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Gesundheitliche Bewertung von Textilien und Leder
Textilien sind quasi unsere zweite Haut, mit der wir 24 Stunden am Tag in Kontakt sind. Das BfR betrachtet Chemikalien, die bei der Herstellung von Textilien zum Einsatz kommen. Dazu zählen neben den Farbstoffen auch Hilfsmittel, die eine Funktion während der Textilherstellung erfüllen und hinterher wieder ausgewaschen werden, sowie Hilfsmittel, die dem Endprodukt eine bestimmte Funktion verleihen sollen und somit auf diesem verbleiben (sogenannte Ausrüstungsmittel). Beispiele hierfür sind Mittel für wasserabweisende Beschichtungen, zum Herstellen atmungsaktiver Membranen oder für eine bügelfreie Textilie. Auch bei der Ledergerbung kommen eine Vielzahl von Chemikalien zum Einsatz, die teilweise im fertigen Lederprodukt verbleiben.
Für eine Risikobewertung von Chemikalien in Textilien und Leder betrachtet das BfR sowohl die toxikologischen Eigenschaften der Stoffe, deren Menge, ihre Freisetzung aus dem Textil sowie ihre Aufnahme in den Körper, vorwiegend über die Haut.
Bekleidungstextilien sowie z. B. auch Bettwaren sind im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als Bedarfsgegenstände eingeordnet. Sie müssen so hergestellt und behandelt werden, dass sie die Gesundheit nicht schädigen.
Da es aber keine Zulassungs- oder Anmeldepflicht für Textilien gibt, fehlen umfassende Kenntnisse über mögliche Risiken. Unter der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) ist die Anwendung bestimmter Azofarbstoffe, krebserzeugender, mutagener und fortpflanzungsschädigender Stoffe sowie sensibilisierender Substanzen bereits oder demnächst beschränkt.
Ausschuss für Textilien und Leder
Um weitere potenziell gesundheitsgefährdende Substanzen in Textilien und Leder zu identifizieren und zu bewerten, hat das BfR den Ausschuss „Textilien und Leder“ eingerichtet. Er ist Teil der Kommission für Bedarfsgegenstände und erarbeitet Aussagen über das Gefährdungspotenzial von Farb- und Hilfsmitteln für Textilien. In dieser Funktion setzt der Ausschuss die Arbeit des früheren Arbeitskreises „Gesundheitliche Bewertung“ der AG Textilien fort.
Zu den Diskussionsthemen des Ausschusses gehören im Allgemeinen Herstellungsverfahren, innovative Produkte, Prüfverfahren, aber auch spezielle Produktuntersuchungen, etwa zu Schadstoffen in Lederprodukten, zur Freisetzung von Nanopartikeln in neuartigen Kleidungsartikeln und zu allergischen Reaktionen auf Farbmittel.
Rechtliche Grundlagen:
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)
- Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
- VO (EG) 1907/2006 (REACH)
Weitere Informationen zur Regelung von Nanomaterialien erhalten Sie hier.
Stellungnahmen
(4)Datum | Titel | Größe |
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18.05.2000 Stellungnahme des BgVV
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TBT und zinnorganische Verbindungen in Höschenwindeln |
11.7 KB |
15.09.2006 Stellungnahme Nr. 017/2007 des BfR
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BfR empfiehlt, Allergie auslösendes Chrom (VI) in Lederprodukten streng zu begrenzen |
98.7 KB |
18.11.2008 Aktualisierte gemeinsame Stellungnahme Nr. 032/2008 des UBA und des BfR
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BfR und UBA empfehlen, den Einsatz von Organozinnverbindungen in Verbraucherprodukten weiter zu begrenzen |
89.1 KB |
06.07.2012 Aktualisierte Stellungnahme Nr. 041/2012 des BfR
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Einführung in die Problematik der Bekleidungstextilien |
279.4 KB |
Mitteilungen
(1)Datum | Titel | Größe |
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01.03.2019 Mitteilung Nr. 005/2019 des BfR
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Vorläufige Einschätzung zu unerwünschten Stoffen in Windeln |
143.4 KB |
Sonstige Dokumente
(1)Datum | Titel | Größe |
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18.11.2002 |
Risikobewertung kurzkettiger Chlorparaffine als Textilhilfsstoffe für Bekleidung und vergleichbare Bedarfsgegenstände |
23.0 KB |