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Toxikologische Bewertung von Biozidprodukten

Für die Zulassung von Biozidprodukten ist es unerlässlich, dass das Präparat bei sachgemäßer Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier hat.

BfR führt toxikologische Bewertung von Biozidprodukten durch

Das BfR bewertet Biozidprodukte hinsichtlich ihrer toxikologischen Eigenschaften. Hierfür müssen grundsätzlich folgende toxikologische Studien vorgelegt werden:

  • Studien zur akuten Toxizität (oral, dermal, inhalativ),
  • Studien zur Reizung der Haut und der Augen,
  • Studien zur Sensibilisierung über die Haut.

Basierend auf den Ergebnissen dieser Studien bewertet das BfR mögliche daraus resultierende gesundheitliche Schadwirkungen durch die Produkte. Zusätzlich werden insbesondere längerfristige toxikologische Eigenschaften der Wirkstoffe und anderer Inhaltsstoffe berücksichtigt, die nicht direkt mit dem Präparat untersucht wurden. Hierzu gehören z. B. mögliche fortpflanzungsgefährdende oder krebserzeugende Eigenschaften.

BfR erarbeitet Vorschläge zur Einstufung und Kennzeichnung von Biozidprodukten

Im Ergebnis der toxikologischen Bewertung erarbeitet das BfR Vorschläge zur Einstufung und Kennzeichnung der Biozidprodukte. Die Einstufung und Kennzeichnung dient der Beschreibung der von diesen Präparaten möglicherweise ausgehenden Gefahren. Außerdem werden entsprechende Sicherheitshinweise und ggf. Auflagen abgeleitet, die für einen sicheren Umgang mit den Produkten notwendig sind.

Den entsprechenden Präparaten werden dabei EU-weit standardisierte Risiko-(R-Sätze) und Sicherheitssätze (S-Sätze) zugeordnet. Ab 2015 werden es nach GHS (Globales Harmonisiertes System) weltweit harmonisierte Gefahrenhinweise (H - Hazard statements) bzw. Sicherheitshinweise (P - Precautionary statements) sein.

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