Das Bundesinstitut für Risikobewertung
Die Verwendung von Glutamaten als Lebensmittelzusatzstoffe ist EU-weit zulässig. Zu beachten ist allerdings, dass Glutaminsäure als Bestandteil von Proteinen sowie in freier Form auch natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommt. Das BfR rät weiterhin davon ab, Glutamat als Ersatz für Kochsalz zu nutzen.
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Neue BfR-Kommission berät in Fragen der Zusammensetzung von Tätowiermitteln und der Bewertung gesundheitlicher Risiken
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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Neubesetzung ihrer wissenschaftlichen Gremien (Scientific Panels) und des wissenschaftlichen Ausschusses (Scientific Committee) veröffentlicht. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich bis zum 3. April 2023 bewerben.
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Führende Expertinnen und Experten aus der Umweltstatistik diskutieren über die neuesten Methoden und Entwicklungen und präsentieren, wie verlässliche Daten und effiziente statistische Methoden die Beschleunigung umweltpolitischer Entscheidungen unterstützen können. Anmeldeschluss ist der 22. März 2023.
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Das BfR und das landwirtschaftliche Versuchszentrum Laimburg mit Sitz im italienischen Südtirol haben einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Ziel der zunächst über eine Dauer von vier Jahren angestrebten Kooperation ist die Zusammenarbeit auf den Gebieten der anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung, Betreuung von Studien- und Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten und Promotionsvorhaben) sowie Veranstaltungen wie etwa Fortbildungen und Workshops.
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