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BfR

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Jahresbericht 2015

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Gefahrenidentifizierung durch die IARC und

Risikobewertung durch das BfR

Die „Gefahrenidentifizierung“ durch die IARC stellt den ersten Schritt

des Verfahrens zur „Risikobewertung“ dar. Die Einstufung eines Stof-

fes als karzinogene Gefahr kann ein wichtiger Hinweis dafür sein, dass

ein bestimmtes Maß an Exposition, zum Beispiel durch Beruf, Umwelt

oder Lebensmittel, zu einem erhöhten Krebsrisiko führen könnte. Mit

der Risikobewertung für Pestizidrückstände in Lebensmitteln, wie sie

die Gemeinsame FAO/WHO-Sitzung für Pestizidrückstände (Joint FAO/

WHO Meeting on Pesticide Residues, JMPR) durchführt, wird nach der

Bestimmung des Risikograds eine unbedenkliche Zufuhrmenge festge-

legt. Da die Gefahrenidentifizierung durch die IARC auch eine zusätzli-

che Grundlage für die Risikobewertung im Genehmigungsverfahren der

EU sein kann, hat das BfR empfohlen, das europäische Genehmigungs-

verfahren zu verlängern. Daraufhin hat die Europäische Kommission die

Frist zur Einreichung des Bewertungsberichts verschoben. Nach Veröf-

fentlichung der IARC-Monografie im Juli 2015 hat das BfR diese geprüft

und seine Bewertung in einem Addendum zum überarbeiteten Bewer-

tungsbericht im September 2015 vorgelegt.

Sowohl die IARC als auch das BfR haben die epidemiologischen Stu-

dien zu Glyphosat mit „limited evidence“ (begrenzter Beweiskraft) in

Bezug auf die kanzerogenen Eigenschaften von Glyphosat bewertet.

Bei den tierexperimentellen Industriestudien weicht die Bewertung der

IARC teilweise von der des BfR ab. Dies erklärt sich unter anderem da-

durch, dass die Bewertung des BfR auf den Originalstudien der durch-

führenden Labore der Antragsteller basiert. Dagegen beruht die IARC-

Bewertung nicht auf den Originalstudien, sondern auf publizierten

Auswertungen Dritter, wie zum Beispiel der US-amerikanischen Agentur

für Umweltschutz (US-EPA, Environmental Protection Agency) oder des

JMPR (Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residue) der WHO. Die

Originaldaten der unveröffentlichten Herstellerstudien lagen der IARC

dagegen nicht vor. Dadurch kommt die IARC bei ihren Sekundäraus-

wertungen teilweise zu Schlussfolgerungen, die den Primärbewertun-

gen, wie zum Beispiel der US-EPA oder auch des JMPR der WHO, wi-

dersprechen. Das BfR hat eine wesentlich umfassendere Datenbasis

von insgesamt elf Langzeitstudien an Ratten und Mäusen im Hinblick

>>

Mit

Gefahr

werden Eigenschaften eines Stoffes an sich

beschrieben. Ein

Risiko

besteht jedoch erst dann, wenn

der Mensch mit einem gefährlichen Stoff überhaupt in

Kontakt kommt.