2 Litern und einer Körpermasse von 70 kg zu. Dies entspricht dem Vorgehen auch für andere Stoffe im Trinkwasser. Als absolute Obergrenze für einen Trinkwasser-Leitwert gilt für das BfR eine Konzentration von 1000 Mikrogramm eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffes je Liter Trinkwasser.

Maßnahmewerte für Trinkwasser

Das Umweltbundesamt (UBA) leitet auf Basis der vom BfR ermittelten Trinkwasser-Leitwerte sogenannte Maßnahmewerte für Trinkwasser (MWTW; in μg Wirkstoff/Liter Trinkwasser) ab. Nach Auffassung des UBA sind Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln oder relevanten Stoffwechselprodukten in Trinkwasser bis zum Maßnahmewert für Trinkwasser gemäß § 9 TrinkwV 2001 gesundheitlich und auch trinkwasserhygienisch duldbar.

Die Beachtung des Maßnahmewertes für Trinkwasser stellt beispielsweise sicher, dass in 2 Litern Trinkwasser pro Tag niemals mehr, meistens sogar wesentlich weniger als 10 % einer gesundheitlich duldbaren Stoffmenge (ADI) enthalten sind. Unter dieser Voraussetzung bieten selbst solche Wirkstoffe oder ihre Stoffwechselprodukte, die während der Bodenpassage oder der Trinkwasseraufbereitung zu toxikologisch nicht oder nur eingeschränkt bewertbaren Reaktionsprodukten transformiert werden könnten, nach aller praktischer Erfahrung keinen Anlass für eine gesundheitliche Besorgnis.

Tabelle über ADI-Werte, Trinkwasser-Leitwerte, Maßnahmewerte für Trinkwasser

Das BfR stellt eine regelmäßig aktualisierte Tabelle der ADI-, Trinkwasser-Leitwerte und Maßnahmewerte für Trinkwasser PDF-Datei (37.2 KB) von in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen bereit. Sie finden diese Tabelle am Ende der Seite unter „Dokumente“.

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