Alternativmethoden zu
Tierversuchen
Wissenschaftliche Experimente an Tieren werden in allen Bereichen
der Lebenswissenschaften durchgeführt. Insbesondere in der Grund-
lagenforschung dienen sie dem Erkennen neuer wissenschaftlicher Zu-
sammenhänge. Die Gesetzgebung fordert zum Beispiel für die toxiko-
logische Prüfung von Arzneimitteln und Chemikalien den Ersatz von
Tierversuchen durch gleichwertig aussagekräftige Alternativmethoden.
Diese Forderung, Tierversuche zu ersetzen, wann immer möglich, ist
im Tierschutzgesetz fest verankert. Die Bewertung und Entwicklung von
Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen ist deshalb eine
wichtige Aufgabe des BfR. Dazu gehören neben der Erfüllung gesetz-
licher Aufgaben eigene Forschungen sowie die Förderung von externen
Projekten auf diesem Gebiet. Darüber hinaus engagiert sich das Institut
darin, die Lebens- und Haltungsbedingungen von Versuchstieren zu
verbessern.