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Alternativmethoden zu

Tierversuchen

Wissenschaftliche Experimente an Tieren werden in allen Bereichen

der Lebenswissenschaften durchgeführt. Insbesondere in der Grund-

lagenforschung dienen sie dem Erkennen neuer wissenschaftlicher Zu-

sammenhänge. Die Gesetzgebung fordert zum Beispiel für die toxiko-

logische Prüfung von Arzneimitteln und Chemikalien den Ersatz von

Tierversuchen durch gleichwertig aussagekräftige Alternativmethoden.

Diese Forderung, Tierversuche zu ersetzen, wann immer möglich, ist

im Tierschutzgesetz fest verankert. Die Bewertung und Entwicklung von

Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen ist deshalb eine

wichtige Aufgabe des BfR. Dazu gehören neben der Erfüllung gesetz-

licher Aufgaben eigene Forschungen sowie die Förderung von externen

Projekten auf diesem Gebiet. Darüber hinaus engagiert sich das Institut

darin, die Lebens- und Haltungsbedingungen von Versuchstieren zu

verbessern.